Beschlussvorlage - 06/SVV/0122
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägungsergebnisse und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 55 "Angermannsiedlung / Nedlitzer Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.03.2006
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05.04.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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07.03.2006
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21.03.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Abwägungsergebnisse der
Stellungnahmen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung, zur öffentlichen Auslegung
und zu den vereinfachten Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 55
„Angermannsiedlung/Nedlitzer Straße“ werden gebilligt (s. Anlage 2).
- Den Bebauungsplan Nr. 55
„Angermannsiedlung/Nedlitzer Straße“ gemäß § 10 BauGB wird als
Satzung beschlossen und die
dazu gehörige Begründung wird gebilligt ( s. Anlage 3).
Erläuterung
Begründung:
Billigung der Abwägungsergebnisse und Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 55 „Angermannsiedlung / Nedlitzer Straße“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten
Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
( 1 Seite)
- Anlage 2: Abwägungsergebnis
( 29 Seiten)
- Anlage 3: Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung ( 27
Seiten + 1 Plan)
Anlage 1
1.
Kurzeinführung
1.1.
Anlass
und Ziel der Planaufstellung
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.07.1995 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Angermannsiedlung / Nedlitzer Straße“ beschlossen.
Zielsetzung des Bebauungsplanes Nr. 55 ist die Erhaltung der Wohnstandorte in der Angermannsiedlung, der Bauten an der Nedlitzer Straße 23-25 sowie der roten Klinkergebäude im nördlichen Teil des Planungsgebietes. Dabei sollen durch behutsame bauliche Ergänzungen eine Anpassung an heutige Wohnverhältnisse und Wohnstandards ermöglicht werden.
Nördlich der Angermannsiedlung schließen sich Flächen für eine gewerbliche Ansiedlung mit Dienstleistungsfunktionen an. Hier entstanden bereits eine Tankstelle sowie ein Markt für Autozubehör. Für die Versorgung der Bevölkerung im Norden des Bornstedter Feldes wurde im Übergang zum Quartier am Nedlitzer Holz ein Verbrauchermarkt realisiert. Weitere Neubaupotentiale für Wohnbauten sowie nichtstörende Gewerbeeinheiten sind noch vorhanden.
1.2.
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 15.04.1997 bis
29.04.1997 statt. Während der Auslegungszeit äußerten sich 4 Bürger zu der
Planung. Die Anregungen und Hinweise wurden in der weiteren Planung
berücksichtigt. Am 22.04.1997 wurde in einer Informationsveranstaltung, an der
30 Interessenten teilnahmen, die Planung vorgestellt.
Im Juli 1997 fand die erste Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der städtischen Ämter statt.
Es wurden 28 TÖB und 20 Ämter beteiligt, wobei 20 Stellungnahmen der TÖB und 14
von den städtischen Ämtern eingingen. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten
Anregungen und Hinweise werden bei der weiteren Planung berücksichtigt.
Zur öffentlichen Auslegung vom 07.09.1998 bis
07.10.1998 wurden nochmals 29 Träger öffentlicher Belange beteiligt, von denen
18 eine Stellungnahme abgaben. Von den 21 beteiligten städtischen Ämtern wurden
16 Anregungen und Hinweise abgegeben. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise
wurden geprüft, Korrekturen und Ergänzungen wurden in die Begründung
aufgenommen. Zum gleichen
Zeitpunkt wurde der Teilflächennutzungsplan im Bereich des B-Planes Nr. 55 der
zukünftigen Planung angepasst ( 5. Änderung des Teil-FNP).
Die vereinfachte Änderung fand im März/April 2004
statt. Es wurden 4 städtische Ämter beteiligt; von 3 Bereichen liegen
Stellungnahmen vor. Es gab keine wesentlichen Bedenken und Hinweise zum
Änderungsverfahren. Die Planung wurde nicht geändert.
1.3.
Empfehlung
der Verwaltung
Sofern die Abwägungsergebnisse zur Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gem. Anlage 2 gebilligt werden, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 55 „Angermannsiedlung / Nedlitzer Straße“ gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten.
Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht.
Der Bebauungsplan setzt durch die Stadt Potsdam neu zu
errichtende Erschließungsanlagen fest.
Diese sind bereits fertiggestellt ( Georg-Hermann-Allee,
Peter-Huchel-Straße, Erich-Arendt-Straße).
Die Finanzierung erfolgte aus dem Treuhandvermögen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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57,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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46,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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42,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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200,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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