Mitteilungsvorlage - 06/SVV/0396

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Oberbürgermeister berichtet über den Erfüllungsstand zu Pkt.3 des o.g. Beschlusses der SVV vom 28.09.2006, der wie folgt lautet:

 

„Die für die Verlagerung notwendigen Kleingartenersatzstandorte sind in Übereinstimmung mit dem Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Potsdam planungsrechtlich und vertraglich zu sichern, bevor der Satzungsbeschluss zum B-Plan 54 A gefasst wird. Die schrittweise Verlagerung betroffener Kleingärten ist gemeinsam mit dem VGS  vorzubereiten.“

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Erläuterung

Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 54 A

„Eigenheimsiedlung an der Kirschallee“,

Berichterstattung zur Erfüllung des Beschlusses

 

Hinweis zur Gliederung der Mitteilungsvorlage

In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen,

sind als Anlage erhalten:

Anlage 1:             Kurzeinführung (1 Seite)

Anlage 2:            Sachstandsbericht (2 Seiten)

Anlage 2:            Geltungsbereich der Bebauungspläne 54A und 54B (1Plan)

Anlage 3:            Grundstücke im Eigentum der Stadt Potsdam (1 Plan)

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Umnutzung der Kleingärten im Geltungsbereich der Bebauungspläne 54 A und B in Wohnbauland steht unter dem Vorbehalt der Festsetzung der B-Pläne als rechtskräftige Satzung.

Sofern die Rechtskraft der o.g. Bebauungspläne hergestellt ist und die Stadt Potsdam von ihrem Recht der Umwandlung der Kleingärten Gebraucht macht, entstehen finanzielle Aufwendungen, aber auch Einnahmen zugunsten des städtischen Haushaltes.

 

Die Umnutzung der Kleingärten in Wohnbauland erfordert finanzielle Aufwendungen für Entschädigungszahlungen für bauliche Anlagen und Anpflanzungen in den vorhandenen Kleingärten. Präzise Wertangaben können dazu erst gemacht werden, wenn diese Kostenermittlung erfolgt ist.

 

Diese finanziellen Aufwendungen können durch die späteren Verkaufserlöse mehr als nur ausgeglichen werden, da die im Eigentum der Stadt Potsdam stehenden Grundstücke, die derzeit als Kleingärten genutzt werden, zu 100% in Wohnbauland umgewandelt werden sollen.

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Anlagen

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