Beschlussvorlage - 06/SVV/0131
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 79 "Heinrich - von - Kleist - Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.03.2006
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05.04.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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07.03.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan Nr.
79 „Heinrich - von - Kleist - Straße“ wird gebilligt (s. Anlage 2)
- Der Bebauungsplan Nr. 79 „Heinrich - von - Kleist - Straße“
wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige
Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).
Erläuterung
Begründung:
Billigung des Abwägungsergebnisses und
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 79 "Heinrich -
von - Kleist - Straße“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung ( 2 Seiten)
- Anlage 2: Abwägungsergebnis
der zweiten öffentlichen Auslegung (7 Seiten)
- Anlage 3: Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung ( 50 Seiten + 1 Plan)
Anlage
1
1.
Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
·
Billigung
des Abwägungsergebnisses und
·
Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 79 „Heinrich - von - Kleist - Straße“
1.1. Anlass und Ziel
der Planaufstellung
Der Bebauungsplan Nr. 79 “Heinrich -
von - Kleist - Straße” umfasst eine Fläche von ca. 8,1 ha, die innerhalb des
Entwicklungsbereiches Babelsberg (Entwicklungssatzung veröffentlicht im
Amtsblatt vom 19.04.1996) liegt.
Der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 06. Mai 1998
gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde im Juni 2000, die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange ebenfalls im Juni 2000 durchgeführt.
Ziel der Planung ist es, gewerbliche
Bauflächen, Misch- und Wohnbauflächen zu entwickeln und zu sichern. Die
Notwendigkeit einer städtebaulichen Neuordnung ergab sich auch aus dem Bau der
zwischenzeitlich fertiggestellten Rudolf–Moos–Straße, durch die sich die innere
Erschließungssituation innerhalb des Gebietes grundlegend verändert hat. Ein
Teil der früheren Kleingartenflächen wurden für den Bau der Straße in Anspruch
genommen, die verbliebenen Flächen werden im Bebauungsplan im wesentlichen als
gewerbliche und Mischbauflächen festgesetzt.
1.2
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Gem. § 3
und 4 des BauGB wurden folgende Beteiligungsverfahren durchgeführt:
- Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung wurde in der Zeit vom 15. Juni bis 30. Juni 2000
durchgeführt, zusätzlich fand am 27. Juni 2000 eine
Bürgerinformationsveranstaltung statt.
- Die Träger öffentlicher Belange, die städtischen
Ämter und die Nachbargemeinden (Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange) wurden mit Schreiben vom 29. Mai 2000 an der Planung beteiligt.
- Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung
(1. öffentliche Auslegung) hat in der Zeit zwischen dem 28. Januar und 28.
Februar 2002 stattgefunden.
Die zu den o.g.
Beteiligungsverfahren erstellten Abwägungsergebnisse wurde seitens der
Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 28.09.2005 bereits gebilligt.
Aufgrund der vorgebrachten Anregungen im Rahmen der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat es
Änderungen in den Festsetzungen gegeben. So war ein ursprünglich vorgesehenes
Sondergebiet zugunsten einer gewerblichen Baufläche entfallen und die
Festsetzungen zum Immissionsschutz erweitert.
Eine erneute Beteiligung der Bürger
(2. öffentliche Auslegung) wurde notwendig, weil sich nach der ersten
öffentlichen Auslegung weitere Änderungen in den Festsetzungen des
Bebauungsplanes ergeben haben. Die textlichen Festsetzungen, insbesondere für
den Bereich Landschaftsplanung wurden überarbeitet. Aufgrund der novellierten
Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) wurden weiterhin im Allgemeinen Wohngebiet
Änderungen an den Festsetzungen zur Gebäudehöhe vorgenommen, um die
ursprünglich beabsichtigte städtebauliche Wirkung wiederherzustellen. Nach der
alten Bauordnung wurde ein ausgebautes Dachgeschoss unter bestimmten
Voraussetzungen nicht als Vollgeschoss angerechnet. Nach der neuen Bauordnung
ist jedoch ein ausgebautes Dachgeschoss als Vollgeschoss zu zählen. Um die
Möglichkeit des Ausbaus von Dachgeschossen weiterhin beizubehalten, wurde die
Zahl der zulässigen Geschosse um ein Geschoss heraufgesetzt. Gleichzeitig wurde
eine Festsetzung zur zulässigen Höhe der Traufkante aufgenommen.
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Sofern seitens der
Stadtverordnetenversammlung das Abwägungsergebnis zur erneuten öffentlichen
Auslegung gem. der Anlage 2 gebilligt wird, kann der Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 79 „Heinrich - von - Kleist - Straße“ gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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469,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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