Beschlussvorlage - 05/SVV/1060
Grunddaten
- Betreff:
-
Oberstufenzentrum I Technik Potsdam Errichtung von Bildungsgängen zum Schuljahr 2006/2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- 2/21
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2006
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01.03.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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15.02.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Am Oberstufenzentrum I Technik wird zum Schuljahr 2006/2007
der Bildungsgang der Berufsfachschule Assistent / Assistentin nach Landesrecht
für folgende Berufe errichtet:
- Staatlich geprüfter
denkmaltechnischer Assistent / denkmaltechnische Assistentin
- Staatlich geprüfter technischer
Assistent / technische Assistentin für Datenverarbeitung (Bauwesen).
Als
Aufnahmekapazität wird jeweils 1-Zügigkeit festgelegt.
Erläuterung
Begründung:
Gemäß § 104 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 Brandenburgisches Schulgesetz sind Schulträger berechtigt und verpflichtet, Bildungsgänge an Oberstufenzentren zu errichten, wenn ein Bedürfnis besteht und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet ist.
Mit Schreiben vom 30.09.2005 beantragt das Oberstufenzentrum
I Technik die Errichtung des Bildungsganges der Berufsfachschule – Assistent /
Assistentin nach Landesrecht in den Berufen:
- Staatlich geprüfter denkmaltechnischer Assistent /
denkmaltechnische Assistentin
- Staatlich geprüfter technischer Assistent / technische
Assistentin für Datenverarbeitung (Bauwesen).
Als Hauptgründe werden in dem Antrag der Schule und dem
Beschluss der Schulkonferenz genannt:
- der zu erwartende Bedarf
- die gute Einbindung der Berufe in das Profil des
Oberstufenzentrums
- die Möglichkeit der Nutzung vorhandener Ausstattungen
- das Vorhandensein qualifizierter Lehrkräfte sowie deren Bereitschaft, noch vorhandene fachliche Defizite durch Praktika und Fortbildungen auszugleichen.
In der Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit vom
29.08.2005 wird bestätigt, dass von einem Bedarf ausgegangen werden kann. Das
Staatliche Schulamt hat mit Schreiben vom 21.09.2005 den Bedarf ebenfalls
bestätigt und die Errichtung befürwortet.
Für die Errichtung ist ein Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung und die Genehmigung durch das Ministerium für
Bildung, Jugend und Sport erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26 kB
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13,7 kB
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8,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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79,5 kB
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