Beschlussvorlage - 06/SVV/0138
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Jahr 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
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|
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01.03.2006
|
Erläuterung
Begründung:
für die Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt
Potsdam über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das
Jahr 2006
Das Ladenschlussgesetz (LSchlG), § 14, vom 02. Juni 2003 erlaubt, Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen zusätzlich an maximal vier Sonn- und Feiertagen für höchstens fünf Stunden geöffnet zu halten. Die Landesregierung Brandenburg hat mit Verordnung vom 25.09.1999 bestimmt, dass die Kreisordnungsbehörden diese Tage mit Rechtsverordnung freigeben können.
Den Märkten und Messen ähnliche Veranstaltungen sind
Ausstellungen, Kongresse, Kulturveranstaltungen, wie Theater- und
Filmfestspiele, Musikfeste, Sportveranstaltungen, Verbraucherveranstaltungen,
Volksfeste u.s.w., mit traditioneller und überörtlicher Bedeutung, die einen
beträchtlichen Besucherstrom anziehen. Der Besucherstrom darf nicht erst durch
ein Offenhalten der Verkaufsstellen ausgelöst werden. Vielmehr muss durch die
Vielzahl der Besucher ein Bedürfnis zur Offenhaltung der Läden bestehen. Für
eine Ordnungsbehördliche Verordnung besteht keinesfalls Anlass, wenn der Zweck
der Veranstaltung primär darin zu sehen ist, Verkaufsstellen offen zu halten
und deren Umsatz zu steigern, oder wenn das Offenhalten von Verkaufsstellen den
Zweck einer Veranstaltung überhaupt erst rechtfertigen soll.
Nach diesen Kriterien wurde von der Verwaltung geprüft,
welche der für 2006 geplanten Veranstaltungen mit ihrem Charakter, ihrer
Tradition und dem zu erwartenden Besucherstrom, ein Bedürfnis zusätzlicher
Versorgung außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten hervorrufen werden.
Im Oktober 2005 wurden der Bereich Marketing, der
Fachbereich Kultur, der Bereich Sport, sowie Veranstalter und
Interessenvertretungen des Einzelhandels um entsprechende Zuarbeit gebeten. Im
November/Dezember 2005 wurden die benannten Veranstaltungen gewertet und
Schwerpunkte gesetzt.
Die anhörungspflichtigen Stellen, die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft (ver.di e.V.) des Landesbezirkes Berlin-Brandenburg – Fachbereich Handel, der Handelsverband Berlin- Brandenburg e.V. und die Industrie- und Handelskammer Potsdam (IHK) wurden im Dezember 2005 gehört. Am 20.12.2006 lagen alle ergänzenden Zuarbeiten und abgeforderten Stellungnahmen vor. Sie wurden geprüft und fanden in der Verordnung Berücksichtigung.
Der
Handelsverband Berlin- Brandenburg e.V. und die IHK machten keine Einwände
geltend.
Die
Gewerkschaft ver.di bewertete diese Veranstaltungen als von besonderem
öffentlichen Interesse mit traditionellem Charakter. Jedoch kann sie die
Voraussetzungen für die Genehmigung der vorgesehenen Sonderöffnungszeiten im
gesamten Stadtgebiet der Stadt Potsdam, insbesondere für die nach der
Gebietsreform zur Stadt Potsdam gehörenden Ortsteile, nicht erkennen.
Sie bittet um Überprüfung, ggf. um Änderung bzw. um
Sicherung der Arbeitnehmerrechte.
Die Bedenken der Gewerkschaft wurden geprüft. Nach Abwägung
der widerstreitenden Interessen wird für den Einzelfall das Erfordernis zur
Versorgung der Veranstaltungsbesucher durch zusätzliche Ladenöffnungszeiten
höherwertig eingeschätzt. Der Hinweis der Gewerkschaft ver.di zu den
Arbeitnehmerrechten wurde in § 2 der Verordnung berücksichtigt.
Alle in die Verordnung aufgenommenen Veranstaltungen sind
Anlass, nicht Mittel zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages. Es sind
Veranstaltungen mit eigenständiger, von erweiterten Öffnungszeiten unabhängiger
Attraktivität und zählen zu den zulässigen Veranstaltungsformen nach § 14
LSchlG. Sie ziehen einen beträchtlichen Besucherstrom an, der sich von dem
sonst üblichen abzeichnet und deshalb besteht ein Bedürfnis zur Offenhaltung
der Läden. Alle Veranstaltungen haben überörtliche Bedeutung. Ausgeschlossen
ist, dass der Zweck der Veranstaltung primär darin zu sehen ist,
Verkaufsstellen offen zu halten, oder deren Umsatz zu steigern.
