Anfrage - 06/SVV/0252

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Laut § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Potsdam über die Erhebung eines Kostenersatzes für Wasserversorgungs‑Grundstücksanschlüsse vom 12.11.2002 (Amtsblatt 15/2002) sind der Landeshauptstadt Potsdam die Kosten für die Erneuerung eines Grundstücksanschlusses in der tatsächlich anfallenden Höhe zu erstatten.

Zum Jahresende 2005 wurden in der Ortslage Bornim im Zusammenhang mit der Errichtung der öffentlichen Abwasserentsorgung auch die Grundstücksanschlüsse für die Trinkwasserversorgung erneuert (soweit erforderlich).

Die den Grundstückseigentümern dafür in Rechnung gestellten Kosten in Höhe von 2000 – 3000 EURO je Grundstücksanschluss liegen weit über den bekannten Kosten anderer Aufgabenträger im Land Brandenburg (z.T. doppelt so hoch).

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Begründen sich die hier in Rechnung gestellten Kosten auf Vereinbarungspreisen zwischen der Stadt Potsdam und EWP bzw. deren Subunternehmer?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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