Anfrage - 06/SVV/0252
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstücksanschlusskosten für Trinkwasser
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Volkmar Näder, Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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05.04.2006
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Beschlussvorschlag
Laut § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Potsdam über die Erhebung eines Kostenersatzes für Wasserversorgungs‑Grundstücksanschlüsse vom 12.11.2002 (Amtsblatt 15/2002) sind der Landeshauptstadt Potsdam die Kosten für die Erneuerung eines Grundstücksanschlusses in der tatsächlich anfallenden Höhe zu erstatten.
Zum Jahresende 2005
wurden in der Ortslage Bornim im Zusammenhang mit der Errichtung der öffentlichen
Abwasserentsorgung auch die Grundstücksanschlüsse für die Trinkwasserversorgung
erneuert (soweit erforderlich).
Die den
Grundstückseigentümern dafür in Rechnung gestellten Kosten in Höhe von 2000 –
3000 EURO je Grundstücksanschluss liegen weit über den bekannten Kosten anderer
Aufgabenträger im Land Brandenburg (z.T. doppelt so hoch).
Ich frage den Oberbürgermeister:
Begründen sich die
hier in Rechnung gestellten Kosten auf Vereinbarungspreisen zwischen der Stadt
Potsdam und EWP bzw. deren Subunternehmer?
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,5 kB
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