Mitteilungsvorlage - 06/SVV/0413
Grunddaten
- Betreff:
-
Abrechnungsverfahren Kita-Finanzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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03.05.2006
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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01.06.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die
Meldepflichten der Träger von Kitas haben sich seit der neuen
Kita-Finanzierungsrichtlinie nicht geändert.
Rechtsansprüche
werden bei Antragstellung durch die Eltern auch weiterhin in den Kitas
vorgeprüft und von den Einrichtungen zur abschließenden Prüfung an das
Jugendamt weitergereicht.
Wie auch
bisher werden bedingte Rechtsansprüche auf ein Jahr befristet, so dass zu diesem
Zeitpunkt Eltern ihren weiteren Betreuungsbedarf nachweisen müssen. Dazu
gehören z.B. Arbeitsnachweise.
Bei der
Überprüfung der derzeitigen Datenbank wurde deutlich, dass Befristungen von
Rechtsansprüchen auf der Seite der Träger oft unbeachtet blieben. Die Betreuung
der unter 3-Jährigen oder längere Betreuungszeiten wurden somit ohne Zustimmung
und Kenntnis des Jugendamtes fortgesetzt. Es entstand einseitig ein hoher
Verwaltungsaufwand beim Jugendamt, um jeden Einzelfall zu klären. Ursache dafür
war, dass Träger ihren Melde- und Prüfpflichten nicht nachkamen.
Die Folge
daraus ist, dass die Finanzierung der Einrichtungen betreffs dieser Fälle zu
Unsicherheiten führt, die auszuräumen sind.
Um diesen
einmaligen Aufwand dauerhaft zu reduzieren müssen Befristungen im Umfang von
zurzeit noch 500 Fällen überprüft werden.
Wenn
dieser Prozess abgeschlossen ist, werden diese Befristungen eventuell
fortlaufend besser Beachtung finden.
Eine
Erleichterung für die Träger wurde bereits veranlasst. Das Fristende ist
jeweils nach einem Jahr auf die bekannten vier Stichtage verlegt worden.
Zu diesen
Stichtagen sind Kinderzahlen bereits langjährig an das Jugendamt zu melden, so
dass zwischenzeitliche Meldetermine entfallen.