Beschlussvorlage - 06/SVV/0160
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadt Potsdam Umlegungsausschuss
Neuwahl von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kataster und Vermessung
- Einreicher*:
- Kataster und Vermessungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.03.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß §§ 3 und 4 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des
Baugesetzbuches (Umlegungsausschussverordnung – UmlAussV) vom 10.10.1994 (GVBl.
II S. 901) werden in den Umlegungsausschuss gewählt,
Name Befähigung Funktion
1. Dr. Peter Kuhr höherer
allgemeiner nichttechnischer
stellvertretender Vorsitzender
Verwaltungsdienst
2. Anne Scholz Sachverständige
für Wertermittlung Fachmitglied
durch Einzelwahl für die Dauer von 5 Jahren.
In den Umlegungsausschuss werden folgende Vertreter gewählt
1. Hubert Potthoff Befähigung
zum Richteramt stellvertretender
Vorsitzender
2. Elke Hänicke-Hurlin
Sachverständige für Wertermittlung stellvertretendes
Fachmitglied
durch Einzelwahl für die Dauer von 5 Jahren.
Erläuterung
Begründung:
Nach §§ 3
+ 4 der Umlegungsausschussverordnung ist die Amtszeit der Mitglieder des
Umlegungsausschusses
auf fünf Jahre begrenzt, mit Ablauf der Wahlperiode ist die Wahl
der
genannten Ausschussmitglieder notwendig.
Das
bisherige Mitglied Herr Hurlin steht dem Umlegungsausschuss aus Altersgründen
nicht
mehr zur
Verfügung. Frau Anne Scholz ist von der Funktion als stellvertretende
Sachverständige für Wertermittlung zurückgetreten und übernimmt die Funktion
des Fachmitglieds für Wertermittlung.
Die von
der Stadtverordnetenversammlung am 02.10.2002 beschlossene Bestellung als
Vertreter für diese Funktion endet mit der Neuwahl.
Für die
übrigen Mitglieder des Umlegungsausschusses ist die Wahlperiode noch nicht
abgelaufen, so dass nur die genannten Mitglieder und Stellvertreter zu wählen
sind.
Mit der
Wahl der Mitglieder in den Umlegungsausschuss ist die Weiterführung der
Umlegungsverfahren Nr. 1 Bornim „Hügelweg/Gutsstraße“ und Nr. 2 Drewitz „Am
Silbergraben“ gesichert.