Beschlussvorlage - 06/SVV/0137

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

„Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten“

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Erläuterung

Begründung

für die Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten

 

 

Mit der Änderung des Ladenschlussgesetzes vom 02. Juni 2003 und des Erlasses der Ladenschlussausnahmeverordnung vom 09. Mai 2005 haben sich die Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 05. Februar 1997 und ihre Änderung vom 03. April 1998 überlebt.

 

Seit der Änderung des Ladenschlussgesetzes vom 02. Juni 2003 besteht kein Erfordernis mehr, Samstage gesondert in dieser Verordnung zu regeln, da alle Verkaufsstellen bis 20:00 Uhr öffnen können.

 

In der Ladenschlussausnahmeverordnung vom 09. Mai 2005 wurde dem langjährigen Bestreben der Landeshauptstadt Potsdam Rechnung getragen und die Landeshauptstadt Potsdam mit ihren Ortsteilen in die Liste der Kur-, Ausflugs- und Erholungsorte mit besonders starkem Fremdenverkehr aufgenommen. Bisher gehörten nur einzelne Stadtgebiete dazu.

 

Unverändert bleibt die Forderung nach dem Schutz der ArbeitnehmerInnen vor überlangen Arbeitszeiten an den Wochenenden. Dieses ist in der zu beschließenden Verordnung gesichert.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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