Beschlussvorlage - 06/SVV/0368
Grunddaten
- Betreff:
-
22. Änderung des Flächennutzungsplans und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 32 Innovationspark Michendorfer Chaussee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.05.2006
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07.06.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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23.05.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die öffentliche Auslegung der
22. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.
3 BauGB ist durchzuführen (s. Anlage 2).
- Die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ ist gemäß §
3 Abs. 2 BauGB durchzuführen (s. Anlagen 1 und 3).
Erläuterung
Begründung:
Anlage
1
Kurzeinführung
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
(2 Seiten)
- Anlage 2: Änderung
des Flächennutzungsplans mit Begründung (5 Seiten)
- Anlage 3: Bebauungsplan
mit Plan und Begründung (Plan und 44 Seiten)
Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Der ehemalige Bebauungsplan Nr. 32 „Umwelt-Technologiepark des Landes Brandenburg“ ist unter dem Titel Bebauungsplan Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ entsprechend der Leitentscheidung der Stadtverordnetenversammlung zur Aktivierung des SAGO-Geländes vom 05.03.2003 (DS 03/SVV/0114) fortgeführt worden. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans und der 22. Änderung des Flächennutzungsplans hat vom 8. November bis einschließlich 10. Dezember 2004 stattgefunden.
Das
Bebauungsplanverfahren ist bisher mit der Zielsetzung betrieben worden, die
Voraussetzungen für die Ansiedlungsmöglichkeit der Biologischen Bundesanstalt
(BBA) zu schaffen und das ‚SAGO-Gelände’ zu einem qualitativ hochwertigen
Gewerbestandort zu entwickeln.
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) hat im
Planverfahren die Zusage der BBA zur Ansiedlung für ihre positive Einschätzung
der Entwicklungsmöglichkeiten dieses Standortes aus landesplanerischer Sicht
zur Bedingung gemacht. Inzwischen hat sich die BBA für einen anderen Standort
entschieden. Weil die Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung
und Landesplanung gesetzlich zwingende Voraussetzung ist, ist zunächst die
Möglichkeit entfallen, den Bebauungsplan in der bisherigen Form zur Satzung
bringen zu können.
Seit Bekanntwerden der
Entscheidung der Biologischen Bundesanstalt bemüht sich die Verwaltung, mit den
Verantwortlichen in den Ministerien und in der Gemeinsamen
Landesplanungsabteilung (GL) einen Weg zu finden, damit die Flächen gleichwohl
einer Entwicklung und damit auch einer Verwertung zugeführt werden können. Nach
dem erreichten Stand der Gespräche hat sich ein Weg als Lösung herausgestellt,
den die Verwaltung nun verfolgen und umsetzen will.
Die GL hat in ihrem
Vorschlag die landesplanerischen Rahmenbedingungen benannt, die als
Voraussetzung für eine Entwicklung des ‚SAGO-Geländes’ eingehalten werden
müssen. Danach werden für die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans
geeignete Standorte als Vorhalteflächen für großflächige gewerbliche
Ansiedlungsbegehren gesucht, die an regionale Wachstumskerne angelagert
werden sollen. Auch im engeren Verflechtungsraum sollen solche Standorte
vorgesehen werden. Standorte dieser Art treten nicht in Konkurrenz zu übrigen
städtischen Ansiedlungspotentialen für Gewerbe, sie sollen für „normale“
Ansiedlungen auch nicht genutzt werden, sondern als Angebot bei
wirtschaftspolitisch bedeutsamen Ansiedlungen, die in der Regel in großräumigen
Standortkonkurrenzen entschieden werden, zur Verfügung stehen. Das
‚SAGO-Gelände’ bietet sich aus Sicht der GL als Vorhaltefläche an. Auch das
Wirtschaftsministerium unterstützt diesen Vorschlag und hält die Fläche in
einer Dimensionierung von ca. 30 ha für noch groß genug, um dem genannten Zweck
zu dienen.
Um
dem Anliegen einer Vorhaltefläche Rechnung zu tragen, die im Standortwettbewerb
kurzfristig zum Tragen kommen kann, reicht es erfahrungsgemäß nicht aus, auf
ein laufendes Planverfahren verweisen zu können. Deshalb soll ungeachtet
etwaigen verbleibenden Anpassungsbedarfs eine weitergehende planungsrechtliche
Vorarbeit geleistet werden. Dabei wird vor allem das planerische Konzept
generalisiert und auf die Erfordernisse einer zusammenhängenden
Einzelansiedlung abzustellen sein. Der Bebauungsplan soll auf Basis einer
erneut durchzuführenden Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Satzung
gebracht werden. Die Vertreter des Landes und der Eigentümerin werden in das
weitere Verfahren eingebunden werden, damit das Bebauungsplanverfahren zügig
fortgeführt werden kann. Mit der Eigentümerseite (Bund, Land) und der
Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (GL) wird vor dem Satzungsbeschluss zu
regeln sein, unter welchen spezifischen planerischen Voraussetzungen der
Bebauungsplan umgesetzt werden kann.
Gegenstand der Planung ist die Schaffung der Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung der überwiegend brach gefallenen Flächen. Der Bebauungsplanentwurf sieht in generalisierender Form die Ausweisung eines großflächigen Gewerbegebietes vor. Auf die Ausweisung von weiteren planerischen Details wie z.B. der privaten Erschließungsanlagen oder der im Gewerbegebiet herzustellenden, ca. 25.000 m² umfassenden privaten Grünfläche wird verzichtet, da ihre Lage erst durch die Konzeption des zukünftigen Nutzers festgelegt werden kann.
Darstellung der Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren
Eine
Anfrage nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung wird vor dem
Hintergrund der Umsetzung der Ergebnisse der Gespräche zur Entwicklung des
SAGO-Geländes’ erneut gestellt. Eine positive Stellungnahme ist bereits in
Aussicht gestellt worden.
Empfehlung der Verwaltung
Entsprechend dem Vorschlag der
Verwaltung kann der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 32 „Innovationspark Michendorfer Chaussee“ und zur
dazugehörigen Änderung des Flächennutzungsplans und deren öffentlicher
Auslegung gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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