Beschlussvorlage - 05/SVV/1084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Espengrund-Gymnasium (11) nimmt ab Schuljahr 2006/2007 keine 7. Klassen auf und wird mit Beendigung des Schuljahres 2007/2008 geschlossen.

  2. Die verbleibenden Klassenstufen 12 und 13 werden ab Schuljahr 2008/2009 am Leibniz-Gymnasium (41) beschult.
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Erläuterung

Begründung:

 

Gegenwärtig gibt es in Potsdam 19 städtische weiterführende Schulen, davon 5 Gymnasien,

5 Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe und 9 Oberschulen.

 

Die Zahl der 7. Klassen wird sich von 74 im Schuljahr 2002/2003 auf 36 – 39 in den Schuljahren 2005/2006 bis 2008/2009 verringern und ab 2012/2013 wieder auf über 50 ansteigen.

 

Die Schülerzahlen in der Sekundarstufe I werden sich von gegenwärtig 5532 auf ca. 3800 im Schuljahr 2008/2009 verringern und danach langsam wieder die jetzige Größenordnung erreichen. In der Primarstufe erhöhen sich hingegen die Schülerzahlen von 5088 im Schuljahr 2005/2006 kontinuierlich auf über 7000 ab Schuljahr 2009/2010. Insofern werden hierfür in wachsendem Umfang Kapazitäten für die Beschulung benötigt.

 

Um trotz Schließung von Schulstandorten eine ausreichende Anzahl weiterführender Schulen für wieder steigende Klassenzahlen im Schulnetz zu halten, wurden im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Schulentwicklungsplan auch die Zügigkeiten an Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe abgesenkt (vgl. SEP S. 80), die perspektivisch schrittweise wieder erhöht werden können. Die räumlichen Voraussetzungen sind hierfür vorhanden.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger ist verpflichtet, planerische Grundlagen für ein möglichst wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot zu schaffen (vgl. § 102 BbgSchulG).

 

Aufgrund sinkender Schülerzahlen kam es bereits im Ü 7-Verfahren zum Schuljahr 2005/2006 dazu, dass sowohl Erst- als auch Zweitwünsche von Eltern und betroffenen Schülern abgelehnt werden mussten, da an beiden Wunschschulen keine 7. Klassen gebildet werden konnten.

 

Als Schulträger steht die Landeshauptstadt Potsdam in der Verantwortung, in den künftigen Schuljahren Eltern und Schülern Sicherheit bei der Auswahl der weiterführenden Schulen in den kommenden Ü 7-Verfahren zu geben. Dies ist angesichts der demographischen Entwicklung unter Beachtung der Sicherung eines geordneten Schulbetriebes nur dann möglich, wenn die Anzahl der Schulen mit Sekundarstufe I reduziert wird.

 

Unabhängig von der Verpflichtung als Schulträger sollten hier auch die Belange der Lehrkräfte berücksichtigt werden, für die sich eine berufliche Perspektive in der Landeshauptstadt Potsdam nur dann bietet, wenn die vorhandenen Schulstandorte als gesichert gelten. Jährlich vorzunehmende zwingend notwendige Umsetzungen von Lehrkräften durch das Staatliche Schulamt wirken demotivierend und führen in Einzelfällen dazu, dass engagierte und hoch qualifizierte Pädagogen unsere Schulen verlassen.

 

Angesichts der haushaltärischen Situation können Entscheidungen zur Ausstattung der Schulen und zu baulichen Investitionen verantwortungsbewusst nur aufgrund einer soliden Schulentwicklungsplanung und eines gesicherten Schulbestandes getroffen werden.

 

Mit der Vorlage des Schulentwicklungsplanes 2004 – 2009 wurde durch die Verwaltung die Schließung des Espengrund-Gymnasiums (11) vorgeschlagen. Die Gründe lagen in der Notwendigkeit einer Kapazitätsreduzierung infolge sinkender Schülerzahlen sowie in der sicher auch auf die Randlage der Schule zurückzuführende geringe Anwahl dieser Schule durch die Eltern.

 

Entsprechend der Empfehlung der Zentralstelle für Normungsfragen und Wirtschaftlichkeit im Bildungswesen der Kultusministerkonferenz sind die räumlichen Bedingungen am Doppelstandort Espengrund-Gymnasium (11), Schule am Griebnitzsee (33) nach den Erfahrungen der langjährigen gemeinsamen Nutzung für Gymnasium und Grundschule nicht ausreichend. Aufgrund steigender Schülerzahlen in Babelsberg wird es erforderlich sein, Räume der Grundschule, die bisher durch das Gymnasium genutzt wurden, der Schule am Giebnitzsee (33) und dem Hort zur Verfügung zu stellen.

 

Infolge der zu geringen Anwahl (Ü 7 2004: 7 Erstwünsche, Ü 7 2005: 14 Erstwünsche) wurden auf Entscheidung des Staatlichen Schulamtes am Espengrund-Gymnasium in den Schuljahren 2004/2005 und 2005/2006 keine siebenten Klassen gebildet.

 

Bei Weiterführung des Gymnasiums bestünde für das Objekt langfristig ein Investitionsbedarf in Höhe von 3,28 Mio EUR.

 

Es wird vorgeschlagen, das Espengrund-Gymnasium zu schließen.

 

In Vorbereitung der Erarbeitung der Schulentwicklungsplanung der Landeshauptstadt Potsdam wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, in der alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung vertreten sind. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, perspektivisch unter Beachtung der Sozialräume, Grundlagen für eine ausgewogene Schullandschaft in der Landeshauptstadt zu erarbeiten.

 

Dennoch ist es erforderlich bereits jetzt 2 Schulen zu schließen.

 

Der Beschlussvorschlag ist Ergebnis der Beratungen der Schulkonferenz des Gymnasiums am 29.11.2005 und der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung am 01.12.2005.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

1. Verwaltungshaushalt

Nach Schließung des Espengrund-Gymnasiums (11) ergeben sich auf der Grundlage des Haushaltsplanansatzes 2006 folgende voraussichtlichen jährlichen Einsparungen:

 

Miete:                                                               136.300 EUR

Gebäudebewirtschaftung:                                 93.300 EUR

Geschäftsausgaben:                                          1.600 EUR

Telefongebühren / GEZ:                                      1.000 EUR

Ausstattung / Gebrauchsgegenstände:             3.700 EUR

Personal:                                                            47.500 EUR

Gesamt:                                                          283.400 EUR

 

Damit ergeben sich für 2008 Einsparungen in Höhe von ca. 100.000 EUR und für 2009 und die Folgejahre von 283.400 EUR.

 

2. Vermögenshaushalt

Die Nachnutzung durch eine städtische Schule ist nicht vorgesehen. Insofern wird nach Prüfung des für Schule und Hortbetreuung erforderlichen Raumbedarfs der Verkauf einer halben Schule Typ Erfurt  einschließlich einer Teilfläche des Grundstücks angestrebt.

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Anlagen

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