Antrag - 06/SVV/0114

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im OT Golm aus Richtung Bornstedt/Bornim kommend (Geiselbergstraße) ab Kreisverkehr bis zum Gemeindehaus (Reiherbergstraße) eine Fahrbahnmarkierung (Trennlinie) anzubringen.

Für denselben Abschnitt soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 KM/h

angestrebt werden. Am Hinweisschild „Eiche – Universität“ in der Kurve Geiselbergstraße – Reiherbergstraße soll ein Sichtspiegel angebracht werden.

Damit wird für Verkehrsteilnehmer die Einsicht in beide Straßen möglich.

Für das „Dreieck“ Geiselberg-/Reiherbergstraße soll von der Einmündung der Reiherbergstraße bis zur Kurve Geiselbergstraße ein Parkverbot angebracht werden.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Kurve Geiselberg-/Reiherbergstraße ist ein erhebliches Gefahrenpotential für die aus beiden Richtung kommenden Verkehrsteilnehmer.

Der Ausbau des Wissenschaftsstandortes und die Autobahnanbindung Grube/Leest tragen zu  einem weiteren Anstieg des Verkehrsaufkommens  bei.

Die in der Beschlussvorlage vorgetragenen Regelungen tragen dem zurzeit und künftig zu erwartenden Verkehr Rechnung.

 

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