Beschlussvorlage - 06/SVV/0135
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zur 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 "Karl-Marx-Straße", Grundstück Karl-Marx-Straße 22
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.03.2006
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05.04.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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07.03.2006
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Erläuterung
Begründung:
2. (vereinfachte) Änderung des
Bebauungsplans Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“,
Grundstück Karl-Marx-Str.22
Anlass für die Änderung
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
hat in ihrer Sitzung am 28.9.2005 für das Grundstück Karl-Marx-Straße 22,
Flurstück 194 der Flur 23 Babelsberg,
die Aufstellung der 2.(vereinfachten) Änderung des
Bebauungsplanes Nr.45 „Karl-Marx-Straße“ beschlossen. Der Geltungsbereich
betrifft einen Teilbereich des Flurstückes 194.
Auf dem Grundstück befindet sich derzeit eine durch die AWO
genutzte Kindertagesstätte.
Das Grundstück Karl-Marx-Straße 22 war rechtskräftig an die Erben der früheren Eigentümer rückübertragen worden. Seither gab es Differenzen im Hinblick auf die Nutzungsverhältnisse und die längerfristigen Perspektiven der Nutzung des Grundstückes, das im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ als Gemeinbedarfsfläche Kindertagesstätte festgesetzt ist.
Deshalb hat die Trägerin der Kindertagesstätte sich um einen Ausweichstandort bemüht und realisiert derzeit auf dem Grundstück Rudolf – Breitscheid - Str. 136 einen Ersatzneubau. Aufgrund des fehlenden fachlichen Bedarfs und der ungünstigen baulich-wirtschaftlichen Bedingungen wurden daraufhin die Festsetzungen für das Grundstück im Bebauungsplan im Hinblick auf eine Nutzungsänderung überprüft.
Ziel der Planänderung ist es, für das Grundstück eine der
Umgebung entsprechende Nutzung im Bebauungsplan festzusetzen.
Begründung der geänderten Festsetzung
Entsprechend der vorhandenen Nutzungsstruktur des
Bebauungsplangebietes und der Ziele des rechtskräftigen Bebauungsplanes aus dem
Jahre 2000 soll dieses überwiegend als Wohnstandort gesichert werden, ohne
einen kleinen Teil der Nichtwohnnutzung ausschließen zu müssen.
Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt aber unter
Fortschreibung der bisherigen Nutzung für das Grundstück im Teilbereich des
Bebauungsplanes Nr.45 eine Gemeinbedarfsfläche zugunsten einer Kindertagesstätte fest. Somit ist das
Grundstück der Möglichkeit einer Wohnnutzung entzogen.
Um das Grundstück Karl-Marx-Straße 22 entsprechend der
Nutzung der umliegenden Grundstücke sowie der Ziele des Bebauungsplanes zu
Wohnzwecken nutzbar zu machen, wird es in der veränderten Planung als
allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß
§ 4 der Baunutzungsverordnung festgesetzt.
Wie auf dem westlichen Nachbargrundstück gelten die
textlichen Festsetzungen des allgemeinen Wohngebietes „WA1 mit hohem Wohnanteil“. Bis zum 1. Vollgeschoss sind die der Versorgung des Gebietes
dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende
Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und
gesundheitliche Zwecke und Räume für freie Berufe zulässig. Ausnahmsweise sind
bis zum ersten Vollgeschoss Anlagen für Verwaltungen, sonstige nicht störende
Gewerbebetriebe und Anlagen für sportliche Zwecke zulässig. Auch Räume für freie Berufe können
ausnahmsweise oberhalb des 1. Vollgeschosses zugelassen werden. Unzulässig sind
Betriebe des Beherbergungswesens, Tankstellen, Garten -baubetriebe und Anlagen
für sportliche Zwecke.
Die Festsetzung WA1 mit hohem Wohnanteil stellt den
Regelfall der Nutzung im Gebiet des Bebauungsplanes dar. Sie wurde für das
Gebiet gewählt, um zu der horizontalen Gliederung der Nutzung in WA1 und WA2
auch die vertikale Nutzungsgliederung gem. textlicher Festsetzung 1.1.1 zu
ermöglichen. Hiermit sollen die Obergeschosse der Gebäude den Wohnnutzungen
vorbehalten werden, um den überwiegenden Wohncharakter des Gebietes zu
gewährleisten.
Alle anderen Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes
bleiben erhalten, so die Festsetzungen zum Maß der Nutzung (Geschossigkeit,
bebaubare Grundfläche), zur Erhaltenswürdigkeit des Baukörpers (s.
Erhaltungskriterien) und zur Festlegung des anteiligen Weges an der Ostseite
des Grundstückes.
Verfahren zur Änderung
Die Änderung ist im Vorfeld der Planung mit dem zuständigen
Fachbereich abgestimmt worden. In der Stellungnahme wurde vom
Fachbereichsleiter des Jugendamtes erklärt, dass die Nutzbarkeit der Liegenschaft Karl-Marx-Straße 22 als
Kindertageseinrichtung aus fachlicher Sicht mit dem Umzug in den neuen Standort
Rudolf-Breitscheid-Straße entbehrlich ist.
Um die Betroffenheit der Öffentlichkeit eindeutig zu erfassen, ist eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung in angemessener Frist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB in Form der öffentliche Auslegung durchgeführt worden. Sie ist im Amtsblatt Nr. 15 am 14.12.2005 bekannt gegeben worden und fand in der Zeit vom 22.12.2005 bis zum 12.1.2006 statt.
Es sind keine Stellungnahmen zur geänderten
Planung eingegangen.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von
der Planänderung nicht betroffen.
Gesetzliche Voraussetzungen für die Änderung
Da der fachliche Bedarf für die festgesetzte
Gemeinbedarfsnutzung nicht mehr gegeben ist, läuft die aktuelle Festsetzung des
Bebauungsplanes faktisch ins Leere. Insoweit kann eine Änderung des Planes zur
Korrektur dieser wirkungslosen Regelung nicht die Grundzüge der Planung
berühren. Vielmehr soll das Grundstück an die allgemein geltenden Grundzüge der
Planung angeglichen werden. Deshalb kann die Änderung in dem vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Rechtsgrundlagen
-Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom
21.6.2005 BGBI. I S. 1818)
-Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.1.1990
(BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.4.1993 (BGBl. I S. 466)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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344,2 kB
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