Beschlussvorlage - 06/SVV/0242

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Abwägungsergebnisse der Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes  zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes „Großbeerenstraße (Bahnhofstraße)“ werden gebilligt (siehe Anlage 2).

 

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes „Großbeerenstraße (Bahnhofstraße)“ wird beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 3).

 

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Erläuterung

Billigung der Abwägungsergebnisse

 Beschluss zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes

„Großbeerenstraße (Bahnhofstraße)“ 

 

 

 

 

 

Hinweis zur Gliederung der Anlagen der Beschlussvorlage

 

- Anlage 1:            Kurzeinführung ( 1 Seite)

 

- Anlage 2:            Abwägungsergebnisse ( 2 Seiten)

 

- Anlage 3: 27. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung ( 4 Seiten)

 

 

                                                                                                                                                      Anlage1

1.            Kurzeinführung zur Beschlussvorlage

·         Billigung der Abwägungsergebnisse und

  • Beschluss zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes „Großbeerenstraße (Bahnhofstraße)“

 

1.1       Anlass und Ziel der Planaufstellung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Ihrer Sitzung am 01.06.2005 die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes „„Großbeerenstraße (Bahnhofstraße)“ beschlossen.

Die 27. Änderung des FNP ist erforderlich geworden, um eine Übereinstimmung mit den Inhalten des Bebauungsplanes Nr. 97 „Gr0ßbeerenstraße/ Neuendorfer Straße“ zu erzielen.

 

Die bisher geplante Bereitstellung von Mischgebietsflächen für eine Ansiedlung von Kleingewerbe neben Wohngebäuden wird wegen der inzwischen entstandenen Realsituation (keine Wohnnutzung, ausschließlich nicht wesentlich störendes Gewerbe) aufgegeben. Der Standort soll ausschließlich für gewerbliche Nutzungen, die das vorhandene Wohnen nicht  wesentlich stören, bereitgestellt werden. Mit der Darstellung wird eine bestandsorientierte Entwicklung ermöglicht.

 

Der Bebauungsplan  Nr. 97 „Großbeerenstraße/ Neuendorfer Straße“ steht mit den grundsätzlichen Zielen der Flächennutzungsplanung in Einklang.

 

1.2       Beteiligungsverfahren und Abwägungsergebnisse

 

Der Entwurf zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes „Großbeerenstraße (Bahnhofstraße)“ wurde in der Zeit vom 09.01.2006 bis 10.02.2006 öffentlich ausgelegt.

 

Seitens der Bürger wurden zur 27. Änderung des FNP keine Anregungen zur Planung vorgebracht.

 

Mit Schreiben vom 04.01.2006 wurden die Träger öffentlicher Belange über die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes informiert. Von 24 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange haben 17 Träger eine Stellungnahme abgegeben. In 18 Stellungnahmen (2 TÖB Mehrfachantwort) sind keine Anregungen zur 27. Änderung des FNP enthalten.

Zwei Stellungnahmen enthalten Hinweise, welche nicht FNP-relevant sind.

 

Die Bereiche der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam wurden mit Schreiben vom 04.01.2006 aufgefordert die Stellungnahme zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes abzugeben. Von den 15 benachrichtigten Bereichen gaben 9 Stellungnahmen ohne Anregungen ab. Eine Stellungnahme ist nicht für den FNP relevant, diese bezieht sich auf die Belange des Bebauungsplanes.  5 Bereiche haben keine Stellungnahme abgegeben (siehe hierzu Anlage 2).

 

1.3.            Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern seitens der Stadtverordnetenversammlung die  Abwägungsergebnisse  gem. der Anlage 2 gebilligt werden, kann der Beschluss zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes „Großbeerenstraße (Bahnhofstraße)“ gefasst werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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