Mitteilungsvorlage - 06/SVV/0302
Grunddaten
- Betreff:
-
Einbahnstraßenregelung Fultonstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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05.04.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Stadtkontor GmbH, als zuständiger Sanierungsträger in
Babelsberg hat gemäß des Verkehrs- und Gestaltungskonzeptes für die
Sanierungsmaßnahmen die Umgestaltung der Fultonstraße und weiterer angrenzender
Straßen mit einem Regelquerschnitt maßgeblich geplant und die jetzt vorhandene
Verkehrsorganisation ausgearbeitet. Hier sind die verkehrlichen Belange in
Hinblick auf die Gewährleistung verkehrssicherer Abläufe und der Erhalt von
Parkplätzen unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Baumschutzes in diesem
Wohngebiet vollzogen. Die Unzweckmäßigkeit der Einrichtung von Einbahnstraßen
in diesem Bereich hat sich bereits bei dieser verkehrsplanerischen Untersuchung
eindeutig dargestellt. Analysen des Unfallgeschehens und der bestehenden
Gefahrenmomente sprechen für die Beibehaltung der zurzeit vorhandenen
Verkehrsorganisation.
Die Einbahnstraße erweist sich in Bezug auf die Verkehrssicherheit
und dem Anliegen der Bürger sowie
der Straßenverkehrsbehörde auf allgemeine Verkehrsberuhigung in der
Fultonstraße als kontraproduktiv. Sowohl aus verkehrsplanerischer als auch
straßenverkehrsrechtlicher Sicht ist solche Regelung mit einigen gravierenden
sicherheitsrelevanten Nachteilen verbunden, die in diesem Wohnquartier nicht
vertretbar sind.
Nach Einrichtung der Einbahnstraße zwischen Siemensstraße
und Kopernikusstraße beschleunigt sich der Fahrzeugverkehr erfahrungsgemäß, da
der Gegenverkehr aus Richtung Kopernikusstraße nicht zu erwarten ist. Aus Sicht
der motorisierten Verkehrsteilnehmer ist dies zwar wünschenswert, jedoch
orientieren sich die Zielvorstellungen an die Anpassung des
Geschwindigkeitsverhaltens der Kraftfahrer sowie an den besonderen
Sicherheitsbedürfnissen der „schwächsten“ Verkehrsteilnehmer (Fußgänger,
Radfahrer und Kinder), verbunden mit der Fernhaltung von unnötigem und
störendem Durchgangsverkehr im Wohngebiet.
Der hier vorhandene Radverkehr müsste Umwege in Kauf nehmen,
die wie aus zahllosen Beispielen bekannt, nicht angenommen werden.
Bezüglich der Verbindungsfunktion für den Radverkehr
zwischen Babelsberg über Horstweg zum Schlaatz und nach Waldstadt ist die
Fultonstraße mit ihrem ebenflächigen Asphaltbelag von Bedeutung und würde bei
vorgeschlagener Verkehrsführung oft zu verkehrswidrigem Verhalten der Radfahrer
führen (Fahren in falscher Richtung bzw. auf dem Gehweg). Die aus vielen
Fehlfahrten resultierenden Gefahrenmomente wirken sich stark nachteilig aus.
Weiterhin führt die Einbahnstraßenregelung zu Umwegfahrten,
die die Bewohner der Kopernikusstraße und der Heinrich-von-Kleist-Straße
zusätzlich mit Lärm und Abgasen belasten. Die Forderung nach sofortiger
Aufhebung der Einbahnstraße durch die dort betroffenen Anlieger wäre die Folge.
Im Zuge der Interessenabwägung nach möglichst zügiger und
konfliktfreier Abwicklung des fließenden Verkehrs gegenüber dem
wohngebietstypischen Bedürfnissen hinsichtlich der Verkehrsberuhigung und dem
partnerschaftlichen Miteinander aller Verkehrsarten, wird festgestellt, dass
die jeweils vorhandenen Ausbauparameter der einzelnen Straßen des
Wohnquartiers, der sowohl verkehrspolitisch gewollten, als auch der
stadtplanerisch begründeten Attraktivitätssteigerung des Wohngebietes, verbunden
mit Brechung des Durchgangsverkehrs, Rechnung getragen wird. Der Quell- und
Zielverkehr im betreffenden Bereich der Fultonstraße kann unter Nutzung der
Fahrgassenbreite und der vorhandenen Ausweichbereiche wohngebietstypisch nahezu
konfliktfrei abgewickelt werden.
Auf Grund der angeführten Sicherheitsprobleme und der
zwangsweise entstehenden negativen Auswirkungen wird die Einbahnstraßenregelung
in der Fultonstraße von allen am Prüfverfahren beteiligten Fachbereichen und
Institutionen, Stadtkontor GmbH, Bereich Stadtentwicklung und
Verkehrsentwicklung, Bereich Verkehrsmanagement und insbesondere des
Polizeipräsidiums Potsdam abgelehnt. Auf Grund des Prüfungsergebnisses erweist
sich die verkehrsrechtliche Anordnung der Einrichtung einer Einbahnstraße gemäß
der geltenden Straßenverkehrsvorschriften als nicht umsetzbar.