Mitteilungsvorlage - 06/SVV/0080
Grunddaten
- Betreff:
-
Vandalismus auf der Freundschaftsinsel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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25.01.2006
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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16.02.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Der Oberbürgermeister
unterrichtet die Stadtverordnetenversammlung über die von ihm im Rahmen der
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung beabsichtigte Entscheidung, zur
Abwehr von Gefahren der widerrechtlichen Beschädigung oder teilweisen
Vernichtung von Teilen des Gartendenkmals „Freundschaftsinsel“ diese vor
weiterem Vandalismus durch Schließung der Zugänge zur Nachtzeit zu schützen.
Die Freundschaftsinsel ist ein eingetragenes Gartendenkmal. Gemäß § 8 Abs. 1 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes sind durch die Behörde diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die zum Schutz eines Denkmals erforderlich sind. Seit Jahren sieht sich der FB Grün- u. Verkehrsflächen/Bereich Grünflächen und der Bereich Untere Denkmalschutzbehörde einem zunehmenden, sich steigernden Vandalismus auf der Freundschaftsinsel ausgesetzt.
Vandalismusschäden auf der Freundschaftsinsel:
2004
- 34.402,33 €
2005
- 40.938,86 € bis September 2005
Schäden in den Anlagen und Pflanzbeeten:
·
Zerstörung
Pollerleuchten, Erläuterungsschilder, Sandsteinplatten, Pflanzgefäße, Pergolen,
Sonnenbänke
·
Vermüllungen
auf Plätzen, Wiesen, Wegen, an Sitzgelegenheiten
Schäden an Gebäuden:
·
Zerstörung
Verbundglasscheiben, Einbruchdiebstahl, Graffiti-Schmierereien, Tore,
Torschlösser
·
Kosten
bei Alarmauslösung durch Aufschaltung bei Sicherheitsdienst
Da eine Zunahme des Vandalismus seit Jahren (mit steigender Tendenz) spürbar wurde, sind in der Vergangenheit zahlreiche Beratungen bei Teilnahme der Polizei, Ordnungsbehörde, Sicherheitskonferenz, Sicherheitsdienste und betroffener Bereiche organisiert worden.
Durch den FB Grün- und Verkehrsflächen, Bereich Grünflächen,
werden in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde nachfolgende
Maßnahmen sowie Vorgehensweisen zur Bekämpfung des Vandalismus, wie:
·
Verhinderung
von Schäden an Gebäuden, Spieleinrichtungen, Einfriedungen
·
Verhinderung
von Graffiti-Schmierereien
·
Verhinderung
von Verwüstungen der Blumenanlagen mit Beschilderungen
·
Verhinderung
von Schädigungen von Bank- und Beleuchtungsanlagen
sowie zur Gewährleistung der Ordnung und Sauberkeit und
damit zur Einhaltung des § 4 der Stadtordnung (Verunreinigungsverbot)
eingeleitet.
1.
Sperrung
der Freundschaftsinsel während der Nacht
Zwei Zugänge von der Langen Brücke – hier wird vom Bereich
Grünflächen bis zu einer Regelung der derzeit in Planung befindlichen
Straßenbahnbrücke (einschließlich geforderter Einfriedung) eine verschließbare
Übergangslösung zur Sperrung der zwei Eingänge vorbereitet (12.038,65 €).
Ein Zugang Brücke Alte Fahrt – hier wird die Möglichkeit
einer Endlösung der Verschließbarkeit an der Brücke stadtseitig in Abstimmung
mit dem Bereich Verkehrsflächen – Ingenieurbauwerke – abgestimmt (5.997,20 €).
·
An
allen Eingängen wird eine Beschilderung mit Verhaltenshinweisen sichtbar
angebracht werden.
·
Die
Insel ist dann zu den Schließzeiten kein öffentlicher Verkehrsraum.
·
Stichprobenartig
werden Kontrollen durch Sicherheitsdienste durchgeführt, ggf. kann sofort die
Polizei bei Verstößen herbeigerufen werden.
