Anfrage - 06/SVV/0039
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 98 "Mitteldamm Nord"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2006
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01.03.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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14.02.2006
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21.02.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zur
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes 98 „Mitteldamm
Nord“ wird gebilligt (siehe Anlage 2).
- Der Bebauungsplan 98
„Mitteldamm Nord“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und
die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).
Erläuterung
Billigung des Abwägungsergebnisses und
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 98 „Mitteldamm Nord“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
( 2 Seiten)
- Anlage 2: Abwägungsergebnis
( 14 Seiten)
- Anlage 3: Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung ( 50 Seiten + 1 Plan)
Anlage 1
1.
Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
·
Billigung
des Abwägungsergebnisses und
·
Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan 98 „Mitteldamm - Nord“
1.1. Anlass und Ziel
der Planaufstellung
Der
Bebauungsplan Nr. 98 “Mitteldamm - Nord” umfasst eine Fläche von ca. 10,6 ha,
die innerhalb des Entwicklungsbereiches Babelsberg (Entwicklungssatzung
veröffentlicht im Amtsblatt vom 19.04.1996) liegt.
Der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde durch die Stadtverordnetenversammlung
am 22.01.2003 gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde im November /
Dezember 2003 durchgeführt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
erfolgte ebenfalls im November / Dezember 2003.
Ziel der
Planung ist es, gewerbliche Bauflächen, Mischbauflächen und Wohnbauflächen zu
entwickeln und zu sichern. Die ungegliederte städtebauliche Situation soll
insbesondere entlang der umgebenden Straßen geordnet werden. Dabei wird
grundsätzlich auf die vorgefundene städtebauliche Struktur und das vorhandene
Erschließungsmuster aufgebaut.
Durch die
vorgebrachten Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden teilweise Änderungen in den
Plan eingearbeitet, die Begründung überarbeitet und um Informationen ergänzt.
Die
Festsetzungen zum Immissionsschutz wurden auf Grund einer schalltechnischen
Untersuchung vom Dezember 2003 erweitert. Die Pflanzfestsetzungen wurden
überarbeitet. Aufgrund der novellierten Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
wurden weiterhin Änderungen an den Festsetzungen zur Gebäudehöhe vorgenommen,
um die ursprünglich beabsichtigte städtebauliche Wirkung wiederherzustellen.
Nach der neuen Bauordnung ist ein ausgebautes Dachgeschoss als Vollgeschoss zu zählen.
Um die Möglichkeit des Ausbaus von Dachgeschosse weiterhin beizubehalten, wurde
die Zahl der zulässigen Geschosse teilweise heraufgesetzt und gleichzeitig die
zulässige Traufhöhe begrenzt.
Da das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses
vom 22.01.2003 durchgeführt wird, musste gemäß § 25 (2) Ziffer 1 Gesetz über
die Umweltverträglichkeitsprüfung betrachtet werden, ob eine
UVP-Vorprüfungspflicht besteht. Diese Pflicht besteht gemäß UVP-Gesetz nicht.
1.2
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Gem. § 3
und 4 des BauGB wurden folgende Beteiligungsverfahren durchgeführt:
- Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung wurde in der Zeit vom 19. November bis 03. Dezember 2003
durchgeführt, zusätzlich fand am 27. November 2003 eine
Bürgerinformationsveranstaltung statt.
·
Die
Träger öffentlicher Belange, die städtischen Ämter und die Nachbargemeinden
(Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) wurden mit Schreiben vom 19.
November 2003 an der Planung beteiligt.
Die zu den o.g. Beteiligungsverfahren erstellten
Abwägungsergebnisse wurde seitens der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss
vom 06. April 2005 bereits gebilligt.
·
Die
öffentliche Auslegung wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 06.04.2005
beschlossen und vom 09.05. bis zum 10.06.2005 durchgeführt. Die Träger
öffentlicher Belange, die städtischen Ämter und die Nachbargemeinden wurden
gem. § 4 Abs. 1 BauGB an der Planung beteiligt.
Seitens der Bürger wurden drei schriftliche Anregungen zur
Planung vorgebracht. Von den Trägern öffentlicher Belange und den Stadtämtern
lagen 13 schriftliche Stellungnahmen zur Planung vor. Dabei wurden keine
Bedenken gegen die Planung geäußert, die eine Änderung der Planung erfordert
hätten. Lediglich die Festsetzungen zum Immissionsschutz wurden überarbeitet
und erweitert.
Die Stellungnahmen
zur öffentlichen Auslegung mit den Abwägungsempfehlungen sind in Anlage
2 wiedergegeben.
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Sofern seitens der Stadtverordnetenversammlung das
Abwägungsergebnis zur öffentlichen Auslegung gem. der Anlage 2 gebilligt wird,
kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 98 „Mitteldamm - Nord“ gefasst
werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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116,6 kB
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2
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(wie Dokument)
|
287,5 kB
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3
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(wie Dokument)
|
2,8 MB
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