Antrag - 06/SVV/0210

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass bei der Umsetzung der neuen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Entwässerung für die Gebührenpflichtigen keine Verschlechterung gegenüber den bisherigen Kosten und Abfuhrbedingungen eintritt.

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Erläuterung

Begründung:

Grundstückseigentümer, die bisher selbst Firmen mit der Abfuhr ihrer dezentralen Schmutzwasseranlagen beauftragt haben, unterliegen der Fäkalabfuhrgebührensatzung vom Dezember 2005. Um entsprechenden Befürchtungen vorzubeugen, sollte bei der Umstellung auf die neue Satzung gesichert werden, dass es für die Gebührenpflichtigen keine Verschlechterungen in den Kosten und Bedingungen der Abfuhr gibt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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