Beschlussvorlage - 05/SVV/1085
Grunddaten
- Betreff:
-
Abbau der Sekundarstufe I an der Regenbogenschule (7) Fahrland - Oberschule - und Fortführung als Grundschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- 2/21
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2006
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01.03.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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15.02.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Infolge der geringen Anwahl der
Regenbogenschule (7) Fahrland beim Übergang in die Klassenstufe 7 wird mit
Auslaufen der jetzigen Klassenstufe 10 die Sekundarstufe I abgebaut.
- Ab Schuljahr 2006/2007 wird die
Regenbogenschule (7) Fahrland als Grundschule fortgeführt.
Erläuterung
Begründung:
Gegenwärtig gibt es in Potsdam 19 städtische weiterführende
Schulen, davon 5 Gymnasien, 5 Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe und 9
Oberschulen.
Die Zahl der 7. Klassen wird sich von 74 im Schuljahr
2002/2003 auf 36 – 39 in den Schuljahren 2005/2006 bis 2008/2009 verringern und
ab 2012/2013 wieder auf über 50 ansteigen.
Die Schülerzahlen in der Sekundarstufe I werden sich von
gegenwärtig 5532 auf ca. 3800 im Schuljahr 2008/2009 verringern und danach
langsam wieder die jetzige Größenordnung erreichen. In der Primarstufe erhöhen
sich hingegen die Schülerzahlen von 5088 im Schuljahr 2005/2006 kontinuierlich
auf über 7000 ab Schuljahr 2009/2010. Insofern werden hierfür in wachsendem
Umfang Kapazitäten für die Beschulung benötigt.
Um trotz Schließung von Schulstandorten eine ausreichende
Anzahl weiterführender Schulen für wieder steigende Klassenzahlen im Schulnetz
zu halten, wurden im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Schulentwicklungsplan
auch die Zügigkeiten an Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe
abgesenkt (vgl. SEP S. 80), die perspektivisch schrittweise wieder erhöht
werden können. Die räumlichen Voraussetzungen sind hierfür vorhanden.
Die Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger ist
verpflichtet, planerische Grundlagen für ein möglichst wohnungsnahes und alle
Bildungsgänge umfassendes Schulangebot zu schaffen (vgl. § 102 BbgSchulG).
Aufgrund sinkender Schülerzahlen kam es bereits im Ü
7-Verfahren zum Schuljahr 2005/2006 dazu, dass sowohl Erst- als auch
Zweitwünsche von Eltern und betroffenen Schülern abgelehnt werden mussten, da
an beiden Wunschschulen keine 7. Klassen gebildet werden konnten.
Als Schulträger steht die Landeshauptstadt Potsdam in der
Verantwortung, in den künftigen Schuljahren Eltern und Schülern Sicherheit bei
der Auswahl der weiterführenden Schulen in den kommenden Ü 7-Verfahren zu
geben. Dies ist angesichts der demographischen Entwicklung unter Beachtung der
Sicherung eines geordneten Schulbetriebes nur dann möglich, wenn die Anzahl der
Schulen mit Sekundarstufe I reduziert wird.
Unabhängig von der Verpflichtung als Schulträger sollten
hier auch die Belange der Lehrkräfte berücksichtigt werden, für die sich eine
berufliche Perspektive in der Landeshauptstadt Potsdam nur dann bietet, wenn
die vorhandenen Schulstandorte als gesichert gelten. Jährlich vorzunehmende
zwingend notwendige Umsetzungen von Lehrkräften durch das Staatliche Schulamt
wirken demotivierend und führen in Einzelfällen dazu, dass engagierte und hoch
qualifizierte Pädagogen unsere Schulen verlassen.
Angesichts der haushaltärischen Situation können
Entscheidungen zur Ausstattung der Schulen und zu baulichen Investitionen
verantwortungsbewusst nur aufgrund einer soliden Schulentwicklungsplanung und
eines gesicherten Schulbestandes getroffen werden.
Aufgrund der zu geringen Anwahl in den Ü 7-Verfahren 2003 (32 Erstwünsche), 2004 (9 Erstwünsche) und 2005 (keine Erstwünsche) wurden an der Regenbogenschule (7) Fahrland auf Entscheidung des Staatlichen Schulamtes in den Schuljahren 2003/2004, 2004/2005 und 2005/2006 keine siebenten Klassen gebildet, so dass dort gegenwärtig außer den 181 Schülern der Primarstufe nur noch 43 Schüler in der Klassenstufe 10 beschult werden.
Es ist davon auszugehen, dass neben den zurückgehenden
Schülerzahlen auch die attraktiven Bildungsangebote anderer Schulen im
Stadtgebiet eine Rolle bei der Anwahl spielten.
Diese Rahmenbedingungen würden auch in den Folgejahren
weiter gelten. Insofern kann nicht angenommen werden, dass in den kommenden
Jahren eine Klassenbildung möglich sein wird. Einen Bedarf für die
Sekundarstufe I der Regenbogenschule aus gesamtstädtischer Sicht gibt es
ebenfalls nicht.
Deshalb wird vorgeschlagen, die Sekundarstufe I der
Regenbogenschule Fahrland zu schließen.
Entsprechend den Geburtenzahlen besteht ein Bedarf für eine
2-zügige Grundschule, zumal von Zuzügen in den Ortsteil Fahrland ausgegangen
werden muss. Insofern muss die Schule als Grundschule fortgeführt werden und
gilt als ein gesicherter Grundschulstandort. Raumkapazitäten für die Schule,
die Umsetzung des Ganztagskonzeptes und die Hortbetreuung sind auf dem
Schulgelände in ausreichendem Umfang vorhanden.
Entsprechend § 105
Brandenburgisches Schulgesetz ist für vorgenannte Maßnahmen ein
Beschluss des Schulträgers erforderlich. Der Beschlussvorschlag wird hiermit
vorgelegt.
In Vorbereitung der Erarbeitung der Schulentwicklungsplanung
der Landeshauptstadt Potsdam wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, in der alle
Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung vertreten sind. Aufgabe der
Arbeitsgruppe ist es, perspektivisch unter Beachtung der Sozialräume, Grundlagen
für eine ausgewogene Schullandschaft in der Landeshauptstadt zu erarbeiten.
Dennoch ist es erforderlich bereits jetzt 2 Schulen zu
schließen.
Der Beschlussvorschlag ist Ergebnis der Beratung der
Arbeitsgruppe am 01.12.2005.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,5 kB
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