Beschlussvorlage - 06/SVV/0374
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührensatzung der Städtischen Musikschule Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Musikschule
- Einreicher*:
- 2/29
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.05.2006
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07.06.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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17.05.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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17.05.2006
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Erläuterung
Begründung:
Die Neufassung der Gebührensatzung und die darin festgelegte
Erhöhung der Unterrichtsgebühren ab dem 01.08.2006 erfolgt im Rahmen des HSK
als eine Maßnahme zur Kostendämpfung und zur Reduzierung des ansonsten
bestehenden Zuschussbedarfs. Dem gleichen Ziel dienen die Erhebung einer Gebühr
für die bisher gebührenfreien Ergänzungsfächer (z.B. Musiklehre) und die
Einführung eines Gebührenzuschlags um 10 % für Erwachsene ab 28 Jahren.
Die Gebühren können auf Grund des sozial-kulturellen
Bildungsauftrags einer kommunalen Musikschule nicht kostendeckend erhoben
werden.
Die Erhöhung der Unterrichtsgebühren um 5% trägt mit der
Beibehaltung des Paragraphen 6
(Ermäßigungen) weiterhin sozialen Gesichtspunkten Rechnung, da neben der
musikschulspezifischen Geschwisterermäßigung auch Bezugsberechtigte von
Arbeitslosengeld II und deren Kinder unter 18 Jahren sowie minderjährige Kinder
von Studierenden und Auszubildenden eine Ermäßigung von 30% der jeweiligen
Unterrichtsgebühr erhalten. Zur Veranschaulichung der Position, die die
Städtische Musikschule Potsdam in der Gebührenentwicklung einnimmt, ist in
Anlage 1 ein Gebührenvergleich zwischen städtischen und Kreismusikschulen im
Land Brandenburg (Stand 28.02.2005) vorgenommen worden.
Des
Weiteren erfolgt eine Angebotsdifferenzierung im Unterrichtsbereich.
Der bisher nur mit einer Dauer von 45 Minuten wöchentlicher Unterrichtszeit pro Schüler erteilte Einzelunterricht wird ab Schuljahr 2006/07 auch à 30 oder 60 Minuten angeboten. Diese neue zeitliche Abstufung kommt sowohl fachlichen Erwägungen (beispielsweise hinsichtlich der Konzentrationsfähigkeit junger Anfänger innerhalb einer halben Stunde) als auch der Interessenlage der Nutzer (z. B. bezüglich der ausführlichen Erarbeitung größerer Werke im Rahmen einer Zeitstunde) entgegen.
Die Veränderungen im Paragraphen 8, der die Modalitäten bei
Versäumnissen und dem Ausfall von Unterrichts- und Kursstunden regelt, geben
insbesondere durch die Aussagen der Absätze (3) und (4) sowohl den Nutzern als
auch den Lehrkräften eine klare Orientierung bezüglich Form und Modus des
anzubietenden Nachholunterrichts oder -kurses.
Neu ist in Absatz (1) der Anspruch jedes Nutzers der
Musikschule auf mindestens 36 Unterrichts- und Kursstunden innerhalb eines
jeden Schuljahres. Auf diese Weise werden Unterschiede zwischen
Unterrichtstagen, die auf Wochentage mit vielen oder wenigen Feiertagen fallen,
ausgeglichen.
Absatz (2) formuliert erstmalig den Ausfall an Unterrichts-
und Kursstunden, die der Nutzer zu vertreten hat. Hierbei wird bei ärztlich
attestierter Krankheit von mehr als zwei Wochen Dauer in Folge auf
schriftlichen Antrag eine anteilige Gebührenerstattung ab der 3. Woche gemäß
Absatz (1) gewährt.
In Absatz (3) wird - im Gegensatz zu vorhergehenden Gebührensatzungen - auch bei Erkrankung der hauptamtlichen Lehrkräfte von Seiten der Musikschule ein Nachholunterricht oder -kurs angeboten.
Bezüglich der geänderten Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg vom 17. März 2004 - gültig bis zum 31.12.2005 - kann auch für das Bewilligungsjahr 2006 von einer inhaltlichen Fortschreibung der modifizierten Nummer 4.6. dergestalt ausgegangen werden, dass „bereits eine angemessene Beteiligung des Trägers an der Gesamtfinanzierung der Musikschule als gegeben angesehen (wird), wenn der Träger der Musikschule mindestens 40 % der Gesamtkosten für den Musikschulunterricht trägt.“
Anlage 2 veranschaulicht in tabellarischer Form alle Änderungen der neuen Gebührensatzung gegenüber der noch gültigen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Es ergibt sich eine Erhöhung der Einnahmen in der
Haushaltsstelle 33310.11000 Unterrichtsgebühren im Haushaltsjahr 2006 um
15.300,00 €.
davon: - ca.
11.300,00 € bzgl. 5%iger Gebührenerhöhung ab August 2006
ca. 2.400,00 € bzgl. zusätzlich
weiterer 10%igen Gebührenerhöhung ab
August 2006 für durchschnittlich 100
Erwachsene ab 28 Jahren
- ca. 1.600,00 € bzgl. der neuen Gebühr
für die Ergänzungsfächer (durchschnittlich 100 Schüler) ab August 2006
Ab dem Haushaltsjahr 2007 beträgt die jährliche Mehreinnahme
in der Haushaltsstelle 33310.11000 Unterrichtsgebühren voraussichtlich
45.900,00 €.
Kostendeckungsgrade
und Kosten- Leistungsrechnung s. Anlage 3
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50 kB
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2
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(wie Dokument)
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26,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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47 kB
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4
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(wie Dokument)
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28 kB
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