Beschlussvorlage - 05/SVV/1081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Abwägungsergebnisse der Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes  zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bornstedter Feld- östlicher Parkrand“ werden gebilligt (siehe Anlage 2).

 

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes „Bornstedter Feld - östlicher Parkrand“ wird beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 3).
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Erläuterung

 

Billigung der Abwägungsergebnisse

 Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes

„Bornstedter Feld- östlicher Parkrand“ 

 

 

Hinweis zur Gliederung der Anlagen der Beschlussvorlage

 

- Anlage 1:            Kurzeinführung ( 1 Seite)

 

- Anlage 2:            Abwägungsergebnisse ( 3 Seiten)

 

- Anlage 3: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung ( 4 Seiten)

 

 

 

 

                                                                                                                                    Anlage1

 

1.            Kurzeinführung zur Beschlussvorlage

·         Billigung der Abwägungsergebnisse und

  • Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bornstedter Feld- östlicher Parkrand“

 

1.1       Anlass und Ziel der Planaufstellung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Ihrer Sitzung am 02.06.1999 die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bornstedter Feld - östlicher Parkrand“ beschlossen.

 

Die 1. Änderung des FNP ist erforderlich geworden, um eine Übereinstimmung mit den Inhalten des Bebauungsplanes Nr. 80 „Rote Kaserne West“ und Nr. 42.3 „Kaserne Pappelallee“ zu erzielen.

Die Änderung des Flächennutzungsplans soll die weitere Umsetzung des Ergebnisses des landschaftsplanerisch-städtebaulichen Ideenwettbewerbs, der im Zusammenhang mit der Bundesgartenschau durchgeführt wurde, ermöglichen.

 

Die 1. Änderung des FNP bezieht sich auf folgende Bereiche:

- Verschiebung des Schulstandortes von der Kaserne Pappelallee nach Norden,

- Sicherung des Standortes für die Ausstellungshalle der Bundesgartenschau „Biosphäre“,

- Schaffung einer öffentlichen Grünflächen („Esplanade“) zwischen Nedlitzer Straße und „Biosphäre“.

 

Im FNP war der gesamte Änderungsbereich, mit Ausnahme einer Grünfläche, als Allgemeines Wohngebiet der Dichtestufe 4 (WA 4) dargestellt. Anstelle dieser Darstellung sollen das Sondergebiet (SO „Freizeit- und Erholung“) und die Grünfläche dargestellt werden. Der Schulstandort im südlichen Änderungsbereich wird in den Bereich nördlich der Biosphäre verlagert und als WA 4 dargestellt. Bei der neuen Darstellung „Sondergebiet für Freizeit und Erholung“ handelt es sich um eine Aktualisierung des FNP für die bereits errichtete BUGA-Halle/ Biosphäre.

 

Die Bebauungspläne Nr. 80 „Rote Kaserne West“ und Nr. 42.3 „Kaserne Pappelallee“ stehen mit den grundsätzlichen Zielen der Flächennutzungsplanung in Einklang.

 

Der Begründungstext der 1. Änderung des FNP ist nach der öffentlichen Auslegung konkretisiert worden; die Inhalte haben sich nicht geändert.

 

1.2              Beteiligungsverfahren und Abwägungsergebnisse

 

Der Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bornstedter Feld - östlicher Parkrand“ wurde in der Zeit vom 02.08. bis 07.09.1999 öffentlich ausgelegt.

Seitens der Bürger wurden zur 1. Änderung des FNP keine Anregungen zur Planung vorgebracht.

 

Mit Schreiben vom 18.03.1999 sowie vom 10.09.1999 wurden die Träger öffentlicher Belange über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes informiert. Von 37 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange haben 24 Träger eine Stellungnahme abgegeben. In 20 Stellungnahmen sind keine Anregungen zur 1. Änderung des FNP enthalten. Die 4 Stellungnahmen enthalten Anregungen zur 1. Änderung des FNP.

 

Die Stadtämter der Landeshauptstadt Potsdam wurden mit Schreiben vom 18.03.1999 sowie vom 10.09.1999 aufgefordert die Stellungnahme zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes abzugeben. Von den 14 benachrichtigten Ämtern gaben 3 Stellungnahmen mit Anregungen ab. Von den verbleibenden 11 Ämtern wurde keine Äußerungen vorgebracht, die o.g. Änderung des FNP wurde zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe hierzu Anlage 2).

 

Durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG-Bau) ist eine Übergangsfrist vom alten zum neuen Recht für die Bauleitplanung gesetzt worden. Diese läuft am 20.07.2006 aus. Das hat einen Strategiewechsel für die Bauleitplanung in den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten zur Folge, in denen bisher die Planungen zügig begonnen, aber möglichst lange offen gehalten wurden, um sie aktuellen Nachfragen anpassen zu können. Wegen des EAG-Bau müssen diese Pläne zügig abgeschlossen werden.

 

 

1.3.            Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern seitens der Stadtverordnetenversammlung die  Abwägungsergebnisse  gem. der Anlage 2 gebilligt werden, kann der Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bornstedter Feld - östlicher Parkrand“ gefasst werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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