Beschlussvorlage - 06/SVV/0130
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 72 "Mitteldamm"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.03.2006
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05.04.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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07.03.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan Nr.
72 „Mitteldamm“ wird gebilligt (s. Anlage 2)
- Der Bebauungsplan Nr. 72 „Mitteldamm“ wird gemäß § 10 Abs.
1 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt
(siehe Anlage 3).
Erläuterung
Begründung:
Billigung des Abwägungsergebnisses und
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 72 "Mitteldamm“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung ( 2 Seiten)
- Anlage 2: Abwägungsergebnis
der erneuten öffentlichen Auslegung (8 Seiten)
- Anlage 3: Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung ( 48 Seiten + 1 Plan)
Anlage 1
1.
Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
·
Billigung
des Abwägungsergebnisses und
·
Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 72 „Mitteldamm“
1.1. Anlass und Ziel
der Planaufstellung
Der Bebauungsplan Nr. 72
“Mitteldamm” umfasst eine Fläche von ca. 8,9 ha, die innerhalb des
Entwicklungsbereiches Babelsberg (Entwicklungssatzung veröffentlicht im
Amtsblatt vom 19.04.1996) liegt.
Der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 02.06.1999
gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde im Oktober / November 2001,
die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Oktober 2001 durchgeführt.
Ziel der Planung ist es, gewerbliche
Bauflächen und Mischbauflächen zu entwickeln und zu sichern. Ein Teil der
früheren Kleingartenflächen am Mitteldamm werden im Bebauungsplan als
gewerbliche bzw. Mischbauflächen festgesetzt. Die südlich der
Fritz-Zubeil-Straße gelegenen Kleingärten werden mit den Festsetzungen des
Bebauungsplans gesichert. Die ehemalige Zufahrt zur Nuthestraße im Bereich
Fritz-Zubeil-Straße wurde aufgegeben und wird im Bebauungsplan überwiegend als
Grünfläche festgesetzt. Im übrigen basiert der Plan auf der bestehenden
städtebaulichen Struktur und dem vorhandenen bzw. inzwischen realisierten
Straßennetz.
1.2
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Gem. § 3
und 4 des BauGB wurden folgende Beteiligungsverfahren durchgeführt:
- Die frühzeitige Bürgerbeteiligung
wurde in der Zeit vom 15. Oktober bis 30. Oktober 2001 durchgeführt,
zusätzlich fand am 16. Oktober 2001 eine Bürgerinformationsveranstaltung
statt.
- Die Träger öffentlicher Belange, die städtischen Ämter
und die Nachbargemeinden (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange)
wurden im Oktober 2001 an der Planung beteiligt. Die städtischen Ämter
sowie andere von der Planung unmittelbar betroffenen Träger öffentlicher
Belange waren darüber hinaus bereits zu Beginn der Planentwicklung im Juni
1999 vorab beteiligt worden.
- Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung (1.
öffentliche Auslegung) hat in der Zeit zwischen dem 18. Juni und 19. Juli
2002 stattgefunden.
Die zu den o.g.
Beteiligungsverfahren erstellten Abwägungsergebnisse wurde seitens der
Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 28.09.2005 bereits gebilligt.
Aufgrund der vorgebrachten Anregungen im Rahmen der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat es
geringfügige Änderungen in den textlichen Festsetzungen gegeben. Die Grundzüge
der Planung hatten sich dadurch nicht geändert.
Eine erneute Beteiligung der Bürger
(2. öffentliche Auslegung) wurde notwendig, weil sich nach der ersten
öffentlichen Auslegung Änderungen in den Festsetzungen des Bebauungsplanes
ergeben haben. Die textlichen Festsetzungen, insb. für den Bereich
Landschaftsplanung, wurden überarbeitet. Aufgrund der novellierten
Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) wurden weiterhin im Mischgebiet Änderungen
an den Festsetzungen zur Gebäudehöhe vorgenommen, um die ursprünglich
beabsichtigte städtebauliche Wirkung wiederherzustellen. Nach der alten
Bauordnung wurde ein ausgebautes Dachgeschoss unter bestimmten Voraussetzungen
nicht als Vollgeschoss angerechnet. Aus diesem Grunde war für das Mischgebiet
eine maximal zweigeschossige Bebauung festgesetzt worden. Nach der neuen
Bauordnung ist jedoch ein ausgebautes Dachgeschoss als Vollgeschoss zu zählen.
Um die Möglichkeit des Ausbaus von Dachgeschosse weiterhin beizubehalten, wurde
die Zahl der zulässigen Geschosse auf drei heraufgesetzt. Gleichzeitig wurde
eine Festsetzung zur zulässigen Höhe der Traufkante aufgenommen.
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Sofern seitens der
Stadtverordnetenversammlung das Abwägungsergebnis zur erneuten öffentlichen
Auslegung gem. der Anlage 2 gebilligt wird, kann der Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 72 „Mitteldamm“ gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten.
Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzungen nicht.
Der
Bebauungsplan setzt durch die Stadt Potsdam neu zu errichtende
Erschließungsanlagen fest. Diese sind bereits fertiggestellt. Ihre Finanzierung
erfolgte aus dem Treuhandvermögen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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67,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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555,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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