Beschlussvorlage - 05/SVV/1085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Infolge der geringen Anwahl der Regenbogenschule (7) Fahrland beim Übergang in die Klassenstufe 7 wird mit Auslaufen der jetzigen Klassenstufe 10 die Sekundarstufe I abgebaut.

 

  1. Ab Schuljahr 2006/2007 wird die Regenbogenschule (7) Fahrland als Grundschule fortgeführt.
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Erläuterung

Begründung:

 

Gegenwärtig gibt es in Potsdam 19 städtische weiterführende Schulen, davon 5 Gymnasien, 5 Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe und 9 Oberschulen.

 

Die Zahl der 7. Klassen wird sich von 74 im Schuljahr 2002/2003 auf 36 – 39 in den Schuljahren 2005/2006 bis 2008/2009 verringern und ab 2012/2013 wieder auf über 50 ansteigen.

 

Die Schülerzahlen in der Sekundarstufe I werden sich von gegenwärtig 5532 auf ca. 3800 im Schuljahr 2008/2009 verringern und danach langsam wieder die jetzige Größenordnung erreichen. In der Primarstufe erhöhen sich hingegen die Schülerzahlen von 5088 im Schuljahr 2005/2006 kontinuierlich auf über 7000 ab Schuljahr 2009/2010. Insofern werden hierfür in wachsendem Umfang Kapazitäten für die Beschulung benötigt.

 

Um trotz Schließung von Schulstandorten eine ausreichende Anzahl weiterführender Schulen für wieder steigende Klassenzahlen im Schulnetz zu halten, wurden im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Schulentwicklungsplan auch die Zügigkeiten an Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe abgesenkt (vgl. SEP S. 80), die perspektivisch schrittweise wieder erhöht werden können. Die räumlichen Voraussetzungen sind hierfür vorhanden.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger ist verpflichtet, planerische Grundlagen für ein möglichst wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot zu schaffen (vgl. § 102 BbgSchulG).

 

Aufgrund sinkender Schülerzahlen kam es bereits im Ü 7-Verfahren zum Schuljahr 2005/2006 dazu, dass sowohl Erst- als auch Zweitwünsche von Eltern und betroffenen Schülern abgelehnt werden mussten, da an beiden Wunschschulen keine 7. Klassen gebildet werden konnten.

 

Als Schulträger steht die Landeshauptstadt Potsdam in der Verantwortung, in den künftigen Schuljahren Eltern und Schülern Sicherheit bei der Auswahl der weiterführenden Schulen in den kommenden Ü 7-Verfahren zu geben. Dies ist angesichts der demographischen Entwicklung unter Beachtung der Sicherung eines geordneten Schulbetriebes nur dann möglich, wenn die Anzahl der Schulen mit Sekundarstufe I reduziert wird.

 

Unabhängig von der Verpflichtung als Schulträger sollten hier auch die Belange der Lehrkräfte berücksichtigt werden, für die sich eine berufliche Perspektive in der Landeshauptstadt Potsdam nur dann bietet, wenn die vorhandenen Schulstandorte als gesichert gelten. Jährlich vorzunehmende zwingend notwendige Umsetzungen von Lehrkräften durch das Staatliche Schulamt wirken demotivierend und führen in Einzelfällen dazu, dass engagierte und hoch qualifizierte Pädagogen unsere Schulen verlassen.

 

Angesichts der haushaltärischen Situation können Entscheidungen zur Ausstattung der Schulen und zu baulichen Investitionen verantwortungsbewusst nur aufgrund einer soliden Schulentwicklungsplanung und eines gesicherten Schulbestandes getroffen werden.

 

Aufgrund der zu geringen Anwahl in den Ü 7-Verfahren 2003 (32 Erstwünsche), 2004 (9 Erstwünsche) und 2005 (keine Erstwünsche) wurden an der Regenbogenschule (7) Fahrland auf Entscheidung des Staatlichen Schulamtes in den Schuljahren 2003/2004, 2004/2005 und 2005/2006 keine siebenten Klassen gebildet, so dass dort gegenwärtig außer den 181 Schülern der Primarstufe nur noch 43 Schüler in der Klassenstufe 10 beschult werden.

 

Es ist davon auszugehen, dass neben den zurückgehenden Schülerzahlen auch die attraktiven Bildungsangebote anderer Schulen im Stadtgebiet eine Rolle bei der Anwahl spielten.

 

Diese Rahmenbedingungen würden auch in den Folgejahren weiter gelten. Insofern kann nicht angenommen werden, dass in den kommenden Jahren eine Klassenbildung möglich sein wird. Einen Bedarf für die Sekundarstufe I der Regenbogenschule aus gesamtstädtischer Sicht gibt es ebenfalls nicht.

 

Deshalb wird vorgeschlagen, die Sekundarstufe I der Regenbogenschule Fahrland zu schließen.

 

Entsprechend den Geburtenzahlen besteht ein Bedarf für eine 2-zügige Grundschule, zumal von Zuzügen in den Ortsteil Fahrland ausgegangen werden muss. Insofern muss die Schule als Grundschule fortgeführt werden und gilt als ein gesicherter Grundschulstandort. Raumkapazitäten für die Schule, die Umsetzung des Ganztagskonzeptes und die Hortbetreuung sind auf dem Schulgelände in ausreichendem Umfang vorhanden.

 

Entsprechend § 105  Brandenburgisches Schulgesetz ist für vorgenannte Maßnahmen ein Beschluss des Schulträgers erforderlich. Der Beschlussvorschlag wird hiermit vorgelegt.

 

In Vorbereitung der Erarbeitung der Schulentwicklungsplanung der Landeshauptstadt Potsdam wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, in der alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung vertreten sind. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, perspektivisch unter Beachtung der Sozialräume, Grundlagen für eine ausgewogene Schullandschaft in der Landeshauptstadt zu erarbeiten.

 

Dennoch ist es erforderlich bereits jetzt 2 Schulen zu schließen.

 

Der Beschlussvorschlag ist Ergebnis der Beratung der Arbeitsgruppe am 01.12.2005.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der Fortführung als Grundschule hat der Beschluss keine finanziellen Auswirkungen im Sinne von Mehrausgaben oder Einsparungen.

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Anlagen

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