Beschlussvorlage - 06/SVV/0243

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Abwägungsergebnisse der Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes  zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „Medienstadt Babelsberg“ werden gebilligt (siehe Anlage 2).

 

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes „Medienstadt Babelsberg“ wird beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 3).
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Erläuterung

 

Billigung der Abwägungsergebnisse

 Beschluss zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes

„Medienstadt Babelsberg“ 

 

 

 

Hinweis zur Gliederung der Anlagen der Beschlussvorlage

 

- Anlage 1:            Kurzeinführung ( 1 Seite)

 

- Anlage 2:            Abwägungsergebnisse ( 2 Seiten)

 

- Anlage 3: 25. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung ( 6 Seiten)

 

 

                                                                                                                                                      Anlage1

1.            Kurzeinführung zur Beschlussvorlage

·         Billigung der Abwägungsergebnisse und

  • Beschluss zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „Medienstadt Babelsberg“

 

1.1       Anlass und Ziel der Planaufstellung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Ihrer Sitzung am 07.12.2005 die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „Medienstadt Babelsberg“ beschlossen.

Die 25. Änderung des FNP ist erforderlich geworden, um die Voraussetzungen für die Inhalte des überarbeiteten Bebauungsplanes Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“ zu schaffen.

Es ist das Ziel der Planung, die Medienstadt Babelsberg als traditionellen wie innovativen Standort der Medienproduktion im nationalen und internationalen Wettbewerb zu erhalten und zu stärken. Dazu sollen die Entwicklungsbedingungen sowohl der ansässigen Unternehmen, wie auch künftiger potentieller Nutzer verbessert werden.

Die neuen Nutzungsanforderungen für den Standort erfordern für größere Bereiche die Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Medien“, um einerseits bestehende Nutzungen (Filmpark) fortführen zu können und andererseits neue Gebäude für Werkstatt- und Studionutzungen zu ermöglichen.

 

Die aktuelle Änderung des Bebauungsplans  Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“ steht mit den grundsätzlichen Zielen der Flächennutzungsplanung in Einklang.

 

1.2       Beteiligungsverfahren und Abwägungsergebnisse

 

Der Entwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „Medienstadt Babelsberg“ wurde in der Zeit vom 22.12.2005 bis 24.01.2006 öffentlich ausgelegt.

 

Seitens der Bürger wurden zur 25. Änderung des FNP keine Anregungen zur Planung vorgebracht.

 

Mit Schreiben vom 21.12.2005 wurden die Träger öffentlicher Belange über die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes informiert. Von 22 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange haben 17 Träger eine Stellungnahme abgegeben. In 14 Stellungnahmen sind keine Anregungen zur 25. Änderung des FNP enthalten. Zwei  Stellungnahmen enthalten Anregungen, die nicht relevant für die 25. Änderung des FNP sind, sondern sich auf die Belange des Bebauungsplanes beziehen. Eine Stellungnahme hat einen Hinweis auf die Darstellung  der Straßenbahn, die bei der Neuaufstellung des FNP berücksichtigt wird.

 

Die Bereiche der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam wurden mit Schreiben vom 21.12.2005 aufgefordert die Stellungnahme zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes abzugeben. Von den 12 benachrichtigten Bereichen gab einer eine Stellungnahme mit Anregungen ab. In 6 Stellungnahmen wurden keine Anregungen vorgebracht. 5 Bereiche haben keine Stellungnahme abgegeben (siehe hierzu Anlage 2).

 

1.3.            Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern seitens der Stadtverordnetenversammlung die  Abwägungsergebnisse  gem. der Anlage 2 gebilligt werden, kann der Beschluss zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „Medienstadt Babelsberg“ gefasst werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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