Bei der Freigabe kann die Offenhaltung von Verkaufsstellen
auf bestimmte Bezirke / Gebiete und Handelszweige beschränkt werden (§ 14 Abs.
2 Satz 1 LSchlG). Das freigegebene Stadtgebiet muss sich im Auswirkungsbereich
der jeweiligen Veranstaltung befinden. Eine Beschränkung auf bestimmte
Stadtgebiete ist, wie in den Vorjahren auch, für das Jahr 2006 nicht vorgesehen.
In die Verordnung werden alljährlich wiederkehrende
traditionelle Veranstaltungen aufgenommen.
Gewachsene Tradition und überregionale Ausstrahlung sind
kennzeichnend für das Tulpenfest, das auch in diesem Jahr wieder durch den
Förderverein zur Pflege Niederländischer Kultur im Holländischen Viertel
vorbereitet und durchgeführt wird.
Hinzu kommt der Töpfermarkt als eine Veranstaltung, die sich
bereits in den vergangenen Jahren zum Publikumsmagneten in Potsdam entwickelt
hat.
Durch die Initiative Toleranz e.V. in Kooperation mit den
Botschaften der teilnehmenden Länder wird zum 3. Mal in Potsdam das
Internationale Begegnungsfest durchgeführt. Veranstaltungsort wird erstmals der
Bassinplatz (vorher Volkspark – BUGA-Gelände) sein. Das Fest dient der
Förderung der Toleranz und besseren Verständigung zwischen den verschiedenen
Kulturen. Durch ca. 20 Botschaften sollen durch die verschieden Stände
(Informations-, Kultur-, Kunst-, Speisen und Getränkestände,
Bühnenaufführungen, u.s.w.) Zeichen gesetzt werden für das Miteinander
verschiedener Kulturen, für Verständigung und gegen Gewalt.
In den Bahnhofspassagen soll 2006 die 11. Potsdamer
Bildungsmesse und ein Ausbildungstag für Jugendliche durchgeführt werden.
Erstmalig wurde die Bildungsmesse in den Bahnhofspassagen am 04. und 05.11.2005
und der Ausbildungstag am 06.11.2005 durchgeführt. Es haben sich insgesamt ca.
25 Bildungsträger, Institutionen und Firmen in den Bahnhofspassagen
präsentiert. Besucht wurde die Veranstaltung von ca. 50.000 Besuchern. Durch
den Erfolg der Veranstaltung und auf Grund der Aktualität des Themas soll die
Veranstaltung 2006 in einem noch größeren Rahmen stattfinden an der sich ca. 50
Bildungsträger, Institutionen und Firmen beteiligen.
Mit der Verordnung werden von den ArbeitnehmernInnen, die
von der Ausnahmeregelung betroffen sein werden, in einem verhältnismäßigen
Umfang ein zusätzlicher Einsatz ihrer Arbeitskraft abverlangt. Dabei werden die
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten beachtet. Hinzu kommt,
dass mit der Verordnung nicht die Pflicht zur Öffnung der einzelnen
Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltungen verbunden ist.
Weitere Veranstaltungen, die für 2006 geplant sind, wurden in der vorliegenden Verordnung nicht berücksichtigt, obwohl auch diese bereits traditionellen Charakter tragen bzw. einen besonderen Höhepunkt darstellen, wie z.B. das Böhmische Weberfest und das Stadtwerkefest. Diese Feierlichkeiten am 09.06. – 11.06.2006 (Böhmisches Weberfest) und 02.07.2006 (Stadtwerkefest) müssen nicht gesondert geregelt werden, weil für diese Zeit auf Grund der Fußballweltmeisterschaft 2006 (08.06.2006 – 09.07.2006) Sonderregelungen zur Öffnung der Verkaufsstellen vorgesehen sind
Andere Veranstaltungen, wie zum Beispiel die Schlössernacht
oder das Lichterfest, finden traditionell an Samstagen statt. Mit der Änderung
des Ladenschlussgesetzes 2003 werden die Samstage nicht mehr durch Verordnung
geregelt, da an diesen Tagen Verkaufsstellen ohnehin bis 20:00 Uhr geöffnet
sein können.
Die Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung sind
gegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,5 kB
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(wie Dokument)
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19 kB
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