Beschlussvorlage - 06/SVV/0121
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägungsergebnisse und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 49 "Am Golfplatz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.03.2006
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05.04.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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07.03.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Abwägungsergebnisse der
Stellungnahmen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung, zu der öffentlichen
Auslegung und zu den vereinfachten Änderungen des Bebauungsplan Nr. 49 „Am
Golfplatz“ werden gebilligt (s. Anlage 2).
- Den Bebauungsplan Nr. 49 „Am
Golfplatz“ gemäß § 10 BauGB wird als Satzung beschlossen und die
dazugehörige Begründung wird gebilligt
(s. Anlage 3).
Erläuterung
Begründung:
Billigung
der Abwägungsergebnisse und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 49 „Am
Golfplatz“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
las Anlage enthalten:
- Anlage
1 Kurzeinführung
( 2 Seiten)
- Anlage
2 Abwägungsergebnisse
( 31 Seiten)
- Anlage
3 Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung ( 32 Seiten + 1 Plan)
Anlage 1
1.
Kurzeinführung
1.1.
Anlass
und Ziel der Planaufstellung
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 01.03.1995 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Am Golfplatz“ beschlossen.
Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 49 „Am Golfplatz“
besteht aus einem Ensemble von Plattenbauten, die in den 70iger und 80iger
Jahren für die Offiziere der sowjetischen Truppen errichtet wurden. Das
Plangebiet wurde zu einem allgemeinen Wohngebiet mit einem umgebenden Grünraum
entwickelt und liegt im Entwicklungsbereich Bornstedter Feld. Zehn der ehemals elf Plattenbauten
wurden erhalten und durch Mod.-/Inst.-Maßnahmen einer attraktiven Wohnnutzung
zugeführt. Im Übergang zur freien Landschaft sind Flächen für Neubaupotentiale
festgesetzt, die das Quartier mit dem Volkspark und dem Nedlitzer Holz
verknüpfen.
Gebiets- und gestaltprägend sind für den Standort auch die
Übergänge zur freien Landschaft mit dem Waldgebiet „Nedlitzer Holz“ und den
alten Eichenbeständen der Lenneschen Viereckremise und dem angrenzenden
Volkspark.
1.2.
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand im Mai 1995
statt. Während der Auslegungszeit wurden weder mündliche noch schriftliche
Anregungen und Bedenken von Bürgern abgegeben.
Im Juli 1995 fand die erste Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und der städtischen Ämter statt. Es wurden 25 TÖB und
21 Ämter beteiligt, wobei 18 Stellungnahmen der TÖB und 12 von den städtischen
Ämtern eingingen. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken und Hinweise
bedeuten nur geringfügige Änderungen der Planung. Die Grundzüge der Planung
werden nicht berührt.
Zur öffentlichen Auslegung im April 1996 wurden
nochmals 14 Träger öffentlicher Belange beteiligt, von denen 10 eine
Stellungnahme abgaben. Von den 16 beteiligten städtischen Ämtern liegen 8
Anregungen und Hinweise vor. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden
geprüft. Es wurden Korrekturen und Ergänzungen in der Begründung vorgenommen,
die aber keine inhaltliche Änderung der Planung bedeuten.
Mit Schreiben vom 19.10.1998 wurden 3 Träger öffentlicher
Belange und 3 städtische Ämter zur 1. vereinfachten Änderung um
Stellungnahme gebeten. Von 2 Trägern und allen beteiligten Ämtern liegen
Stellungnahmen zum 2. Bebauungsplanentwurf vor. Die geringfügigen Änderungen
wurden in der Begründung berücksichtigt.
In der Zeit vom 27.01. bis zum 18.02.2000 fand mit der
Beteiligung von 1 berührten Träger öffentlicher Belange und 3 berührten
städtischen Ämtern eine 2. vereinfachte Änderung zum B-Plan Nr. 49
statt. Von allen Trägern und Ämtern liegen Stellungnahmen zum 3.
Bebauungsplanentwurf vor. Die Hinweise wurden ergänzt; eine inhaltliche
Planungsänderung ergab sich nicht.
Die 3. vereinfachte Änderung fand im Jan./Febr. 2005
statt. Es wurden 3 städtische Bereiche beteiligt. Von 2 Bereichen liegt eine
Stellungnahme zum 4. Bebauungsplanentwurf vor. Die Hinweise wurden in die
Begründung eingearbeitet, eine inhaltliche Änderung der Planung ist damit nicht
verbunden.
1.3.
Empfehlung
der Verwaltung
Sofern die Abwägungsergebnisse zur Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gem. Anlage 2 gebilligt werden, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
Nr. 40 „Am Golfplatz“ gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten.
Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht.
Der Bebauungsplan setzt durch die Stadt Potsdam neu zu errichtende
Erschließungsanlagen fest.
Diese sind bereits fertiggestellt ( Am Golfplatz, An den
Roten Kasernen, Viereckremise, Nedlitzer Holz).
Die Finanzierung erfolgte aus dem Treuhandvermögen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,5 kB
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2
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43,1 kB
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67,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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60 kB
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5
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(wie Dokument)
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41,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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