Beschlussvorlage - 06/SVV/0129
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung, Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan SAN-P 09 "Block 16"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.03.2006
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05.04.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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07.03.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes SAN-P
09 „Block 16“ wird gebilligt (siehe Anlage 2).
- Der Bebauungsplan SAN-P 09
„Block 16“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die
dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).
Erläuterung
Begründung:
Billigung der Abwägung
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan SAN-P 09 „Block 16“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
( 2 Seiten)
- Anlage 2: Abwägungsergebnis
( 3 Seiten)
- Anlage 3: Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung (45 Seiten + 1 Plan)
Anlage 1
1. Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
·
Billigung des
Abwägungsergebnisses und
- Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan SAN-P 09 „Block 16“
1.1
Anlass
und Ziel der Planaufstellung
Anlass
für die Aufstellung des Bebauungsplans SAN - P 09
"Block 16" ist die beabsichtigte nutzungsstrukturelle Stärkung der Attraktivität
des Blockes unter besonderer Berücksichtigung der Erhaltung und einer
denkmalverträglichen Ergänzung der Baustruktur zur Konfliktentschärfung
zwischen benachbarten Nutzungen auf einem in der Vergangenheit als Biergarten genutzten Grundstück. Der Bebauungsplan soll dazu dienen, die
bestehenden gewachsenen baulichen Strukturen, die gekennzeichnet sind durch ein
Nebeneinander von Wohnen, Einzelhandel und wohnverträglichen Gewerbebetrieben,
zu bewahren. Des Weiteren soll die Sanierung und Instandsetzung der
historischen Bausubstanz im Bereich des Blockes 16, der Bestandteil eines förmlich
festgesetzten Sanierungsgebietes ist, unterstützt
werden.
Darüber hinaus ist durch die historischen Entwicklungen im Block auf einzelnen Grundstücken das maximal zulässige Maß der baulichen Nutzung für besondere Wohngebiete deutlich überschritten, so dass hier eine generelle Prüfung der Wohnverträglichkeit erforderlich war. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die bisherige Regelung zur Verteilung der Nutzungsanteile zwischen Wohnen und gewerblichen Nutzungen (Sanierungsziele) durch die eingetretenen Entwicklungen in der Brandenburger Straße und der Friedrich-Ebert-Straße angepasst werden muss.
Für Teile des Geltungsbereiches (Grundstücke Gutenbergstraße 27, Friedrich-Ebert-Straße 94-96, Jägerstraße 28-30 sowie die innenliegenden Flurstücke 373 und 374) wurde durch Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Dezember 1999 ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Für den Bebauungsplanentwurf SAN - P 09 „Teilbereich Block 16“ wurde bereits die frühzeitige Beteiligung der Bürger, die Trägerbeteiligung und die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6. März 2002 zur Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans auf den gesamten Block 16 einschließlich einer Teilfläche der Brandenburger Straße erfolgte vor dem Hintergrund bestehender Investitionsabsichten für einzelne Grundstücke. Durch die Erweiterung des Geltungsbereiches wurde ein erneutes Beteiligungsverfahren notwendig.
1.2
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Gem. § 3 und 4 des BauGB wurden zum
Bebauungsplan SAN-P 09 „Block 16“ folgende Beteiligungsverfahren durchgeführt:
·
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung
fand in der Zeit vom 08. bis 22. Oktober 2002 statt.
· Die Träger öffentlicher Belange, die städtischen Ämter
und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 26. November 2002 an der
Planung beteiligt.
Die
zu den o.g. Beteiligungsverfahren erstellten Abwägungsergebnisse wurde seitens
der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 28.September 2005 bereits
gebilligt.
Der Bebauungsplan wurde nach der
Trägerbeteiligung in mehreren Punkten geändert, weil sich in der Fortführung der
Planungszieldiskussion für die gesamte Innenstadt (Bereich 2. Barocke
Stadterweiterung) Aktualisierungsbedarf für die Festsetzungen des
Bebauungsplans ergeben haben. Die Grundzüge der
Planung sind dadurch nicht berührt.
Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 7. November bis 9. Dezember 2005 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB an der Planung beteiligt. Seitens der Bürger wurden keine Bedenken und Anregungen zur Planung vorgebracht. Von den 23 mit Schreiben vom 01. November 2005 beteiligten Träger öffentlicher Belange und Stadtämter haben 9 eine schriftliche Stellungnahme zur Planung abgeben.
Die Stellungnahmen mit den Abwägungsempfehlungen zur öffentlichen Auslegung sind als
Anlage 2 der Vorlage eingefügt.
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Sofern seitens der
Stadtverordnetenversammlung die
Abwägungsergebnisse gem.
der Anlage 2 gebilligt werden, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
SAN-P 09 „Block 16“ gefasst
werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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78 kB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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3
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(wie Dokument)
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581,7 kB
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