Beschlussvorlage - 05/SVV/1084
Grunddaten
- Betreff:
-
Schließung des Espengrund-Gymnasium (11)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- 2/21
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2006
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01.03.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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15.02.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Espengrund-Gymnasium (11)
nimmt ab Schuljahr 2006/2007 keine 7. Klassen auf und wird mit Beendigung
des Schuljahres 2007/2008 geschlossen.
- Die verbleibenden Klassenstufen
12 und 13 werden ab Schuljahr 2008/2009 am Leibniz-Gymnasium (41)
beschult.
Erläuterung
Begründung:
Gegenwärtig gibt es in Potsdam 19 städtische weiterführende
Schulen, davon 5 Gymnasien,
5 Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe und 9 Oberschulen.
Die Zahl der 7. Klassen wird sich von 74 im Schuljahr
2002/2003 auf 36 – 39 in den Schuljahren 2005/2006 bis 2008/2009 verringern und
ab 2012/2013 wieder auf über 50 ansteigen.
Die Schülerzahlen in der Sekundarstufe I werden sich von
gegenwärtig 5532 auf ca. 3800 im Schuljahr 2008/2009 verringern und danach
langsam wieder die jetzige Größenordnung erreichen. In der Primarstufe erhöhen
sich hingegen die Schülerzahlen von 5088 im Schuljahr 2005/2006 kontinuierlich
auf über 7000 ab Schuljahr 2009/2010. Insofern werden hierfür in wachsendem
Umfang Kapazitäten für die Beschulung benötigt.
Um trotz Schließung von Schulstandorten eine ausreichende
Anzahl weiterführender Schulen für wieder steigende Klassenzahlen im Schulnetz
zu halten, wurden im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Schulentwicklungsplan
auch die Zügigkeiten an Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe
abgesenkt (vgl. SEP S. 80), die perspektivisch schrittweise wieder erhöht
werden können. Die räumlichen Voraussetzungen sind hierfür vorhanden.
Die Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger ist
verpflichtet, planerische Grundlagen für ein möglichst wohnungsnahes und alle
Bildungsgänge umfassendes Schulangebot zu schaffen (vgl. § 102 BbgSchulG).
Aufgrund sinkender Schülerzahlen kam es bereits im Ü
7-Verfahren zum Schuljahr 2005/2006 dazu, dass sowohl Erst- als auch
Zweitwünsche von Eltern und betroffenen Schülern abgelehnt werden mussten, da
an beiden Wunschschulen keine 7. Klassen gebildet werden konnten.
Als Schulträger steht die Landeshauptstadt Potsdam in der
Verantwortung, in den künftigen Schuljahren Eltern und Schülern Sicherheit bei
der Auswahl der weiterführenden Schulen in den kommenden Ü 7-Verfahren zu
geben. Dies ist angesichts der demographischen Entwicklung unter Beachtung der
Sicherung eines geordneten Schulbetriebes nur dann möglich, wenn die Anzahl der
Schulen mit Sekundarstufe I reduziert wird.
Unabhängig von der Verpflichtung als Schulträger sollten
hier auch die Belange der Lehrkräfte berücksichtigt werden, für die sich eine
berufliche Perspektive in der Landeshauptstadt Potsdam nur dann bietet, wenn
die vorhandenen Schulstandorte als gesichert gelten. Jährlich vorzunehmende
zwingend notwendige Umsetzungen von Lehrkräften durch das Staatliche Schulamt
wirken demotivierend und führen in Einzelfällen dazu, dass engagierte und hoch
qualifizierte Pädagogen unsere Schulen verlassen.
Angesichts der haushaltärischen Situation können
Entscheidungen zur Ausstattung der Schulen und zu baulichen Investitionen
verantwortungsbewusst nur aufgrund einer soliden Schulentwicklungsplanung und
eines gesicherten Schulbestandes getroffen werden.
Mit der Vorlage des Schulentwicklungsplanes 2004 – 2009
wurde durch die Verwaltung die Schließung des Espengrund-Gymnasiums (11)
vorgeschlagen. Die Gründe lagen in der Notwendigkeit einer
Kapazitätsreduzierung infolge sinkender Schülerzahlen sowie in der sicher auch
auf die Randlage der Schule zurückzuführende geringe Anwahl dieser Schule durch
die Eltern.
Entsprechend der Empfehlung der Zentralstelle für
Normungsfragen und Wirtschaftlichkeit im Bildungswesen der
Kultusministerkonferenz sind die räumlichen Bedingungen am Doppelstandort
Espengrund-Gymnasium (11), Schule am Griebnitzsee (33) nach den Erfahrungen der
langjährigen gemeinsamen Nutzung für Gymnasium und Grundschule nicht
ausreichend. Aufgrund steigender Schülerzahlen in Babelsberg wird es
erforderlich sein, Räume der Grundschule, die bisher durch das Gymnasium
genutzt wurden, der Schule am Giebnitzsee (33) und dem Hort zur Verfügung zu
stellen.
Infolge der zu geringen Anwahl (Ü 7 2004: 7 Erstwünsche, Ü 7
2005: 14 Erstwünsche) wurden auf Entscheidung des Staatlichen Schulamtes am
Espengrund-Gymnasium in den Schuljahren 2004/2005 und 2005/2006 keine siebenten
Klassen gebildet.
Bei Weiterführung des Gymnasiums bestünde für das Objekt
langfristig ein Investitionsbedarf in Höhe von 3,28 Mio EUR.
Es wird vorgeschlagen, das Espengrund-Gymnasium zu
schließen.
In Vorbereitung der Erarbeitung der Schulentwicklungsplanung
der Landeshauptstadt Potsdam wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, in der alle
Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung vertreten sind. Aufgabe der
Arbeitsgruppe ist es, perspektivisch unter Beachtung der Sozialräume,
Grundlagen für eine ausgewogene Schullandschaft in der Landeshauptstadt zu
erarbeiten.
Dennoch ist es erforderlich bereits jetzt 2 Schulen zu
schließen.
Der Beschlussvorschlag ist Ergebnis der Beratungen der
Schulkonferenz des Gymnasiums am 29.11.2005 und der Arbeitsgruppe
Schulentwicklungsplanung am 01.12.2005.
Fazit finanzielle Auswirkungen
1. Verwaltungshaushalt
Nach Schließung des Espengrund-Gymnasiums (11) ergeben sich
auf der Grundlage des Haushaltsplanansatzes 2006 folgende voraussichtlichen
jährlichen Einsparungen:
Miete:
136.300 EUR
Gebäudebewirtschaftung: 93.300 EUR
Geschäftsausgaben: 1.600 EUR
Telefongebühren / GEZ: 1.000 EUR
Ausstattung / Gebrauchsgegenstände: 3.700 EUR
Personal: 47.500 EUR
Gesamt:
283.400 EUR
Damit ergeben sich für 2008 Einsparungen in Höhe von ca.
100.000 EUR und für 2009 und die Folgejahre von 283.400 EUR.
2. Vermögenshaushalt
Die
Nachnutzung durch eine städtische Schule ist nicht vorgesehen. Insofern wird
nach Prüfung des für Schule und Hortbetreuung erforderlichen Raumbedarfs der
Verkauf einer halben Schule Typ Erfurt
einschließlich einer Teilfläche des Grundstücks angestrebt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,5 kB
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