Anfrage - 06/SVV/0154

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Antwort vom 05.01.2006 auf meine Kleine Anfrage – DS 05/SVV/1057 – wurde erklärt, dass die Planungskosten der Leistungsphasen 1 – 3 HOAI und künstlerische Betreuung von 800.000 € (diesbezüglicher Sachstand per 08.11.2005) und gegebenenfalls Kosten der Munitionsbeseitigung nicht förderfähig seien.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Weshalb sind die o. g. Kosten nicht förderfähig?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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