Beschlussvorlage - 06/SVV/0133

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Den Änderungen/Ergänzungen des öffentlich-rechtlichen „Vertrages über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44b des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II)“ zwischen der Agentur für Arbeit Potsdam und der Landeshauptstadt Potsdam vom 07.12.2004 wird zugestimmt.

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Erläuterung

Begründung:

 

In der Rahmenvereinbarung zwischen dem BMWA, der BA und den kommunalen Spitzenverbänden zur Weiterentwicklung der Grundsätze der Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung in den Arbeitsgemeinschaften nach § 44 b SGB II wurde auf Bundesebene die Weiterentwicklung der bisherigen Linie der „Zusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe“ in den Arbeitsgemeinschaften dahingehend vereinbart, dass zukünftig ein Träger die Umsetzungsverantwortung übernehmen soll.

 

Es ist grundsätzlich sinnvoll, in einer Arbeitsgemeinschaft klare Regelungen zur Umsetzungsverantwortung zu treffen, um auch für die Zukunft klare Entscheidungssituationen zu ermöglichen.

 

Die Stadt Potsdam ist bereit, diese Verantwortung zu übernehmen und die Agentur für Arbeit Potsdam ist bereit, der Stadt diese Verantwortung zu überlassen. Die Agentur für Arbeit Potsdam hat aber auch zugesagt, dass sie sich nach wie vor ihrer Gewährleistungsverantwortung für die ihr nach dem SGB II übertragenen Aufgaben nicht entziehen wird und mit Rat und Hilfe die Organisation und die Arbeitsabläufe in der PAGA begleiten wird.

Für den Erfolg der PAGA bei der Erreichung des gemeinsamen Ziels – der Abbau der Arbeitslosigkeit – ist es auch in Zukunft wichtig, dass die beiden Träger die bisherige vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit auch unter den neuen Rahmenbedingungen fortsetzen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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