·
Die
Schließung durch Sicherheitsdienste wird je nach Jahreszeit von ca. 18:00 Uhr
bis 22:00 Uhr in Abstimmung mit dem Bereich Grünflächen erfolgen.
·
Pressearbeit
erfolgt bzw. Bürgerinformationsveranstaltungen in Vorbereitung der Realisierung
der Schließung werden organisiert.
2. Der Schließdienst der zentralen
Einfriedung der Staudenanlage
wird durch Sicherheitsdienste wie gehabt
beibehalten und erfolgt in Abhängigkeit der Jahreszeit
von ca. 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
3. Verhinderung von Verunreinigungen (Einhaltung der
Stadtordnung)
·
Erkannt
ist, dass eine Vermüllung an bestimmten Standorten bereits in den
Nachmittagsstunden zu beobachten ist.
·
Hier
wird eine gezielte Begehung durch Mitarbeiter des Außendienstes des Bereiches
Ordnungsangelegenheiten, bei Einbindung des Revierpolizisten, abgestimmt und
organisiert.
·
Ebenfalls
wird über die Sicherheitskonferenz mit möglicher Hilfe von Streetworkern
Aufklärungsarbeit zu leisten sein.
·
Zusätzliche
Meldungen durch Mitarbeiter des Bereiches Grünflächen bei Kenntnis von
Verstößen gegen die Stadtordnung sind direkt/sofort an die Einsatzzentrale des
Außendienstes zu richten.
Darüber hinaus könnten auch weitere technische
Kontrollmöglichkeiten in Erwägung gezogen werden. Diese müssten jedoch vorab
rechtlich geprüft werden.
Im Vergleich der Jahre 2004 –
Schadenshöhe 34.402,32 € bzw. 2005 – Schadenshöhe 40.938,86 € (bis September
2005) liegen die Ca.-Kosten zur möglichen Verhinderung des Vandalismus mit ca.
31.100,00 € unter den angefallenen Schadenssummen.
Durch die betroffenen Bereiche wird
die Sperrung der Freundschaftsinsel zur Nachtzeit als geeignetes und
erforderliches Mittel zur Verhinderung von Schäden in den Anlagen des
Gartendenkmals angesehen.
Schutzgut sind die einzelnen
Anlagenteile bzw. Spezialgärten mit teilweise sehr seltenen, schützenswerten
Staudensammlungen.
So ist zum Beispiel eine Beschilderung der Stauden bzw. Anlagenteile für Besucher der Gärten bei Nichtverhinderung des Vandalismus in Frage gestellt.
Nicht von ungefähr ist die
Gesamtanlage der Freundschaftsinsel ein Gartendenkmal.
„Denkmale sind als Quellen und
Zeugnisse menschlicher Geschichte und prägende Bestandteile der
Kulturlandschaft nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu schützen, zu
erhalten, zu pflegen und zu erforschen.“ (§ 1 Abs. 1 Brandenburgisches
Denkmalschutzgesetz)
Die Abwägung ergab, die für den
Schutz des Denkmals notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Besuchern am
Tage einen denkmalgeschützten Garten zu präsentieren. Denn bei einer
nächtlichen Sperrung der Anlage sind erfahrungsgemäß wenige Bürger betroffen.
Die Freundschaftsinsel wird auch
nicht als Durchgangsweg für Anlieger benötigt.
Im Vorfeld einer möglichst zeitnahen
Umsetzung des Schutzes für das Gartendenkmal werden
Bürgerinformationsveranstaltungen auf der Freundschaftsinsel organisiert.
Fazit finanzielle Auswirkungen
3 Tore
ca. 18.100 € aus
Vermögenshaushalt 2007
des
FB Grün- u. Verkehrsflächen
Beschilderung
ca. 3.000 € aus
Verwaltungshaushalt 2006 - Bereich 472
Bestreifung Sicherheitsdienst ca. 10.000 € aus
Verwaltungshaushalt 2006 – Bereich 472
Vorbehaltlich
der Genehmigung bzw. durch Beschlüsse der Haushalte 2006 und 2007 erfolgt die
Realisierung im Rahmen der für Grünflächenpflege eingestellten Haushaltsmittel.