Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0699

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Dienste hat mit Verfügung vom 29.08.2001 Haushaltssperren gemäß § 82 Gemeindeordnung verhängt. Der Stadtverordnetenversammlung wird diese Verfügung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung zur Kenntnis gegeben.

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Erläuterung

I/26                                                                                                                  29.08.2001

 

 

 

 

 

Büro Oberbürgermeister

Geschäftsbereiche I; II; III; IV

 

 

 

 

Verfügung über die Verhängung von Haushaltssperren

 

 

Gemäß § 82 Abs. 1 hat der Kämmerer die Inanspruchnahme von Ausgabeansätzen und Verpflichtungsermächtigungen zu sperren, wenn es die Entwicklung der Einnahmen oder der Ausgaben erfordert.

 

Die von der Finanzsteuerung durchgeführte Haushaltsanalyse zur Jahresmitte hat im Verwaltungshaushalt ergeben, dass aufgrund der bisher vereinnahmten Beträge aus Gewerbe-, Umsatz- und Einkommensteuer mit Mindereinnahmen in einer Größenordnung von 10 Mio DM zu rechnen ist. Insbesondere zeigen sich bei der Gewerbesteuer erhebliche Reduzierungen der Vorauszahlungen für das laufende Jahr sowie rückwirkende Reduzierungen für das Vorjahr. Diese Haushaltsansätze werden aufgrund der Orientierungsdaten des Landes bzw. Berechnungen und Schätzungen veranschlagt. Aufgrund der aktuellen Hochrechnungen ist nicht zu erwarten, dass diese Beträge bis zum Jahresende noch eingehen werden. Um den im Verwaltungshaushalt ausgewiesenen Fehlbedarf nicht weiter zu erhöhen, ist eine Haushaltssperre unumgänglich.

 

Die im Verwaltungshaushalt mit Verfügung des Kämmerers am 07. Februar 2001 ausgesprochene Mittelbewirtschaftungssperre in Höhe von 10 % der Ausgabeansätze wird mit sofortiger Wirkung in eine formelle Haushaltssperre gemäß § 82 Abs. 1 GO umgewandelt. Ausgenommen von der Haushaltssperre sind folgende Ausgabenkomplexe:

 

·          Gebührenhaushalte

·          Ausgaben, die durch Dritte in voller Höhe erstattet werden

·          Ausgaben, die durch zweckgebundene Einnahmen gedeckt werden

·          Pflichtleistungen der Sozial- und Jugendhilfe

·          Mieten und Pachten einschließlich Leasingausgaben

·          Mitgliedsbeiträge

·          Innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten

·          zu zahlende Steuern und Gebühren

·          alle Ausgaben des Einzelplanes 9 (allgemeine Finanzwirtschaft, z.B. Tilgung, Zinsen, Gewerbesteuerumlage,etc.)

·          Personalausgaben

·          Bewirtschaftungskosten Kindertagesstätten

·          Gebäudebewirtschaftungskosten

·          Gebäudeunterhaltungskosten

·          Zuschuß Hans-Otto-Theater

·          Zuschuß Finanzierung Bundesgartenschau 2001

 

Im Vermögenshaushalt erweist sich die Umsetzung der Veräußerung von Grundvermögen an die GEWOBA als zunehmend schwierig. Trotz der Einsetzung der AG Haushaltssicherung-Liegenschaften wird bis zum Jahresende eine Einnahmelücke im Vermögenshaushalt von ca. 30 Mio DM erwartet. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass mit der Realisierung dieses Betrages im Verlaufe des Haushaltsjahres 2002 gerechnet werden kann. Dieses wird jedoch voraussichtlich erst zum Jahresende 2001 feststehen. Aus diesem Grund ist auch im Vermögenshaushalt eine sofortige Haushaltssperre in der oben benannten Höhe unumgänglich. Um die Weiterführung bereits begonnener Maßnahmen nicht zu beeinträchtigen, wird die Haushaltssperre zunächst auf die gemäß anliegender Liste gesperrte Positionen beschränkt.

 

Die dort genannten Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt sind zunächst lediglich gesperrt. Sollte sich am Jahresende die oben beschriebene Entspannung abzeichnen, weise ich auf die Möglichkeit hin, nicht in Anspruch genommene Haushaltsansätze gemäß § 18 Abs. 1 GemHVO in das Jahr 2002 zu übertragen. Insofern besteht die Aussicht, dass die Vorhaben lediglich verschoben und nicht gestrichen werden müssen.

 

Die noch verbleibende Summe des Einnahmeverlustes soll aus Einsparungen bei laufenden Investitionen bis zum Jahresende erbracht werden.

 

 

 

 

 

Bosse

Beigeordneter für Zentrale

Steuerung und Service

 

 

Anlage Mittelsperre

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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