Anfrage - 06/SVV/0392
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorgezogener Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 23 B Schiffbauergasse- Süd zu den Belangen, die von der Planung eines Kunstmuseums (Fluxus+) südlich des Veranstaltungsplatzes am Standort Schiffbauergasse berührt werden.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.05.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Prüfung und Behandlung
der im Zuge der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 23 B
„Schiffbauergasse-Süd“ von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange vorgebrachten Anregungen, die die Planung eines Kunstmuseums (Fluxus+) sowie deren Auswirkungen
betreffen, entschieden. (Anlage 1)
Erläuterung
Begründung:
Vorgezogene Abwägung zu den das Vorhaben Kunstmuseum Fluxus+ betreffenden Belangen
Die planungsrechtliche Grundlage des § 33 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB), welche die Zulässigkeit eines Vorhabens unter bestimmten
Voraussetzungen bereits vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ermöglicht,
soll herangezogen werden, um eine Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit
des Vorhabens Kunstmuseum Fluxus+ zu schaffen.
Hierzu muss nach dem Stand der Planung die Annahme gerechtfertigt sein, dass der in Kraft zu setzende Bebauungsplan bezüglich der Festsetzungen, die das jeweilige Bauvorhaben betreffen, nicht von dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf abweicht.
Da im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
mehrere Anregungen und Einwendungen bezüglich der Planung des Vorhabens
Kunstmuseum Fluxus+ geäußert worden sind, soll die Annahme, dass die
entsprechenden Festsetzungsentwürfe des B-Planes keiner Änderung bedürfen, auf
einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Abwägung der durch die
Planung berührten Belange mit dem öffentlichen Interesse gestützt werden.
Die entsprechenden Abwägungen liegen der Beschlussfassung
als Anlage 1 bei.
Verfahrensstand
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
hat am 2.9.1999 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schiffbauergasse“
mit dem Ziel beschlossen, hier auf ehemaligen Militär- und Industrieflächen
einen integrierten Kulturstandort mit kulturellen Angeboten unterschiedlichster
Art in Mischung mit kulturverträglichem Gewerbe zu schaffen.
Auf der Grundlage eines ersten Bebauungsplanvorentwurfes
wurden die städtischen Ämter und die von der Planung berührten Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB mit Schreiben vom 5.6.1998
erstmals über die Planung informiert.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
wurde in der Zeit vom 29.3.2000 bis zum 28.4.2000 durchgeführt.
Aufgrund von in Teilbereichen veränderten Planungsinhalten
wurden die Ämter und die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 5.6.2000
nochmals um eine Stellungnahme zur Planung gebeten. Die Anregungen und Bedenken
wurden von der Verwaltung geprüft und haben teilweise zu Änderungen der
Planung geführt.
Die bezüglich der Errichtung des Hans-Otto-Theaters
vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden ebenfalls geprüft und durch
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.9.2001 und in Abwägung mit den
bau- und kulturpolitischen Zielen des Theaterneubaus zurückgestellt. Auf der
Grundlage dieses Abwägungsbeschlusses konnte eine vorgezogene Baugenehmigung
für das Theatervorhaben erteilt werden.
Mit Schreiben vom 16.5.2003 wurden die Ämter und die Träger
öffentlicher Belange über die für das Sanierungsgebiet Schiffbauergasse
erstellte Rahmenplanung informiert. Zu den Inhalten der Rahmenplanung fanden
zahlreiche Abstimmungsrunden statt. Die abgestimmte Rahmenplanung ist seitdem
Grundlage der Bebauungsplanung.
Am 28.9.2005 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans 23 um eine zusätzliche Fläche im Bereich der Nuthestraße zu erweitern und den Bebauungsplan in die Teilbebauungspläne 23 A "Villa Tummeley" und 23 B "Schiffbauergasse-Süd" aufzuteilen. Zugleich wurde beschlossen, in der Zeit vom 7.11. bis 9.12.2005 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 23 B "Schiffbauergasse-Süd" und parallel hierzu das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen. Mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans 23 B wurden auch die zuständigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Fachbereiche der Stadt Potsdam angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.
