Beschlussvorlage - 06/SVV/0399

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 05.12.2001 – 01/SVV/0797- wird der Änderung der Kosten- und Finanzplanung für den Bau und Betrieb des MedienKommunikationsZentrums in der Medienstadt Babelsberg hinsichtlich der bewilligten Fördermittel in Höhe von weiteren 341.800,00 € und der Übertragung an die Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH zugestimmt.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Die SVV hat in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2001 der Errichtung des MedienKommunikationsZentrums in der Medienstadt Babelsberg zugestimmt. Ausgehend von der vorhandenen Nachfrage sollen mit dem MedienKommunikationsZentrum weitere am spezifischen Bedarf kleiner und mittlerer Unternehmen der Medienbranche orientierte Mietflächen zu günstigen Konditionen geschaffen werden.

 

Nach Abschluss eines mehrjährigen Prüfverfahrens der EU zur Errichtung von Gewerbe-,  Technologie- und Gründerzentren wurde mit Bescheid vom 23.12.05 eine Förderung des MKZ als Infrastrukturprojekt aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Höhe von 7.687.777,70 € bewilligt.

 

Kosten und die Finanzierung des MedienKommunikationsZentrum :

 

Beschluss SVV  Zuwendungsbe-

       vom 05.12.01                  scheid v.23.12.05

________________________________________________________________________                                                   

             

     Gesamtkosten 16.701.015 DM

8.539.093,3 €      8.412.080,00 €

                          

       dav. förderfähig   15.147.144 DM

                    7.744.611,7 €                  7.687.777,77 €

 

       Förderung GA  75 %       80 %

11.360.300 DM

5.808.429,1 €      6.150.200,00 €

 

       Eigenanteil und nicht förderfähige Kosten 5.340.715 DM

     TGZP  (Kreditaufnahme) 2.730.664,2 €     2.261.880,00 €

____________________________________________________________________________

 

 

Im Ergebnis des o.g. Prüfverfahrens der Europäischen Union kann die Errichtung und der Betrieb des MedienKommunikationsZentrums nur durch die Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH als 100 %ige  Gesellschaft der Stadt erfolgen. Die Realisierung und Betreibung durch einen Dritten, wie z.B. ursprünglich vorgesehen durch die Zentrum für Film und Fernsehproduzenten GmbH, würde ein Ausschreibungsverfahren erfordern, das insbesondere vor dem Hintergrund des Auslaufens der Förderperiode 2006 nicht umsetzbar wäre.

 

Zur Realisierung des Vorhabens wird die Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH das dafür vorgesehene Grundstück von der Studio Babelsberg AG erwerben. Der Grundstückskauf wird durch die Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH über Kreditaufnahme gesichert.

 

Auf der Grundlage des Beschlusses der SVV vom 5.12.01 war der Oberbürgermeister beauftragt einen Rahmenvertrag für das MKZ abzuschließen. Diesem Rahmenvertrag lag jedoch eine Zuwendung in Höhe von 11.360.300,00 DM (5.808.429 € ) zugrunde.

 

Mit der jetzt um  341.800,00 € bewilligten höheren Förderung liegt gemäß § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung eine Änderung vor, die einer zusätzlichen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedarf.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

Loading...