Beschlussvorlage - 06/SVV/0127

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Den Bebauungsplan SAN B 04 „Spielplatz Alt Nowawes“ als Satzung zu beschließen und die

dazugehörige Begründung zu billigen (sh Anlage 2).

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Billigung der Abwägung

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan SAN-B04  „Spielplatz Alt-Nowawes“

 

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:

Anlage 1:            Kurzeinführung (1 Seite)

Anlage 2:            Begründung zum Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen ( 7 Seiten)

 

 

Anlage 1

 

 

1.             Kurzeinführung

 

1.1              Anlass und Ziel der Planaufstellung

 

Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans SAN-B-04 „Spielplatz Alt-Nowawes“ durch den Beschluss der Stadtverordneten vom 10.01.1996 war das Fehlen von öffentlichen Spielmöglichkeiten und der Mangel an sonstigen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, speziell für Jugendliche und Senioren, im Einzugsbereich des Bebauungsplans, umgrenzt von der Karl-Liebknecht-Straße, Garnstraße, Neue Straße, Mühlenstraße und Grenzstraße.

 

In dem dicht besiedelten Wohngebiet kommen für eine Minderung der starken Unterversorgung mit Spielflächen nur die Grundstücke Alt - Nowawes 100 und Jutestraße 4 in Betracht. Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist erforderlich, um diesen Standort planungsrechtlich für eine Spielplatznutzung zu sichern.

 

Des weiteren besteht in den Sanierungsgebieten Babelsberg Nord und Süd ein Bedarf von 440 Plätzen in betreuten Jugendeinrichtungen und von ca. 140 Plätzen für Freizeiteinrichtungen für Senioren. Die mit der Sanierung einhergehende Verdichtung des Quartiers wird dieses Defizit im Bereich der öffentlichen Spielflächen noch verschärfen. Die Sicherung von Flächen für die Anlage von öffentlichen Spielanlagen und für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur ist somit dringend geboten.

 

Gemäß der Sanierungsziele soll im Geltungsbereich des Bebauungsplans SAN-B-04 durch die Sicherung von Flächen für die Anlage einer Kinderspielanlage eine Verbesserung des Wohnumfeldes und durch die Nutzung des Kolonistenhauses Alt - Nowawes 100 für eine soziale Gemeinbedarfseinrichtung ein Ausbau der sozialen Infrastruktur erreicht werden.

 

Im Jahr 2005  wurde durch den Sanierungsträger Stadtkontor mit dem Umbau des bis dahin leerstehenden Kolonistenhauses  Alt - Nowawes 100  zu einer Kita und mit der planerischen Vorbereitung des Spielplatzes begonnen.

 

 

 

1.2              Beteiligungsverfahren und Abwägungsergebnisse

 

Gem. §3 und 4 des BauGB wurden zum Bebauungsplan SAN-B 02 „Spielplatz Fultonstraße“ folgende Beteiligungsverfahren durchgeführt:

 

-            Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß §3 Abs. 1. BauGB wurde in der Zeit vom

            01.07.1997 bis 15.07.1997 durchgeführt.

- Mit Schreiben vom 27.02.1998 und mit Fristsetzung bis zum 15.04.1998 wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ( von der Planung betroffene Behörden und Stellen sowie die Stadtämter)  gemäß § 4 Abs.1 BauGB durchgeführt.

- Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wurde in der Zeit vom

08.11. 1999 bis 10.12.1999 durchgeführt.

 

Die nach der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erstellten Abwägungsergebnisse  wurde seitens der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 06.10.1999 gebilligt.

Zur öffentlichen Auslegung sind keine Hinweise, Anregungen und Bedenken eingegangen, so dass eine Auswertung und entsprechende Abwägung entfallen ist. 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten an diesem Standtort.

Er setzt keine neu zu errichtenden Erschließungsanlagen fest.

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Anlagen

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