Vorhaben Kunstmuseum Fluxus+
Zum Vorhaben Kunstmuseum Fluxus+ südlich des Veranstaltungsplatzes, für das in diesem
Jahr ein Genehmigungsantrag gestellt und für das der vorliegende Bebauungsplan
die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen soll, gingen mehrere
Stellungnahmen sowohl aus der Öffentlichkeit, als auch von Seiten der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der städtischen Fachbereiche
ein.
Südlich der Maschinenhalle, in nahe dem Uferpark, ist die
Errichtung eines privat betriebenen Kunstmuseums vorgesehen, in dem
insbesondere Exponate des Künstlers Wolf Vostell ausgestellt werden sollen.
Darüber hinaus wird für das Gebäude Kunstmuseum in untergeordnetem Umfang eine
gewerbliche Bürofunktion angestrebt, die im Zusammenhang mit der
Ausstellungsnutzung steht. Gemäß eines vorliegenden Entwurfs soll unter dem
Projektnamen "Fluxus+" ein Museumsgebäude mit einer Grundfläche
von ca. 20 m x ca. 50 m entstehen
. Insgesamt sind 1.600 m² Geschossfläche vorgesehen, die sich auf ein bis zwei
Geschosse verteilen. Die vorliegende Bebauungskonzeption sieht vor, dass die
6,0 bis 10,0 m hohe Halle zum Gebäude des Biergartens (fabrikGarten) an der
schmalsten Stelle einen Abstand von 8,5 m einhält. Somit kann die Nutzung
des Biergartens weiterhin aufrecht erhalten werden und wird durch das neue
Bauvorhaben nicht grundsätzlich infrage gestellt. Der Abriss des so genannten
Fischhauses stellt aber eine Voraussetzung für das neue Bauvorhaben Kunstmuseum
Fluxus + dar.
Festsetzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplan-Entwurfs
Der Bebauungsplan-Entwurf setzt die für das Bauvorhaben
Kunstmuseum Fluxus+ vorgesehene Fläche als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
"Kultur" fest. Die zulässige Nutzung wird durch die textliche
Festsetzung 1.4 bestimmt.
Hiernach dient das Sondergebiet Kultur vorwiegend der
Unterbringung kultureller Einrichtungen. Zulässig sind Anlagen für kulturelle
Zwecke, von denen keine erheblichen Belästigungen ausgehen, sowie Schank- und
Speisewirtschaften. Ausnahmsweise können auch Büros, Einzelhandelsbetriebe mit
kulturbezogenem Warensortiment, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige
Gewerbebetriebe sowie Vergnügungsstätten, soweit diese nicht gemäß textlicher
Festsetzung 1.1 unzulässig sind, zugelassen werden. Wohnnutzungen werden im
Sondergebiet Kultur und Kermgebiet (MK) gemäß des Beschlusses vom 25.01.2006
(DS 05/SVV/0918) der 22. öffentlichen Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam ausgeschlossen.
Das zulässige Maß der Nutzung wird durch die Grundfläche,
die maximal 1000 m² betragen darf, und die Geschossfläche, die maximal 1.600 m²
betragen darf, bestimmt. Die maximal zulässige Höhe von baulichen Anlagen wird
durch die zulässige Höhe der Oberkante bestimmt, die 13,5 m über Geländeniveau
liegt. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen bestimmt, die
eine etwa 2.050 m² große Fläche eingrenzen. Die Ausnutzung der
Baufeldausweisung ist durch das Maß der zulässigen Nutzung beschränkt.
Fazit für eine künftige Genehmigung des Fluxus+ gemäß § 33 Abs. (1) BauGB
Da
die beiliegende Abwägung keine Änderung von Festsetzungen nach sich zieht, die
das Bauvorhaben des Kunstmuseums Fluxus+ betreffen, wird eine wesentliche
Voraussetzung erfüllt, dass das vorgesehene Kunstmuseum Fluxus+ nach vorliegendem Stand der Planung vor
Inkraftsetzung des Bebauungsplanes gemäß § 33 Abs. (1) BauGB genehmigt werden
darf.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Unmittelbare Kosten entstehen durch die Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) und deren Festsetzungen nicht. Mittelbare Kosten können dann entstehen, wenn die durch den Bebauungsplan geschaffenen Baurechte ausgenutzt werden sollen.
Die Finanzierung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt über
den treuhänderischen Sanierungsträger Potsdam aus dem Treuhandvermögen mit
Mitteln der Städtebauförderung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43 kB
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(wie Dokument)
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1.020,5 kB
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