Antrag - 06/SVV/0310

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt darzulegen, in welchem Umfang und wie die Einsparungen aus Hartz IV in Höhe von 2,04 Mio. € im Jahr 2005 für den Ausbau und die Qualifizierung der Tagesbetreuungsangebote in der Stadt Potsdam eingesetzt werden.

Die Verwendung der nicht benötigten Mittel bei der Umsetzung von Hartz IV für diesen Aufgabenbereich ist im Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) festgeschrieben.

Der Bericht ist dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 01. Juni 2006 vorzulegen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Mit der Verabschiedung des Tagesbetreuungsgesetzes (TAG) der Bundesregierung zu Sicherung und zum Ausbau der Tagesbetreuungsangebote wurde bestimmt, dass die Kommunen die für die Umsetzung erforderlichen finanziellen Mittel durch Hartz IV erzielten Minderausgaben zu begleichen haben. Mit dieser Voraussetzung hat das Gesetz den Bundesrat passiert.

Die Richtlinie der Stadt Potsdam zur TAG basiert auf dieser gesetzlichen Grundlage.

Im Jahr 2005 brauchten 2,04 Mio. € für die Umsetzung von Hartz IV in Potsdam nicht in Anspruch genommen zu werden, die somit für den Ausbau und für die Qualifizierung der Betreuungsangebote eingesetzt werden müssen.

Wie diese Vorgabe umgesetzt wird, soll im Jugendhilfeausschuss beraten werden.

 

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