Beschlussvorlage - 05/SVV/1080
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung des Abwägungsergebnisses und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes SAN - P 06/1 "Block 10"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2006
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01.03.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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14.02.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das
Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung sowie der
Träger-beteiligung für den Bebauungsplan SAN P – 06/1 „Block 10“ wird
gebilligt (Anlage 2 ).
- Der Bebauungsplan SAN P 06/1
„Block 10“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (Anlage 3 ).
Erläuterung
Hinweis zu Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
als Anlage enthalten:
-Anlage
1: Kurzeinführung
( 2 Seiten)
-Anlage
2: Abwägungsergebnis
( 12 Seiten)
-Anlage 3 Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung ( 46 Seiten +1 Plan)
Anlage
1
1.
Kurzeinführung
1.1.
Anlass
und Ziel der Planaufstellung
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 06.03.2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes SAN – P 06/1 „Block 10“ beschlossen.
Für den Block 10 sind Voranfragen zu Baupotentialen im
Innenbereich gestellt worden, die ohne Bauleitplanung nicht genehmigungsfähig
sind, deshalb wird eine Qualifizierung der bisherigen Planungen notwendig.
Durch den Bebauungsplan soll die planungsrechtliche
Sicherung der historisch gewachsenen Gelände- und Nutzungsstrukturen erfolgen.
Darüber hinaus sollen Bebauungsmöglichkeiten im Bestand, insbesondere in den
Baulücken, aufgezeigt werden.
Dabei ist die gewachsene Struktur des „Blockes 10 „ zu schützen und behutsam weiter zu entwickeln, ohne die vorhandenen Qualitäten und die historische Bedeutung des Quartiers zu beeinträchtigen. Für die Baulücken im Geltungsbereich (Gutenbergstraße 81 und 82) soll eine den historischen Vordergebäuden entsprechende Bebauung sichergestellt werden. Mit Hilfe des Bebauungsplanes soll der vorhandene Grünflächenbestand gesichert und aufgewertet werden.
1.2.
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand vom 15.04.2002 bis 26.04.2002 statt. Das Abwägungsergebnis wurde seitens der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 29.09.2004 bereits gebilligt.
Dabei wurden 15 Träger öffentlicher Belange und 15 Bereiche der Stadt im Mai 2002 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dabei haben sich 12 Träger und 11 Bereiche zu den Planungen geäußert. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und soweit sie planungsrelevant waren in die Planungen aufgenommen. Die Begründung wurde überarbeitet. Die Grundzüge der Planung waren nicht betroffen.
Von Bürgern sind keine Anregungen und Bedenken geäußert worden.
Der Bebauungsplan hat vom 08.11.2004 bis 10.12.2004
öffentlich ausgelegen.
Am Verfahren zur öffentlichen Auslegung wurden 6 Bereiche der Stadtverwaltung und
12 Träger öffentlicher Belange
beteiligt. Es liegen von insgesamt 6 Bereichen und 7 Trägern öffentlicher
Belange Stellungnahmen vor. Die Stellungnahmen wurden als Bestätigung der Planung
zur Kenntnis genommen. Hinweise wurde in die Begründung aufgenommen.
Von 3 Bürgern wurden Anregungen zur öffentlichen Auslegung
vorgebracht.
Die minimale Erweiterung einer überbaubaren
Grundstücksfläche über die gesamte Länge des Seitenflügels wird gefolgt und der
Bebauungsplan ist dahin gehend geändert worden. Das betroffene Grundstück lässt diese Erweiterung
hinsichtlich seines Nutzungsmaßes zu.
Dem Hinweis auf eine Fledermauspopulation im Innenbereich
des Blockes 10 wurde durch die Untere Naturschutzbehörde und einem
Fledermaus-Sachverständigen geprüft und
verschiedene Stellen im Quartier als mögliche Sommerquartiere
eingestuft. Dieser Zusammenhang wurde in die Begründung zum Bebauungsplan
aufgenommen.
Aufgrund eines inzwischen erfolgten Wechsels in der
Zielstellung des Bebauungsplanes wurden die zum Zeitpunkt der Stellungnahme (Mitte 2002)
geplanten Festsetzungen wesentlich überarbeitet.
Ehemals geplante Baukörper in der Nachbarschaft sind nun
nicht mehr Planungsziel. Die
Belange des Umweltschutzes wurden durch Sachverständige geprüft, der
Zusammenhang wird in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
1.3.
Empfehlung
der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan SAN – P 06/1 „Block 10“ gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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112 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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