Beschlussvorlage - 06/SVV/0035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Abwägungsergebnisse der Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes  zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rote Kaserne Ost“ werden gebilligt (siehe Anlage 2).

 

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes „Rote Kaserne Ost“ wird beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 3).

 

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Erläuterung

 

 

Billigung der Abwägungsergebnisse

 Beschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes

„Rote Kaserne Ost“ 

 

 

 

 

 

Hinweis zur Gliederung der Anlagen der Beschlussvorlage

 

- Anlage 1:            Kurzeinführung ( 1 Seite)

 

- Anlage 2:            Abwägungsergebnisse ( 3 Seiten)

 

- Anlage 3: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung ( 4 Seiten)

 


        Anlage1

 

1.            Kurzeinführung zur Beschlussvorlage

·         Billigung der Abwägungsergebnisse und

  • Beschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rote Kaserne Ost“

 

 

 

 

1.1       Anlass und Ziel der Planaufstellung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Ihrer Sitzung am 01.12.1999 die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rote Kaserne Ost“ beschlossen.

 

Die 4. Änderung des FNP ist erforderlich geworden, um eine Übereinstimmung mit den Inhalten des Bebauungsplanes Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ zu erzielen.

Die bisher geplante Bereitstellung von Flächen für einen großflächigen Baumarkt wird wegen der inzwischen entstandenen Angebote an anderen Stellen im Stadtgebiet aufgegeben. Der Standort soll daher in die umliegenden Flächen mit gewerblichen Nutzungen integriert werden.

 

Auf Grund der auch auf absehbare Zeit ausbleibenden Nachfrage für großflächige Handelseinrichtungen an dieser Stelle, soll die einschränkende Darstellung zu Gunsten der allgemeinen Darstellung als GE-Fläche aufgehoben werden. Damit wird ein breiteres Spektrum für eine gewerbliche Entwicklung ermöglicht.

 

Der Bebauungsplan Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ steht mit den grundsätzlichen Zielen der Flächennutzungsplanung in Einklang.

 

Der Begründungstext der 4. Änderung des FNP ist nach der öffentlichen Auslegung konkretisiert worden; die Inhalte haben sich nicht geändert.

 

 

 

 

1.2     Beteiligungsverfahren und Abwägungsergebnisse

 

Der Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rote Kaserne Ost“ wurde in der Zeit vom 04.01. bis 04.02.2000 öffentlich ausgelegt.

Seitens der Bürger wurden zur 4. Änderung des FNP keine Anregungen zur Planung vorgebracht.

 

Mit Schreiben vom 02.12.1999 wurden die Träger öffentlicher Belange über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes informiert. Von 20 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange haben alle Träger eine Stellungnahme abgegeben. In 12 Stellungnahmen sind keine Anregungen zur 4. Änderung des FNP enthalten. 4 Stellungnahmen sind nicht relevant für die 4. Änderung des FNP, diese beziehen sich auf die Belange des Bebauungsplanes. Die 4 Stellungnahmen enthalten Anregungen zur 4. Änderung des FNP.

 

Die Stadtämter der Landeshauptstadt Potsdam wurden mit Schreiben vom 02.12.1999 aufgefordert die Stellungnahme zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes abzugeben. Von den 21 benachrichtigten Ämtern gaben 2 Stellungnahmen mit Anregungen ab. Weitere 13 Ämter haben die Änderung des FNP zustimmend zur Kenntnis genommen, 6 Ämter haben keine Stellungnahme abgegeben (siehe hierzu Anlage 2).

 

Durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG-Bau) ist eine Übergangsfrist vom alten zum neuen Recht für die Bauleitplanung gesetzt worden. Diese läuft am 20.07.2006 aus. Das hat einen Strategiewechsel für die Bauleitplanung in den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten zur Folge, in denen bisher die Planungen zügig begonnen, aber möglichst lange offen gehalten wurden, um sie aktuellen Nachfragen anpassen zu können. Wegen des EAG-Bau müssen diese Pläne zügig abgeschlossen werden.

 

 
 
 
1.3.            Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern seitens der Stadtverordnetenversammlung die  Abwägungsergebnisse  gem. der Anlage 2 gebilligt werden, kann der Beschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rote Kaserne Ost“ gefasst werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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