Beschlussvorlage - 06/SVV/0128

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Den Bebauungsplan SAN-B-02 „Spielplatz Fultonstraße“ als Satzung zu beschließen und die dazugehörige Begründung zu billigen ( siehe Anlage 2).

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Billigung der Abwägung

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan SAN-B02  „Spielplatz Fultonstraße“

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:

Anlage 1:            Kurzeinführung (1 Seite)

Anlage 2:            Begründung zum Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen ( 7 Seiten)

 

 

Anlage 1

 

 

1.             Kurzeinführung

 

 

1.1              Anlass und Ziel der Planaufstellung

 

Der Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans SAN-B-02 „Spielplatz Fultonstraße“, durch den Beschluss der Stadtverordneten vom 01.03.1995, ist ein eingeleiteter Antrag auf Vermögensanspruch bezüglich des Grundstücks Fultonstraße 12, auf dem sich eine öffentliche Spielanlage befindet.

 

Die „Untersuchung zum Bestand und Bedarf der sozialen Infrastruktur in den Sanierungsgebieten Potsdam-Babelsberg“ als Vertiefung der Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Babelsberg kam zu dem Ergebnis, dass im Einzugsbereich umgrenzt von der Großbeerenstraße, Schulstraße, Benzstraße, Anhaltstraße, Althoffstraße und Heinrich-von-Kleist-Straße nur die Spielanlage Fultonstraße 12 vorhanden und ein Mangel an Spielflächen zu verzeichnen ist. In dem dicht besiedelten Wohngebiet kommen für eine Minderung der Unterversorgung mit Spielflächen keine Ausweichstandorte zur Anlage von Spielplätze in Betracht.

 

Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist erforderlich, um den vorhandenen Spielanlagenstandort Fultonstraße 12 planungsrechtlich zu sichern und durch eine gleichzeitige Erweiterung den Mangel des Stadtteils an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur zu mildern.

 

Die Baumaßnahmen wurden in den Jahren 1999/2000 durch den Sanierungsträger Stadtkontor durchgeführt, der Spielplatz wurde am 06. April 2000 zur öffentlichen Nutzung freigegeben.

 

 

 

1.2              Beteiligungsverfahren und Abwägungsergebnisse

 

Gem. §3 und 4 des BauGB wurden zum Bebauungsplan SAN-B 02 „Spielplatz Fultonstraße“ folgende Beteiligungsverfahren durchgeführt:

 

-            Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß §3 Abs. 1. BauGB wurde in der Zeit vom

            01.07.1997 bis 15.07.1997 durchgeführt.

- Mit Schreiben vom 27.02.1998 und mit Fristsetzung bis zum 15.04.1998 wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ( von der Planung betroffene Behörden und Stellen sowie die Stadtämter)  gemäß § 4 Abs.1 BauGB durchgeführt.

- Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wurde in der Zeit vom

08.11. 1999 bis 10.12.1999 durchgeführt.

 

Die nach der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erstellten Abwägungsergebnisse  wurde seitens der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 07.07.1999 gebilligt.

 

Zur öffentlichen Auslegung sind keine Hinweise, Anregungen und Bedenken eingegangen, so dass eine Auswertung und entsprechende Abwägung entfallen ist. 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bebauungsplan dient der Sicherung des Spielplatzes an diesem Standtort.

Er setzt keine neu zu errichtenden Erschließungsanlagen fest.

Reduzieren

Anlagen

Loading...