Beschlussvorlage - 06/SVV/0364

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung, zu der öffentlichen Auslegung und zu den vereinfachten Änderungen des Bebauungsplan Nr. 81 „ Park im Bornstedter Feld“ werden gebilligt (s. Anlage 2).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 81 „Park im Bornstedter Feld“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung  beschlossen und die dazugehörige Begründung  gebilligt (Anlage 3).  

 

  1. Die Gesamt-Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung Bornstedter Feld mit 2 Fortschreibungen wird gebilligt (s. Anlage 4)
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Erläuterung

Begründung

 

Billigung der Abwägungsergebnisse und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 81 „Park im Bornstedter Feld“

 

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:

- Anlage 1            Kurzeinführung ( 2  Seiten)

- Anlage 2            Abwägungsergebnisse ( 34 Seiten)

- Anlage 3            Begründung zum Bebauungsplan mit Planzeichnung ( 36 Seiten + 1 Plan)

- Anlage 4            Gesamt-Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung Bornstedter Feld mit 2 Fortschreibungen   ( 44 Seiten)

 

 

                                                                                                                                                Anlage 1

 

1.                              Kurzeinführung

1.1.                       Anlass und Ziel der Planaufstellung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 01.07.1998 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Park im Bornstedter Feld“ beschlossen.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, einen neuen zentralen Volkspark für die Wohngebiete im Entwicklungsbereich Bornstedter Feld und für die Stadt Potsdam zu schaffen. Auf den ehemals militärisch und landwirtschaftlich genutzten Flächen ist inmitten der Potsdamer Kulturlandschaft ein Park für das 21. Jahrhundert geschaffen worden. Neben der langfristigen Funktion dienten Teile des Parkgeländes sowie angrenzende Bereiche als Ausstellungsflächen für die Bundesgartenschau im Jahre 2001.

 

Der Volkspark ist gekennzeichnet durch zwei Raumeinheiten unterschiedlichen Charakters, die sich jedoch gegenseitig ergänzen und einen neuen Parktypus bilden. Hauptmerkmale sind weiträumige, offene Wiesenlandschaften im Wechsel mit Baumgruppen und Wäldchen. Besondere Elemente sind Wildobst- und Obstpflanzungen.

 

Die großflächigen  Wiesen im südlichen Bereich des Parks werden als Spielwiesen genutzt. Eine zentrale Spielfläche mit Wasserfläche und weitere attraktive Spielmöglichkeiten sind entstanden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 81 „Park im Bornstedter Feld“ beinhaltet mit seinem landschaftsplanerischen Fachbeitrag die Gesamt-Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld; in dieser Bilanzierung werden die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen aller Bebauungspläne im Entwicklungsbereich zusammengefasst und gegen die separate Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zum Bebauungsplan Nr. 81 bilanziert. Im Ergebnis werden die Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen dokumentiert, die erforderlich sind, um nicht ausgeglichene Eingriffe in den Plangebieten der anderen Bebauungspläne auszugleichen.

 

Die Aussagen und Ausweisungen der Gesamt-Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung für den  Entwicklungsbereich Bornstedter Feld basieren auf mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmten Vereinbarungen. Die festgelegten Ausgleichsmaßnahmen sind mit der Herstellung des Parks zur Bundesgartenschau 2001 bereits hergestellt und umgesetzt worden.

 

Mit der 2. Fortschreibung werden die Aktualisierungen der einzelnen Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen in die Gesamt-Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen übernommen und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen neu gewichtet. Da die 5 Bebauungspläne, die nicht zum 20.07.2006 in Kraft gesetzt werden, nicht mehr in die Gesamt Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen einfließen, erhöht sich das „Öko-Plus“, d.h. dass die bereits realisierten Ausgleichsmaßnahmen im Park die geplanten Eingriffe in dem umliegenden Quartieren überwiegen.

 

 

1.2.                       Beteiligungsverfahren und Abwägungsergebnisse

     

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand im Mai 1995 statt. Während der Auslegungszeit wurden weder mündliche noch schriftliche Anregungen und Bedenken von Bürgern abgegeben.

 

Im Juli 1995 fand die erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der städtischen Ämter statt. Es wurden 25 TÖB und 21 Ämter beteiligt, wobei 18 Stellungnahmen der TÖB und 12 von den städtischen Ämtern eingingen. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken und Hinweise bedeuten nur geringfügige Änderungen der Planung. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

 

Zur öffentlichen Auslegung im April 1996 wurden nochmals 14 Träger öffentlicher Belange beteiligt, von denen 10 eine Stellungnahme abgaben. Von den 16 beteiligten städtischen Ämtern liegen 8 Anregungen und Hinweise vor. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden geprüft. Es wurden Korrekturen und Ergänzungen in der Begründung vorgenommen, die aber keine inhaltliche Änderung der Planung verursachten.

 

Mit Schreiben vom 19.10.1998 wurden 3 Träger öffentlicher Belange und 3 städtische Ämter zur 1. vereinfachten Änderung um Stellungnahme gebeten. Von 2 Trägern und allen beteiligten Ämtern liegen Stellungnahmen zum 2. Bebauungsplanentwurf vor. Die geringfügigen Änderungen wurden in der Begründung berücksichtigt.

 

Mit der 2. vereinfachten Änderung wurde die 2. Fortschreibung der Gesamt- Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung in den Bebauungsplan übernommen. Die Unteren Naturschutzbehörde stimmte der Bilanzierung zu.

 

 

1.3.                       Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern die Abwägungsergebnisse zur Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gem. Anlage 2 gebilligt werden, können der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 81 „Park im Bornstedter Feld“ (Anlage 3) gefasst und die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung mit ihren Fortschreibungen (Anlage 4) gebilligt werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht.

Der Bebauungsplan setzt durch die Stadt Potsdam neu zu errichtende Erschließungsanlagen fest.

Diese sind bereits fertiggestellt.

Die Finanzierung erfolgte aus dem Treuhandvermögen.

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Anlagen

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