Mitteilungsvorlage - 06/SVV/0396
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichterstattung zur Erfüllung des Abwägungs- und Auslegungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 54 A Eigenheimsiedlung an der Kirschallee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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03.05.2006
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07.06.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.05.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Der Oberbürgermeister berichtet über den Erfüllungsstand zu
Pkt.3 des o.g. Beschlusses der SVV vom 28.09.2006, der wie folgt lautet:
„Die für die Verlagerung notwendigen Kleingartenersatzstandorte sind in Übereinstimmung mit dem Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Potsdam planungsrechtlich und vertraglich zu sichern, bevor der Satzungsbeschluss zum B-Plan 54 A gefasst wird. Die schrittweise Verlagerung betroffener Kleingärten ist gemeinsam mit dem VGS vorzubereiten.“
Erläuterung
Abwägungs-
und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 54 A
„Eigenheimsiedlung
an der Kirschallee“,
Berichterstattung
zur Erfüllung des Beschlusses
Hinweis zur Gliederung der Mitteilungsvorlage
In den
Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen,
sind als
Anlage erhalten:
Anlage 1: Kurzeinführung
(1 Seite)
Anlage 2: Sachstandsbericht
(2 Seiten)
Anlage 2: Geltungsbereich
der Bebauungspläne 54A und 54B (1Plan)
Anlage 3: Grundstücke
im Eigentum der Stadt Potsdam (1 Plan)
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Umnutzung der Kleingärten im Geltungsbereich der
Bebauungspläne 54 A und B in Wohnbauland steht unter dem Vorbehalt der
Festsetzung der B-Pläne als rechtskräftige Satzung.
Sofern die Rechtskraft der o.g. Bebauungspläne hergestellt
ist und die Stadt Potsdam von ihrem Recht der Umwandlung der Kleingärten
Gebraucht macht, entstehen finanzielle Aufwendungen, aber auch Einnahmen
zugunsten des städtischen Haushaltes.
Die Umnutzung der Kleingärten in Wohnbauland erfordert
finanzielle Aufwendungen für Entschädigungszahlungen für bauliche Anlagen und
Anpflanzungen in den vorhandenen Kleingärten. Präzise Wertangaben können dazu
erst gemacht werden, wenn diese Kostenermittlung erfolgt ist.
Diese
finanziellen Aufwendungen können durch die späteren Verkaufserlöse mehr als nur
ausgeglichen werden, da die im Eigentum der Stadt Potsdam stehenden
Grundstücke, die derzeit als Kleingärten genutzt werden, zu 100% in Wohnbauland
umgewandelt werden sollen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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28,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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568,8 kB
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