Beschlussvorlage - 06/SVV/0121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Abwägungsergebnisse der Stellungnahmen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung, zu der öffentlichen Auslegung und zu den vereinfachten Änderungen des Bebauungsplan Nr. 49 „Am Golfplatz“ werden gebilligt (s. Anlage 2).

 

  1. Den Bebauungsplan Nr. 49 „Am Golfplatz“ gemäß § 10 BauGB wird als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung  wird gebilligt (s. Anlage 3).

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Billigung der Abwägungsergebnisse und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 49 „Am Golfplatz“

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind las Anlage enthalten:

- Anlage 1            Kurzeinführung ( 2 Seiten)

- Anlage 2            Abwägungsergebnisse ( 31 Seiten)

- Anlage 3            Begründung zum Bebauungsplan mit Planzeichnung ( 32 Seiten + 1 Plan)

 

 

Anlage 1

 

1.                              Kurzeinführung

1.1.                       Anlass und Ziel der Planaufstellung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 01.03.1995 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Am Golfplatz“ beschlossen.

 

Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 49 „Am Golfplatz“ besteht aus einem Ensemble von Plattenbauten, die in den 70iger und 80iger Jahren für die Offiziere der sowjetischen Truppen errichtet wurden. Das Plangebiet wurde zu einem allgemeinen Wohngebiet mit einem umgebenden Grünraum entwickelt und liegt im Entwicklungsbereich Bornstedter Feld.  Zehn der ehemals elf Plattenbauten wurden erhalten und durch Mod.-/Inst.-Maßnahmen einer attraktiven Wohnnutzung zugeführt. Im Übergang zur freien Landschaft sind Flächen für Neubaupotentiale festgesetzt, die das Quartier mit dem Volkspark und dem Nedlitzer Holz verknüpfen.

Gebiets- und gestaltprägend sind für den Standort auch die Übergänge zur freien Landschaft mit dem Waldgebiet „Nedlitzer Holz“ und den alten Eichenbeständen der Lenneschen Viereckremise und dem angrenzenden Volkspark.

 

 

1.2.                       Beteiligungsverfahren und Abwägungsergebnisse

     

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand im Mai 1995 statt. Während der Auslegungszeit wurden weder mündliche noch schriftliche Anregungen und Bedenken von Bürgern abgegeben.

 

Im Juli 1995 fand die erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der städtischen Ämter statt. Es wurden 25 TÖB und 21 Ämter beteiligt, wobei 18 Stellungnahmen der TÖB und 12 von den städtischen Ämtern eingingen. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken und Hinweise bedeuten nur geringfügige Änderungen der Planung. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

 

Zur öffentlichen Auslegung im April 1996 wurden nochmals 14 Träger öffentlicher Belange beteiligt, von denen 10 eine Stellungnahme abgaben. Von den 16 beteiligten städtischen Ämtern liegen 8 Anregungen und Hinweise vor. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden geprüft. Es wurden Korrekturen und Ergänzungen in der Begründung vorgenommen, die aber keine inhaltliche Änderung der Planung bedeuten.

 

Mit Schreiben vom 19.10.1998 wurden 3 Träger öffentlicher Belange und 3 städtische Ämter zur 1. vereinfachten Änderung um Stellungnahme gebeten. Von 2 Trägern und allen beteiligten Ämtern liegen Stellungnahmen zum 2. Bebauungsplanentwurf vor. Die geringfügigen Änderungen wurden in der Begründung berücksichtigt.

 

In der Zeit vom 27.01. bis zum 18.02.2000 fand mit der Beteiligung von 1 berührten Träger öffentlicher Belange und 3 berührten städtischen Ämtern eine 2. vereinfachte Änderung zum B-Plan Nr. 49 statt. Von allen Trägern und Ämtern liegen Stellungnahmen zum 3. Bebauungsplanentwurf vor. Die Hinweise wurden ergänzt; eine inhaltliche Planungsänderung ergab sich nicht.

 

Die 3. vereinfachte Änderung fand im Jan./Febr. 2005 statt. Es wurden 3 städtische Bereiche beteiligt. Von 2 Bereichen liegt eine Stellungnahme zum 4. Bebauungsplanentwurf vor. Die Hinweise wurden in die Begründung eingearbeitet, eine inhaltliche Änderung der Planung ist damit nicht verbunden.

 

1.3.                       Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern die Abwägungsergebnisse zur Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gem. Anlage 2 gebilligt werden, kann der Satzungsbeschluss  zum Bebauungsplan

Nr. 40 „Am Golfplatz“ gefasst werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht.

Der Bebauungsplan setzt durch die Stadt Potsdam neu zu errichtende Erschließungsanlagen fest.

Diese sind bereits fertiggestellt ( Am Golfplatz, An den Roten Kasernen, Viereckremise, Nedlitzer Holz).

Die Finanzierung erfolgte aus dem Treuhandvermögen.

 

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Anlagen

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