Anfrage - 06/SVV/0161

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom November 2005 zog der Berliner Finanzsenator Sarrazin die Schlussfolgerung, dass die in Berlin seit acht Jahren erhobene Zweitwohnungssteuer mit der Verfassung unvereinbar sei und reformiert werden muss (siehe PNN vom 31.01.2006). Das Urteil bezieht sich auf den besonderen Schutz der Ehe.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom November 2005 für die Zweitwohnungssteuer in Potsdam?

 

 

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Erläuterung

 

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