Beschlussvorlage - 06/SVV/0481

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Änderung des Gesellschaftsvertrages der PRO POTSDAM GmbH (§ 3 Abs. 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages)

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Mit der DS 05/SVV/0677 hat die Stadtverordnetenversammlung unter dem 02.11.2005 die Bildung des Unternehmensverbundes im Bereich Bauen und Wohnen und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnützigen Wohn- und Baugesellschaft Potsdam mbH (GEWOBA) beschlossen.

 

Am 02. Dezember 2005 hat die Gesellschafterversammlung mit Wirkung zum 01. Januar 2006 den neu gefassten Gesellschaftsvertrag beschlossen. Insbesondere wurden der  § 1 - Firma, Sitz  (Umfirmierung der Gemeinnützigen Wohn- und Baugesellschaft Potsdam mbH (GEWOBA) in PRO POTSDAM GmbH), der § 3 - Gegenstand und Zweck des Unternehmens, Grundsätze und der § 4 -Stammkapital geändert.

 

Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages wurde am 28. Dezember 2005 in das Handelsregister (HRB 1294 P) eingetragen.

 

Im Genehmigungsverfahren bei der Kommunalaufsicht (Ministerium des Innern) weist diese insbesondere darauf hin, dass ein Gesichtspunkt unter den Regelungen  zum Unternehmenszweck weiter zu konkretisieren sei. Dem kommen die hiermit vorgeschlagenen Änderungen nach. Mit den vorgeschlagenen Änderungen verbleibt es zugleich bei der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2005 (DS 05/SVV/0677), in der es u. a. heißt: „Die künftige Tätigkeit der Dachgesellschaft ist so zu gestalten, dass Konkurrenzsituationen zum Kommunalen Immobilienservice (KIS) so weit wie möglich vermieden werden.“

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 25 GO entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Beteiligung der Gemeinde an privatrechtlichen Unternehmen und sonstigen Einrichtungen einschließlich der Änderung der Geschäftsanteile und des Gesellschaftszwecks.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen aus der Änderung des Gesellschaftsvertrages. Entstehende Kosten trägt die PRO POTSDAM GmbH.

 

 

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Anlagen

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