Antrag - 06/SVV/0312

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Vor dem Hintergrund der veränderten Wirkungsbedingungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes ab dem 1.1.2007, wegen des Wegfalls des Investitionsschutzes für Garagen nach dem Investitionsschutzgesetz zum 31.12.2006, wird der Oberbürgermeister aufgefordert, zum Schutz von Garageneigentum auf städtischem Grund und Boden, bis Ende September 2006 Gespräche mit den Garagenvereinen zur Herbeiführung einvernehmlicher Regelungen zu führen.

Die Stadtverordnetenversammlung ist in ihrer Oktobersitzung 2006 über die Ergebnisse der Gespräche zu informieren.

 

 

Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg

Fraktionsvorsitzender

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Mit Auslaufen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes am 31.12.2006 stehen in Potsdam etwa 2.500 Garageneigentümer einer veränderten Rechtssituation gegenüber. Damit ergibt sich die Gefahr, dass sie ihre Garage auf eigene Kosten abreißen müssen oder zu drastisch erhöhten Pachtpreisen gezwungen werden können.

Dieser Situation ist in anderen Kommunen mit einem Selbstbindungsbeschluss entgegengewirkt worden.

In Potsdam hat es in der Vergangenheit Gespräche mit den beiden größten Verpächtern und dem Garagenbeirat gegeben, die z. T. zu einvernehmlichen Lösungen geführt haben. Es gibt jedoch nach wie vor Unsicherheit und offene Fragen.

 

 

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