Beschlussvorlage - 06/SVV/0364
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägungsergebnisse, Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 81 Park im Bornstedter Feld und Billigung der Gesamt-Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung Bornstedter Feld mit 2 Fortschreibungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
03.05.2006
| |||
|
07.06.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
09.05.2006
| |||
|
23.05.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
|
Vorberatung
|
|
|
18.05.2006
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung, zu der öffentlichen
Auslegung und zu den vereinfachten Änderungen des Bebauungsplan Nr. 81 „
Park im Bornstedter Feld“ werden gebilligt (s. Anlage 2).
- Der Bebauungsplan Nr. 81 „Park
im Bornstedter Feld“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige
Begründung gebilligt (Anlage
3).
- Die
Gesamt-Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung Bornstedter Feld mit 2
Fortschreibungen wird gebilligt (s. Anlage 4)
Erläuterung
Begründung
Billigung
der Abwägungsergebnisse und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 81 „Park im
Bornstedter Feld“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
als Anlage enthalten:
- Anlage 1 Kurzeinführung
( 2 Seiten)
- Anlage 2 Abwägungsergebnisse
( 34 Seiten)
- Anlage 3 Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung ( 36 Seiten + 1 Plan)
- Anlage 4 Gesamt-Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
Bornstedter Feld mit 2 Fortschreibungen ( 44 Seiten)
Anlage
1
1.
Kurzeinführung
1.1.
Anlass
und Ziel der Planaufstellung
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 01.07.1998 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Park im Bornstedter Feld“ beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, einen neuen zentralen Volkspark für die Wohngebiete im Entwicklungsbereich Bornstedter Feld und für die Stadt Potsdam zu schaffen. Auf den ehemals militärisch und landwirtschaftlich genutzten Flächen ist inmitten der Potsdamer Kulturlandschaft ein Park für das 21. Jahrhundert geschaffen worden. Neben der langfristigen Funktion dienten Teile des Parkgeländes sowie angrenzende Bereiche als Ausstellungsflächen für die Bundesgartenschau im Jahre 2001.
Der Volkspark ist gekennzeichnet durch zwei Raumeinheiten unterschiedlichen Charakters, die sich jedoch gegenseitig ergänzen und einen neuen Parktypus bilden. Hauptmerkmale sind weiträumige, offene Wiesenlandschaften im Wechsel mit Baumgruppen und Wäldchen. Besondere Elemente sind Wildobst- und Obstpflanzungen.
Die großflächigen Wiesen im südlichen Bereich des Parks werden als Spielwiesen genutzt. Eine zentrale Spielfläche mit Wasserfläche und weitere attraktive Spielmöglichkeiten sind entstanden.
Der Bebauungsplan Nr. 81 „Park im
Bornstedter Feld“ beinhaltet mit seinem landschaftsplanerischen Fachbeitrag die
Gesamt-Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung für den Entwicklungsbereich
Bornstedter Feld; in dieser Bilanzierung werden die
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen aller Bebauungspläne im Entwicklungsbereich
zusammengefasst und gegen die separate Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zum
Bebauungsplan Nr. 81 bilanziert. Im Ergebnis werden die Ausgleichs- und
Kompensationsmaßnahmen dokumentiert, die erforderlich sind, um nicht
ausgeglichene Eingriffe in den Plangebieten der anderen Bebauungspläne
auszugleichen.
Die Aussagen und Ausweisungen der
Gesamt-Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld basieren auf mit den
zuständigen Fachbehörden abgestimmten Vereinbarungen. Die festgelegten
Ausgleichsmaßnahmen sind mit der Herstellung des Parks zur Bundesgartenschau
2001 bereits hergestellt und umgesetzt worden.
Mit der 2. Fortschreibung werden die Aktualisierungen der einzelnen Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen in die Gesamt-Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen übernommen und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen neu gewichtet. Da die 5 Bebauungspläne, die nicht zum 20.07.2006 in Kraft gesetzt werden, nicht mehr in die Gesamt Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen einfließen, erhöht sich das „Öko-Plus“, d.h. dass die bereits realisierten Ausgleichsmaßnahmen im Park die geplanten Eingriffe in dem umliegenden Quartieren überwiegen.
1.2.
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand im Mai 1995
statt. Während der Auslegungszeit wurden weder mündliche noch schriftliche
Anregungen und Bedenken von Bürgern abgegeben.
Im Juli 1995 fand die erste Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und der städtischen Ämter statt. Es wurden 25 TÖB und
21 Ämter beteiligt, wobei 18 Stellungnahmen der TÖB und 12 von den städtischen
Ämtern eingingen. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken und Hinweise
bedeuten nur geringfügige Änderungen der Planung. Die Grundzüge der Planung
werden nicht berührt.
Zur öffentlichen Auslegung im April 1996 wurden nochmals
14 Träger öffentlicher Belange beteiligt, von denen 10 eine Stellungnahme
abgaben. Von den 16 beteiligten städtischen Ämtern liegen 8 Anregungen und
Hinweise vor. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden geprüft. Es
wurden Korrekturen und Ergänzungen in der Begründung vorgenommen, die aber
keine inhaltliche Änderung der Planung verursachten.
Mit Schreiben vom 19.10.1998 wurden 3 Träger öffentlicher
Belange und 3 städtische Ämter zur 1. vereinfachten Änderung um
Stellungnahme gebeten. Von 2 Trägern und allen beteiligten Ämtern liegen
Stellungnahmen zum 2. Bebauungsplanentwurf vor. Die geringfügigen Änderungen
wurden in der Begründung berücksichtigt.
Mit der 2. vereinfachten Änderung wurde die 2.
Fortschreibung der Gesamt- Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung in den
Bebauungsplan übernommen. Die Unteren Naturschutzbehörde stimmte der
Bilanzierung zu.
1.3.
Empfehlung
der Verwaltung
Sofern die Abwägungsergebnisse zur Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gem. Anlage 2 gebilligt werden, können der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 81 „Park im Bornstedter Feld“ (Anlage 3) gefasst und die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung mit ihren Fortschreibungen (Anlage 4) gebilligt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten.
Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht.
Der Bebauungsplan setzt durch die Stadt Potsdam neu zu
errichtende Erschließungsanlagen fest.
Diese sind bereits fertiggestellt.
Die
Finanzierung erfolgte aus dem Treuhandvermögen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
424,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
554 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
6,5 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
29 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
5 MB
|