Beschlussvorlage - 06/SVV/0015
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung, Satzungsbeschluss zum Textbebauungsplan SAN-P 05 "Brandenburger Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
25.01.2006
| |||
|
01.03.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
14.02.2006
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und zur öffentlichen
Auslegung des Textbebauungsplanentwurfes SAN-P 05 „Brandenburger Straße“
wird gebilligt (siehe Anlage 2).
- Der Bebauungsplan SAN-P 05
„Brandenburger Straße“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen
und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).
Erläuterung
Billigung der Abwägung
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan SAN-P 05 „Brandenburger
Straße“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
( 2 Seiten)
- Anlage 2: Abwägungsergebnis
( 3 Seiten)
- Anlage 3: Begründung
zum Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen ( 33 Seiten)
Anlage 1
1. Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
·
Billigung des
Abwägungsergebnisses und
- Satzungsbeschluss zum
Textbebauungsplan SAN-P 05 „Brandenburger Straße“
1.1 Anlass und
Ziel der Planaufstellung
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 3. Mai 1995 die Aufstellung des Textbebauungs-planes SAN-P 05 „Brandenburger Straße“ beschlossen.
Anlass und Ziel für die Aufstellung des Textbebauungsplanes SAN - P 05 ist nicht nur die planungsrechtliche Sicherung der Brandenburger Straße als innerstädtische Einkaufsstraße, sondern auch die Sicherung und Erweiterung der Funktionsfähigkeit der Innenstadt als Einkaufszentrum von gesamtstädtischer Bedeutung. Darüber hinaus dient der Textbe-bauungsplan der Steigerung der gewerblichen Bedeutung des Bereiches der Brandenburger Straße und sichert gleichzeitig die sich dort historisch entwickelte Wohnfunktion. Durch die Schaffung von Planungssicherheit werden Anreize zur Sanierung und Instandsetzung der historischen Bausubstanz erzeugt.
Das
Bebauungsplanverfahren ist zwingend geboten, um die erforderliche Sicherheit
zur beabsichtigten Ordnung und Verträglichkeit der städtebaulichen Entwicklung
des innerstädtischen, zentralen Bereiches zu schaffen und dabei den
Wohnstandort „2. Barocke Stadterweiterung“ nicht zu vernachlässigen. Der
Bebauungsplan dient somit auch der Sicherung der historischen
nutzungsstrukturellen Kontinuität des Bereiches.
1.2
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Gem. § 3 und 4 des BauGB wurden zum Bebauungsplan SAN-P 05
„Brandenburger Straße“ folgende Beteiligungsverfahren durchgeführt:
·
Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom
04.09. bis 15.09.1995 durchgeführt. Am 20.09.1995 fand zudem ein Erörterungstermin
in den Räumen der Stadtverwaltung statt.
·
Mit
Schreiben vom 27.05.1997 und mit Fristsetzung bis zum 08.07.1997 wurde die 1.
Beteiligung Träger öffentlicher Belange (von der Planung betroffenen
Behörden und Stellen sowie die Stadtämter) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
durchgeführt.
·
Eine
erneute Beteiligung Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom
28.09.1998 bzw. 29.09.1998
durchgeführt.
·
Die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wurde in der Zeit vom 02.11.1998 bis
02.12.1998 durchgeführt.
·
Die
erneute öffentliche Auslegung des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfes
wurde in der Zeit vom 10.11.2003 bis 12.12.2003 durchgeführt. Die Träger
öffentlicher Belange und Stadtämter wurden mit Schreiben vom 28.10.2003 bzw.
03.11.2003 von der erneuten Auslegung informiert.
Die zu den o.g.
Beteiligungsverfahren erstellten Abwägungsergebnisse wurde seitens der
Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 10. 04.2002 und vom 05.05.2004
bereits gebilligt.
Eine erneute Beteiligung der Bürger (3. öffentliche Auslegung) wurde notwendig, weil sich im Rahmen der Konkretisierung der Sanierungsziele für die gesamte Innenstadt (insbesondere für den Bereich der 2. barocken Stadterweiterung) Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes ergeben haben.
Die 3. öffentliche Auslegung des Textbebauungsplanes SAN-P 05 hat in der Zeit vom 04. Oktober bis 04. November 2005 stattgefunden. Seitens der Bürger wurden keine Bedenken und Anregungen zur Planung vorgebracht. Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die öffentliche Auslegung der Planung informiert und aufgefordert ihre Stellungnahme bis zum Ablauf der Auslegungsfrist abzugeben. Von den 20 mit Schreiben vom 14.09.2005 beteiligten Träger öffentlicher Belange und Stadtämter haben 8 eine schriftliche Stellungnahme zur Planung abgegeben. Dabei wurden keine Bedenken gegen die Planung geäußert, welche eine Änderung der Planung begründen.
Die Stellungnahmen mit den Abwägungsempfehlungen zur 3. öffentlichen Auslegung sind als
Anlage 2 der Vorlage eingefügt.
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Sofern seitens der
Stadtverordnetenversammlung die
Abwägungsergebnisse gem.
der Anlage 2 gebilligt werden, kann der Satzungsbeschluss zum Textbebauungsplan
SAN-P 05 „Brandenburger Straße“ gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
51,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
|