Beschlussvorlage - 06/SVV/0122

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Abwägungsergebnisse der Stellungnahmen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung, zur öffentlichen Auslegung und zu den vereinfachten Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 55 „Angermannsiedlung/Nedlitzer Straße“ werden gebilligt (s. Anlage 2).

 

 

  1. Den Bebauungsplan Nr. 55 „Angermannsiedlung/Nedlitzer Straße“ gemäß § 10 BauGB wird als Satzung  beschlossen und die dazu gehörige Begründung wird gebilligt ( s. Anlage 3).
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Erläuterung

Begründung:

 

Billigung der Abwägungsergebnisse und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 55 „Angermannsiedlung / Nedlitzer Straße“

 

 

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:

- Anlage 1:            Kurzeinführung ( 1 Seite)

- Anlage 2:            Abwägungsergebnis ( 29 Seiten)

- Anlage 3:            Begründung zum Bebauungsplan mit Planzeichnung ( 27  Seiten + 1 Plan)

 

 

Anlage 1

 

 

1.                              Kurzeinführung

 

1.1.              Anlass und Ziel der Planaufstellung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.07.1995  die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55    „Angermannsiedlung / Nedlitzer Straße“ beschlossen.

 

Zielsetzung des Bebauungsplanes Nr. 55 ist die Erhaltung der Wohnstandorte in der Angermannsiedlung, der Bauten an der Nedlitzer Straße 23-25 sowie der roten Klinkergebäude im nördlichen Teil des Planungsgebietes. Dabei sollen durch behutsame bauliche Ergänzungen eine Anpassung an heutige Wohnverhältnisse und Wohnstandards ermöglicht werden.

Nördlich der Angermannsiedlung schließen sich Flächen für eine gewerbliche Ansiedlung mit Dienstleistungsfunktionen an. Hier entstanden bereits eine Tankstelle sowie ein Markt für Autozubehör. Für die Versorgung der Bevölkerung im Norden des Bornstedter Feldes wurde im Übergang zum Quartier am Nedlitzer Holz ein Verbrauchermarkt realisiert. Weitere Neubaupotentiale für Wohnbauten sowie nichtstörende Gewerbeeinheiten sind noch vorhanden.

 

 

1.2.              Beteiligungsverfahren und Abwägungsergebnisse

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand  in der Zeit vom 15.04.1997 bis 29.04.1997 statt. Während der Auslegungszeit äußerten sich 4 Bürger zu der Planung. Die Anregungen und Hinweise wurden in der weiteren Planung berücksichtigt. Am 22.04.1997 wurde in einer Informationsveranstaltung, an der 30 Interessenten teilnahmen, die Planung vorgestellt.

 

Im Juli 1997 fand die erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der städtischen Ämter statt. Es wurden 28 TÖB und 20 Ämter beteiligt, wobei 20 Stellungnahmen der TÖB und 14 von den städtischen Ämtern eingingen. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden bei der weiteren Planung berücksichtigt.

 

Zur öffentlichen Auslegung vom 07.09.1998 bis 07.10.1998 wurden nochmals 29 Träger öffentlicher Belange beteiligt, von denen 18 eine Stellungnahme abgaben. Von den 21 beteiligten städtischen Ämtern wurden 16 Anregungen und Hinweise abgegeben. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden geprüft, Korrekturen und Ergänzungen wurden in die Begründung aufgenommen. Zum  gleichen Zeitpunkt wurde der Teilflächennutzungsplan im Bereich des B-Planes Nr. 55 der zukünftigen Planung angepasst ( 5. Änderung des Teil-FNP).

 

Die vereinfachte Änderung fand im März/April 2004 statt. Es wurden 4 städtische Ämter beteiligt; von 3 Bereichen liegen Stellungnahmen vor. Es gab keine wesentlichen Bedenken und Hinweise zum Änderungsverfahren. Die Planung wurde nicht geändert.

 

 

1.3.              Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern die Abwägungsergebnisse zur Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gem. Anlage 2 gebilligt werden, kann der Satzungsbeschluss  zum Bebauungsplan Nr. 55 „Angermannsiedlung / Nedlitzer Straße“ gefasst werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht.

Der Bebauungsplan setzt durch die Stadt Potsdam neu zu errichtende Erschließungsanlagen fest.

Diese sind bereits fertiggestellt ( Georg-Hermann-Allee, Peter-Huchel-Straße, Erich-Arendt-Straße).

Die Finanzierung erfolgte aus dem Treuhandvermögen.

 

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Anlagen

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