Anfrage - 06/SVV/0155

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf meine Anfrage – DS 05/SVV/0258 – wurde am 05.04.2005 erklärt, dass für Schulen, Kitas und Kulturhäuser Sanierungsbedarfe von rd. 57 Mio. €, bzw. rd. 18 Mio. €, bzw. rd. 6,25 Mio. € bestünden, welche nach Prioritätenlisten abgearbeitet würden.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Sanierungsmaßnahmen werden nach den Prioritätenlisten für die einzelnen Nutzungsgruppen durchgeführt?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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