Beschlussvorlage - 06/SVV/0374

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gebührensatzung der Städtischen Musikschule der Landeshauptstadt Potsdam gemäß Anlage

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Neufassung der Gebührensatzung und die darin festgelegte Erhöhung der Unterrichtsgebühren ab dem 01.08.2006 erfolgt im Rahmen des HSK als eine Maßnahme zur Kostendämpfung und zur Reduzierung des ansonsten bestehenden Zuschussbedarfs. Dem gleichen Ziel dienen die Erhebung einer Gebühr für die bisher gebührenfreien Ergänzungsfächer (z.B. Musiklehre) und die Einführung eines Gebührenzuschlags um 10 % für Erwachsene ab 28 Jahren.

Die Gebühren können auf Grund des sozial-kulturellen Bildungsauftrags einer kommunalen Musikschule nicht kostendeckend erhoben werden.

Die Erhöhung der Unterrichtsgebühren um 5% trägt mit der Beibehaltung des Paragraphen 6  (Ermäßigungen) weiterhin sozialen Gesichtspunkten Rechnung, da neben der musikschulspezifischen Geschwisterermäßigung auch Bezugsberechtigte von Arbeitslosengeld II und deren Kinder unter 18 Jahren sowie minderjährige Kinder von Studierenden und Auszubildenden eine Ermäßigung von 30% der jeweiligen Unterrichtsgebühr erhalten. Zur Veranschaulichung der Position, die die Städtische Musikschule Potsdam in der Gebührenentwicklung einnimmt, ist in Anlage 1 ein Gebührenvergleich zwischen städtischen und Kreismusikschulen im Land Brandenburg (Stand 28.02.2005) vorgenommen worden.

 

Des Weiteren erfolgt eine Angebotsdifferenzierung im Unterrichtsbereich.

Der bisher nur mit einer Dauer von 45 Minuten wöchentlicher Unterrichtszeit pro Schüler erteilte Einzelunterricht wird ab Schuljahr 2006/07 auch à 30 oder 60 Minuten angeboten. Diese neue zeitliche Abstufung kommt sowohl fachlichen Erwägungen (beispielsweise hinsichtlich der Konzentrationsfähigkeit junger Anfänger innerhalb einer halben Stunde) als auch der Interessenlage der Nutzer (z. B. bezüglich der ausführlichen Erarbeitung größerer Werke im Rahmen einer Zeitstunde) entgegen.

 

Die Veränderungen im Paragraphen 8, der die Modalitäten bei Versäumnissen und dem Ausfall von Unterrichts- und Kursstunden regelt, geben insbesondere durch die Aussagen der Absätze (3) und (4) sowohl den Nutzern als auch den Lehrkräften eine klare Orientierung bezüglich Form und Modus des anzubietenden Nachholunterrichts oder -kurses.

 

Neu ist in Absatz (1) der Anspruch jedes Nutzers der Musikschule auf mindestens 36 Unterrichts- und Kursstunden innerhalb eines jeden Schuljahres. Auf diese Weise werden Unterschiede zwischen Unterrichtstagen, die auf Wochentage mit vielen oder wenigen Feiertagen fallen, ausgeglichen.

Absatz (2) formuliert erstmalig den Ausfall an Unterrichts- und Kursstunden, die der Nutzer zu vertreten hat. Hierbei wird bei ärztlich attestierter Krankheit von mehr als zwei Wochen Dauer in Folge auf schriftlichen Antrag eine anteilige Gebührenerstattung ab der 3. Woche gemäß Absatz (1) gewährt.

In Absatz (3) wird - im Gegensatz zu vorhergehenden Gebührensatzungen - auch bei Erkrankung der hauptamtlichen Lehrkräfte von Seiten der Musikschule ein Nachholunterricht oder -kurs angeboten.

 

Bezüglich der geänderten Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg vom 17. März 2004 - gültig bis zum 31.12.2005 - kann auch für das Bewilligungsjahr 2006 von einer inhaltlichen Fortschreibung der modifizierten Nummer 4.6. dergestalt ausgegangen werden, dass „bereits eine angemessene Beteiligung des Trägers an der Gesamtfinanzierung der Musikschule als gegeben angesehen (wird), wenn der Träger der Musikschule mindestens 40 % der Gesamtkosten für den Musikschulunterricht trägt.“

 

Anlage 2 veranschaulicht in tabellarischer Form alle Änderungen der neuen Gebührensatzung gegenüber der noch gültigen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Es ergibt sich eine Erhöhung der Einnahmen in der Haushaltsstelle 33310.11000 Unterrichtsgebühren im Haushaltsjahr 2006 um 15.300,00 €.

davon: -            ca. 11.300,00 € bzgl. 5%iger Gebührenerhöhung ab August 2006

                        ca.   2.400,00 € bzgl. zusätzlich weiterer 10%igen Gebührenerhöhung ab

August 2006 für durchschnittlich 100 Erwachsene ab 28 Jahren

-            ca.   1.600,00 € bzgl. der neuen Gebühr für die Ergänzungsfächer (durchschnittlich 100 Schüler) ab August 2006

 

Ab dem Haushaltsjahr 2007 beträgt die jährliche Mehreinnahme in der Haushaltsstelle 33310.11000 Unterrichtsgebühren voraussichtlich 45.900,00 €.

 

Kostendeckungsgrade und Kosten- Leistungsrechnung s. Anlage 3

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Anlagen

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