Beschlussvorlage - 06/SVV/0240
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägungsergebnisse und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 64 "Garde - Ulanen - Kaserne"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.04.2006
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03.05.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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11.04.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zu der öffentlichen Auslegung und der vereinfachten Änderungen des
Bebauungsplan Nr. 64 „ Garde – Ulanen - Kaserne“ werden gebilligt (s.
Anlage 2).
- Der Bebauungsplan Nr. 64 „Garde
– Ulanen - Kaserne“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (Anlage 3).
Erläuterung
Billigung
der Abwägungsergebnisse und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 64
„Garde-Ulanen-Kaserne“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
las Anlage enthalten:
- Anlage
1 Kurzeinführung
( 2 Seiten)
- Anlage
2 Abwägungsergebnisse
( 27 Seiten)
- Anlage
3 Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung ( 27 Seiten + 1 Plan)
Anlage
1
1.
Kurzeinführung
1.1.
Anlass
und Ziel der Planaufstellung
Der Bebauungsplan Nr. 64
„Garde-Ulanen-Kaserne“ schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
denkmalverträglichen Umnutzung der denkmalgeschützten, historischen
Kasernenanlage. Neben dem Oberstufenzentrum I Technik, das bereits im
westlichen Teil der Kasernenanlage seinen Standort gefunden hat, sichert der
Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen, um in den übrigen Teilen
der Anlage private Dienstleistungen und Wohnungen sowie die Wohnnutzung nicht
wesentlich störende gewerbliche Nutzungen unterzubringen. Bei dieser Umnutzung
bildet die bauhistorische Bedeutung des denkmalgeschützten Kasernenensembles
die wesentliche Prämisse für die Sanierung einschließlich der Wiederherstellung
bzw. Neugestaltung der vorhandenen Freiflächen.
Der denkmalgeschützte Bereich der
Garde-Ulanen-Kaserne hat eine wichtige Vernetzungsfunktion zwischen der nördlichen
Innenstadt und dem neuen Stadtteil in Potsdams Norden. Um diesem Anspruch
gerecht zu werden, sind innerhalb des bisher für die Öffentlichkeit nicht
zugänglichen Bereiches verschiedene Wegeverbindungen angelegt worden.
Der Bebauungsplan Nr. 64 liegt im mit
einer Entwicklungssatzung förmlich festgelegten Entwicklungsbereich Bornstedter
Feld (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.12.1991, bestätigt durch
das Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr im Februar 1993). In
einem städtebaulichen Entwicklungsbereich sind gemäß § 166 Abs. 1 BauGB
Bebauungspläne aufzustellen. Ferner ist das Plangebiet als Konversionsfläche
kein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne des Baugesetzbuches; die
geordnete Neustrukturierung des ehemaligen Kasernenareals kann daher nicht nach
§ 34 BauGB beurteilt werden. Durch die Planaufstellung soll eine geordnete
städtebauliche Entwicklung des Plangebietes entsprechend § 1 Abs. 3 und 5 BauGB
erreicht werden.
1.2
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Gem. § 3 und 4 des BauGB wurden folgende
Beteiligungsverfahren durchgeführt:
·
Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung mit öffentlicher Darlegung der Planungsziele wurde in der
Zeit vom 09.04. bis 26.04.1996 durchgeführt.
·
Die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange, der städtischen Ämter und der Nachbargemeinden
fand vom 04.11. bis zum 04.12.1996 statt.
·
Die Beteiligung der
Bürger an der Bauleitplanung (1. öffentliche Auslegung) hat in der Zeit vom
04.11. bis zum 04.12.1996 stattgefunden.
Die
zu den o.g. Beteiligungsverfahren erstellten Abwägungsergebnisse wurden seitens
der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 05.05.1999 bereits gebilligt.
Eine erneute Beteiligung der Bürger
(erneute öffentliche Auslegung) wurde notwendig, weil sich im Rahmen der
Konkretisierung der Entwicklungsziele für die Garde-Ulanen-Kaserne Änderungen
der Festsetzungen des Bebauungsplanes ergeben haben. So wurde das Vorhaben
aufgegeben, im Hauptgebäude das Potsdam-Museum anzusiedeln. Dies verursachte
eine Änderung von Gemeinbedarf in Mischgebiet.
Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit
vom 01.06. bis zum 01.07.1999. Die Träger öffentlicher Belange und die
städtischen Ämter wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB an der Planung beteiligt.
Seitens der Bürger wurden keine Bedenken und Anregungen zur Planung
vorgebracht.
Von den mit Schreiben vom 14.06.1999 beteiligten
Trägern öffentlicher Belange und Stadtämtern haben 10 eine schriftliche
Stellungnahme zur Planung abgeben. Dabei wurde die Ausweisung eines Baugrundstücks
angrenzend zum Bandpark am Voltaireweg sowie die Ausweisung von Flächen für
Stellplätze vor dem Hauptgebäude kritisiert. Aufgrund dieser Hinweise wurde im
Nachfolgenden der Bebauungsplan in 3 vereinfachten Änderungsverfahren im
Februar/März 2001, im Oktober/November 2005 und im Januar 2006 geändert. Des
Weiteren wurde die Begründung ergänzt.
Von den mit Schreiben vom 15.02.2001 beteiligten
Bürgern, Trägern öffentlicher Belange und Stadtämtern haben 15 eine
schriftliche Stellungnahme zur Planung abgeben. Es wurden keine Bedenken gegen
die Planung geäußert, welche zu einer Änderung der Planinhalte geführt hätten.
Mit Schreiben vom 13.10.2005 wurden 3 Stadtämter zum
2. vereinfachten Änderungsverfahren zur schriftlichen Stellungnahme
aufgefordert; es gingen keine Rückäußerungen ein.
Mit Schreiben vom 12.01.2006 wurden 1 städtisches Amt
und 1 betroffener Grundstückseigentümer erneut zum 3. vereinfachten
Änderungsverfahren zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert; es liegt die
Stellungnahme des Grundstückseigentümers vor. In der Stellungnahme wurde der
geänderten Planung zugestimmt.
Die Stellungnahmen zur erneuten öffentlichen Auslegung
und zu den drei vereinfachten Änderungsverfahren mit den Abwägungsempfehlungen
sind in der Anlage 2 wiedergegeben.
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Sofern seitens der
Stadtverordnetenversammlung das Abwägungsergebnis zur erneuten öffentlichen
Auslegung und den 2 vereinfachten Änderungsverfahren gem. der Anlage 2
gebilligt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Nr. 64 „Garde-Ulanen-Kaserne“
gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten.
Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht.
Der Bebauungsplan setzt durch die Stadt Potsdam neu zu errichtende
Erschließungsanlagen fest.
Diese sind bereits fertiggestellt.
Die Finanzierung erfolgte aus dem Treuhandvermögen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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125,4 kB
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2
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839,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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