Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0699
Grunddaten
- Betreff:
-
Verhängung von Haushaltssperren im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt des Haushaltsjahres 2001
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- I/26.3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
16.10.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung und Sport
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
|
Vorberatung
|
|
|
27.09.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
|
Vorberatung
|
|
|
02.10.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
BUGA-Ausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
24.10.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Vorberatung
|
|
Erläuterung
I/26 29.08.2001
Büro
Oberbürgermeister
Geschäftsbereiche
I; II; III; IV
Verfügung
über die Verhängung von Haushaltssperren
Gemäß §
82 Abs. 1 hat der Kämmerer die Inanspruchnahme von Ausgabeansätzen und
Verpflichtungsermächtigungen zu sperren, wenn es die Entwicklung der Einnahmen
oder der Ausgaben erfordert.
Die von
der Finanzsteuerung durchgeführte Haushaltsanalyse zur Jahresmitte hat im
Verwaltungshaushalt ergeben, dass aufgrund der bisher vereinnahmten Beträge aus
Gewerbe-, Umsatz- und Einkommensteuer mit Mindereinnahmen in einer
Größenordnung von 10 Mio DM zu rechnen ist. Insbesondere zeigen sich bei der
Gewerbesteuer erhebliche Reduzierungen der Vorauszahlungen für das laufende
Jahr sowie rückwirkende Reduzierungen für das Vorjahr. Diese Haushaltsansätze
werden aufgrund der Orientierungsdaten des Landes bzw. Berechnungen und
Schätzungen veranschlagt. Aufgrund der aktuellen Hochrechnungen ist nicht zu
erwarten, dass diese Beträge bis zum Jahresende noch eingehen werden. Um den im
Verwaltungshaushalt ausgewiesenen Fehlbedarf nicht weiter zu erhöhen, ist eine
Haushaltssperre unumgänglich.
Die im Verwaltungshaushalt
mit Verfügung des Kämmerers am 07. Februar 2001 ausgesprochene
Mittelbewirtschaftungssperre in Höhe von 10 % der Ausgabeansätze wird mit
sofortiger Wirkung in eine formelle Haushaltssperre gemäß § 82 Abs. 1 GO
umgewandelt. Ausgenommen von der Haushaltssperre sind folgende
Ausgabenkomplexe:
·
Gebührenhaushalte
·
Ausgaben,
die durch Dritte in voller Höhe erstattet werden
·
Ausgaben,
die durch zweckgebundene Einnahmen gedeckt werden
·
Pflichtleistungen der Sozial- und Jugendhilfe
·
Mieten
und Pachten einschließlich Leasingausgaben
·
Mitgliedsbeiträge
·
Innere
Verrechnungen und kalkulatorische Kosten
·
zu
zahlende Steuern und Gebühren
·
alle
Ausgaben des Einzelplanes 9 (allgemeine Finanzwirtschaft, z.B. Tilgung, Zinsen,
Gewerbesteuerumlage,etc.)
·
Personalausgaben
·
Bewirtschaftungskosten
Kindertagesstätten
·
Gebäudebewirtschaftungskosten
·
Gebäudeunterhaltungskosten
·
Zuschuß
Hans-Otto-Theater
·
Zuschuß
Finanzierung Bundesgartenschau 2001
Im Vermögenshaushalt
erweist sich die Umsetzung der Veräußerung von Grundvermögen an die GEWOBA als
zunehmend schwierig. Trotz der Einsetzung der AG Haushaltssicherung-Liegenschaften
wird bis zum Jahresende eine Einnahmelücke im Vermögenshaushalt von ca. 30 Mio
DM erwartet. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass mit der Realisierung dieses
Betrages im Verlaufe des Haushaltsjahres 2002 gerechnet werden kann. Dieses
wird jedoch voraussichtlich erst zum Jahresende 2001 feststehen. Aus diesem
Grund ist auch im Vermögenshaushalt eine sofortige Haushaltssperre in der oben
benannten Höhe unumgänglich. Um die Weiterführung bereits begonnener Maßnahmen
nicht zu beeinträchtigen, wird die Haushaltssperre zunächst auf die gemäß
anliegender Liste gesperrte Positionen beschränkt.
Die
dort genannten Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt sind zunächst lediglich
gesperrt. Sollte sich am Jahresende die oben beschriebene Entspannung
abzeichnen, weise ich auf die Möglichkeit hin, nicht in Anspruch genommene
Haushaltsansätze gemäß § 18 Abs. 1 GemHVO in das Jahr 2002 zu übertragen.
Insofern besteht die Aussicht, dass die Vorhaben lediglich verschoben und nicht
gestrichen werden müssen.
Die
noch verbleibende Summe des Einnahmeverlustes soll aus Einsparungen bei
laufenden Investitionen bis zum Jahresende erbracht werden.
Bosse
Beigeordneter für Zentrale
Steuerung und Service
Anlage Mittelsperre