Beschlussvorlage - 06/SVV/0160

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß §§ 3 und 4 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (Umlegungsausschussverordnung – UmlAussV) vom 10.10.1994 (GVBl. II S. 901) werden in den Umlegungsausschuss gewählt,

 

     Name                        Befähigung                                                                                                      Funktion

1. Dr. Peter Kuhr                        höherer allgemeiner nichttechnischer          stellvertretender Vorsitzender

                                     Verwaltungsdienst

 

2. Anne Scholz                        Sachverständige für Wertermittlung                                                Fachmitglied

                                                    

durch Einzelwahl für die Dauer von 5 Jahren.

 

In den Umlegungsausschuss werden folgende Vertreter gewählt

 

1. Hubert Potthoff                        Befähigung zum Richteramt                                                      stellvertretender Vorsitzender

                                                   

2. Elke Hänicke-Hurlin  Sachverständige für Wertermittlung                                                stellvertretendes Fachmitglied

                                                     

durch Einzelwahl für die Dauer von 5 Jahren.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Nach §§ 3 + 4 der Umlegungsausschussverordnung ist die Amtszeit der Mitglieder des

Umlegungsausschusses auf fünf Jahre begrenzt, mit Ablauf der Wahlperiode ist die Wahl

der genannten Ausschussmitglieder notwendig.

 

Das bisherige Mitglied Herr Hurlin steht dem Umlegungsausschuss aus Altersgründen nicht

mehr zur Verfügung. Frau Anne Scholz ist von der Funktion als stellvertretende Sachverständige für Wertermittlung zurückgetreten und übernimmt die Funktion des Fachmitglieds für Wertermittlung.

Die von der Stadtverordnetenversammlung am 02.10.2002 beschlossene Bestellung als Vertreter für diese Funktion endet mit der Neuwahl.

 

Für die übrigen Mitglieder des Umlegungsausschusses ist die Wahlperiode noch nicht abgelaufen, so dass nur die genannten Mitglieder und Stellvertreter zu wählen sind.

 

Mit der Wahl der Mitglieder in den Umlegungsausschuss ist die Weiterführung der Umlegungsverfahren Nr. 1 Bornim „Hügelweg/Gutsstraße“ und Nr. 2 Drewitz „Am Silbergraben“ gesichert.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Verwaltungskosten des Umlegungsausschusses wird ein Betrag von jeweils 5000 € für das Jahr 2006 und vier Folgejahre bis 2010 in die Haushaltsstelle 61100 65500 eingestellt und steht in Abhängigkeit der jeweiligen Haushaltsbeschlüsse.

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