Mitteilungsvorlage - 06/SVV/0413

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Meldepflichten der Träger von Kitas haben sich seit der neuen Kita-Finanzierungsrichtlinie nicht geändert.

 

Rechtsansprüche werden bei Antragstellung durch die Eltern auch weiterhin in den Kitas vorgeprüft und von den Einrichtungen zur abschließenden Prüfung an das Jugendamt weitergereicht.

Wie auch bisher werden bedingte Rechtsansprüche auf ein Jahr befristet, so dass zu diesem Zeitpunkt Eltern ihren weiteren Betreuungsbedarf nachweisen müssen. Dazu gehören z.B. Arbeitsnachweise.

 

Bei der Überprüfung der derzeitigen Datenbank wurde deutlich, dass Befristungen von Rechtsansprüchen auf der Seite der Träger oft unbeachtet blieben. Die Betreuung der unter 3-Jährigen oder längere Betreuungszeiten wurden somit ohne Zustimmung und Kenntnis des Jugendamtes fortgesetzt. Es entstand einseitig ein hoher Verwaltungsaufwand beim Jugendamt, um jeden Einzelfall zu klären. Ursache dafür war, dass Träger ihren Melde- und Prüfpflichten nicht nachkamen.

Die Folge daraus ist, dass die Finanzierung der Einrichtungen betreffs dieser Fälle zu Unsicherheiten führt, die auszuräumen sind.

 

Um diesen einmaligen Aufwand dauerhaft zu reduzieren müssen Befristungen im Umfang von zurzeit noch 500 Fällen überprüft werden.

Wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, werden diese Befristungen eventuell fortlaufend besser Beachtung finden.

 

Eine Erleichterung für die Träger wurde bereits veranlasst. Das Fristende ist jeweils nach einem Jahr auf die bekannten vier Stichtage verlegt worden.

Zu diesen Stichtagen sind Kinderzahlen bereits langjährig an das Jugendamt zu melden, so dass zwischenzeitliche Meldetermine entfallen.

 

 

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Erläuterung

 

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