Mitteilungsvorlage - 06/SVV/0080

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Oberbürgermeister unterrichtet die Stadtverordnetenversammlung über die von ihm im Rahmen der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung beabsichtigte Entscheidung, zur Abwehr von Gefahren der widerrechtlichen Beschädigung oder teilweisen Vernichtung von Teilen des Gartendenkmals „Freundschaftsinsel“ diese vor weiterem Vandalismus durch Schließung der Zugänge zur Nachtzeit zu schützen.

 

Die Freundschaftsinsel ist ein eingetragenes Gartendenkmal. Gemäß § 8 Abs. 1 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes sind durch die Behörde diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die zum Schutz eines Denkmals erforderlich sind. Seit Jahren sieht sich der FB Grün- u. Verkehrsflächen/Bereich Grünflächen und der Bereich Untere Denkmalschutzbehörde einem zunehmenden, sich steigernden Vandalismus auf der Freundschaftsinsel ausgesetzt.

 

Vandalismusschäden auf der Freundschaftsinsel:

2004    -  34.402,33 €

2005    -  40.938,86 €  bis September 2005

 

Schäden in den Anlagen und Pflanzbeeten:

·         Zerstörung Pollerleuchten, Erläuterungsschilder, Sandsteinplatten, Pflanzgefäße, Pergolen, Sonnenbänke

·         Vermüllungen auf Plätzen, Wiesen, Wegen, an Sitzgelegenheiten

 

Schäden an Gebäuden:

·         Zerstörung Verbundglasscheiben, Einbruchdiebstahl, Graffiti-Schmierereien, Tore, Torschlösser

·         Kosten bei Alarmauslösung durch Aufschaltung bei Sicherheitsdienst

 

 

Da eine Zunahme des Vandalismus seit Jahren (mit steigender Tendenz) spürbar wurde, sind in der Vergangenheit zahlreiche Beratungen bei Teilnahme der Polizei, Ordnungsbehörde, Sicherheitskonferenz, Sicherheitsdienste und betroffener Bereiche organisiert worden.

 

Durch den FB Grün- und Verkehrsflächen, Bereich Grünflächen, werden in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde nachfolgende Maßnahmen sowie Vorgehensweisen zur Bekämpfung des Vandalismus, wie:

 

·         Verhinderung von Schäden an Gebäuden, Spieleinrichtungen, Einfriedungen

·         Verhinderung von Graffiti-Schmierereien

·         Verhinderung von Verwüstungen der Blumenanlagen mit Beschilderungen

·         Verhinderung von Schädigungen von Bank- und Beleuchtungsanlagen

 

sowie zur Gewährleistung der Ordnung und Sauberkeit und damit zur Einhaltung des § 4 der Stadtordnung (Verunreinigungsverbot) eingeleitet.

 

 

1.      Sperrung der Freundschaftsinsel während der Nacht

 

Zwei Zugänge von der Langen Brücke – hier wird vom Bereich Grünflächen bis zu einer Regelung der derzeit in Planung befindlichen Straßenbahnbrücke (einschließlich geforderter Einfriedung) eine verschließbare Übergangslösung zur Sperrung der zwei Eingänge vorbereitet (12.038,65 €).

Ein Zugang Brücke Alte Fahrt – hier wird die Möglichkeit einer Endlösung der Verschließbarkeit an der Brücke stadtseitig in Abstimmung mit dem Bereich Verkehrsflächen – Ingenieurbauwerke – abgestimmt (5.997,20 €).

 

·         An allen Eingängen wird eine Beschilderung mit Verhaltenshinweisen sichtbar angebracht werden.

·         Die Insel ist dann zu den Schließzeiten kein öffentlicher Verkehrsraum.

·         Stichprobenartig werden Kontrollen durch Sicherheitsdienste durchgeführt, ggf. kann sofort die Polizei bei Verstößen herbeigerufen werden.

