Anfrage - 06/SVV/0036
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 73 "Am Baberow"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2006
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01.03.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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14.02.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zur
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes 73 „Am Baberow“
wird gebilligt (siehe Anlage 2).
- Der Bebauungsplan 73 „Am
Baberow“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die
dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).
Erläuterung
Billigung des Abwägungsergebnisses und
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 73 „Am Baberow“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
( 2 Seiten)
- Anlage 2: Abwägungsergebnis
( 9 Seiten)
- Anlage 3: Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung ( 40 Seiten + 1 Plan)
Anlage
1
1.
Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
·
Billigung
des Abwägungsergebnisses und
·
Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan 73 „Am Baberow“
1.1. Anlass und Ziel
der Planaufstellung
Der
Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 11,7 ha im Bereich Am Baberow,
nördlich der Nuthestraße, westlich der Fritz-Zubeil-Straße, östlich der
Walter-Klausch-Straße und südlich des Friedhofs.
Ziel der
Planung ist die Sicherung von Wohn- und Mischgebieten sowie die Schaffung und
qualitative Weiterentwicklung von gewerblichen Bauflächen. Die neue
Rudolf-Moos-Straße bedeutet eine grundlegende Änderung der inneren Erschließung
im Geltungsbereich. In der Folge werden vormals bestehende Straßenverläufe geändert
und nunmehr entbehrliche Wegeverbindungen aufgegeben. Die Festsetzung von
Grünflächen, Flächen mit Pflanzgeboten sowie die Änderungen im
Erschließungsnetz sollen dazu beitragen, Nutzungskonflikte, die aus der
gewachsenen Gemengelage resultieren, zu beseitigen bzw. minimieren.
Die
Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 06.12.2000 den
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 73 „Am Baberow“ gefasst. Da der
Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig war, musste er bedingt durch die neue
BbgBO vom 26.06.2003 nochmals überarbeitet werden. Der Satzungsbeschluss vom
06.12.2000 wurde mit Beschluss vom 01.06.2005 aufgehoben.
In Verbindung
mit der Anpassung an die neue Bauordnung wurden auch die Festsetzungen zu
Werbeanlagen präzisiert und die Festsetzungen zur Begrünung und Bepflanzung
überarbeitet.
Die
Grundzüge der Planung wurden bei der Überarbeitung nicht geändert.
1.2
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Gem. § 3
und 4 des BauGB wurden folgende Beteiligungsverfahren durchgeführt:
- Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung wurde in der Zeit vom 13. Oktober bis 24. Oktober 1997
durchgeführt, zusätzlich fand am 15. Oktober 1997 eine
Bürgerinformationsveranstaltung statt.
- Die Träger öffentlicher Belange, die städtischen
Ämter und die Nachbargemeinden (Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange) wurden mit Schreiben vom 26. Oktober 1998 an der Planung
beteiligt.
- Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung
(1. öffentliche Auslegung) hat in der Zeit zwischen 15. Juni und 17. Juli
2000 stattgefunden.
- Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung
(2. öffentliche Auslegung) hat in der Zeit zwischen 19.07. und 19.08. 2005
stattgefunden.
Die zu den o.g.
Beteiligungsverfahren erstellten Abwägungsergebnisse wurden seitens der
Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 06.12.2000
bereits gebilligt.
Eine erneute öffentliche Auslegung
wurde notwendig, weil als Ergebnis der ersten Beteiligung der Bürger und
Behörden folgende Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich
waren:
- Ausschluss von Stellplätzen,
Garagen und Nebenanlagen i.S.v. § 14 BauNVO auf nicht überbaubaren
Grundstücksflächen.
- Verzicht auf die Festsetzung
eines Wegerechts zugunsten des Gewerbebetriebes auf dem Flurstück 340
- Verzicht auf die Festsetzung
zur Versickerung von anfallenden Niederschlagswasser auf dem jeweiligen
Grundstück
- Anrechenbarkeit von gem.
Textlicher Festsetzung 10.2 bis 10.4 auf Pflanzflächen gepflanzten Bäumen
auf die generelle Mindestbepflanzung von Grundstücken.
- Präzisierung der textlichen
Festsetzung zur Zulässigkeit von Werbeanlagen
- Festsetzung einer zulässigen
Höhe der Traufkante sowie zur Ausführung von Dachflächen (Dachneigung) im
allgemeinen Wohngebiet.
- Änderung der festgesetzten
Geschosszahl um den bisherigen Rechtszustand bezüglich der Anzahl der
Geschosse wieder herzustellen
Die 2. öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 19. Juli und 19. August 2005 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange, die städtischen Ämter und die Nachbargemeinden wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB an der Planung beteiligt. Seitens der Bürger wurden zwei Anregungen zur Planung vorgebracht. Von Seiten der Behörden (Träger öffentlicher Belange und Stadtämter) lagen 13 schriftliche Stellungnahme zur Planung vor. Dabei wurden keine Bedenken gegen die Planung geäußert, welche zu einer Änderung der Planung geführt haben (nur redaktionelle Änderungen). Die Stellungnahmen zur 2. öffentlichen Auslegung mit den Abwägungsempfehlungen sind in Anlage 2 wiedergegeben.
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Sofern
seitens der Stadtverordnetenversammlung das Abwägungsergebnis zur 2.
öffentlichen Auslegung gem. der Anlage 2 gebilligt wird, kann der
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 73 „Am Baberow“ gefasst werden
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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69,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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844,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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3 MB
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