·         Die Schließung durch Sicherheitsdienste wird je nach Jahreszeit von ca. 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr in Abstimmung mit dem Bereich Grünflächen erfolgen.

·         Pressearbeit erfolgt bzw. Bürgerinformationsveranstaltungen in Vorbereitung der Realisierung der Schließung werden organisiert.

 

 

2. Der Schließdienst der zentralen Einfriedung der Staudenanlage

    wird durch Sicherheitsdienste wie gehabt beibehalten und erfolgt in Abhängigkeit der Jahreszeit         

    von ca. 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

 

 

3. Verhinderung von Verunreinigungen (Einhaltung der Stadtordnung)

 

·         Erkannt ist, dass eine Vermüllung an bestimmten Standorten bereits in den Nachmittagsstunden zu beobachten ist.

·         Hier wird eine gezielte Begehung durch Mitarbeiter des Außendienstes des Bereiches Ordnungsangelegenheiten, bei Einbindung des Revierpolizisten, abgestimmt und organisiert.

·         Ebenfalls wird über die Sicherheitskonferenz mit möglicher Hilfe von Streetworkern Aufklärungsarbeit zu leisten sein.

·         Zusätzliche Meldungen durch Mitarbeiter des Bereiches Grünflächen bei Kenntnis von Verstößen gegen die Stadtordnung sind direkt/sofort an die Einsatzzentrale des Außendienstes zu richten.

 

Darüber hinaus könnten auch weitere technische Kontrollmöglichkeiten in Erwägung gezogen werden. Diese müssten jedoch vorab rechtlich geprüft werden.

 

Im Vergleich der Jahre 2004 – Schadenshöhe 34.402,32 € bzw. 2005 – Schadenshöhe 40.938,86 € (bis September 2005) liegen die Ca.-Kosten zur möglichen Verhinderung des Vandalismus mit ca. 31.100,00 € unter den angefallenen Schadenssummen.

 

Durch die betroffenen Bereiche wird die Sperrung der Freundschaftsinsel zur Nachtzeit als geeignetes und erforderliches Mittel zur Verhinderung von Schäden in den Anlagen des Gartendenkmals angesehen.

 

Schutzgut sind die einzelnen Anlagenteile bzw. Spezialgärten mit teilweise sehr seltenen, schützenswerten Staudensammlungen.

 

So ist zum Beispiel eine Beschilderung der Stauden bzw. Anlagenteile für Besucher der Gärten bei Nichtverhinderung des Vandalismus in Frage gestellt.

 

Nicht von ungefähr ist die Gesamtanlage der Freundschaftsinsel ein Gartendenkmal.

„Denkmale sind als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und prägende Bestandteile der Kulturlandschaft nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu schützen, zu erhalten, zu pflegen und zu erforschen.“ (§ 1 Abs. 1 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz)

 

Die Abwägung ergab, die für den Schutz des Denkmals notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Besuchern am Tage einen denkmalgeschützten Garten zu präsentieren. Denn bei einer nächtlichen Sperrung der Anlage sind erfahrungsgemäß wenige Bürger betroffen.

 

Die Freundschaftsinsel wird auch nicht als Durchgangsweg für Anlieger benötigt.

 

Im Vorfeld einer möglichst zeitnahen Umsetzung des Schutzes für das Gartendenkmal werden Bürgerinformationsveranstaltungen auf der Freundschaftsinsel organisiert.

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

3 Tore                                          ca. 18.100 €         aus Vermögenshaushalt 2007

                                                                                 des FB Grün- u. Verkehrsflächen

 

Beschilderung                             ca.  3.000 €          aus Verwaltungshaushalt 2006 - Bereich 472

 

 

Bestreifung Sicherheitsdienst     ca. 10.000 €         aus Verwaltungshaushalt 2006 – Bereich 472

 

Vorbehaltlich der Genehmigung bzw. durch Beschlüsse der Haushalte 2006 und 2007 erfolgt die Realisierung im Rahmen der für Grünflächenpflege eingestellten Haushaltsmittel.

Loading...