Beschlussvorlage - 06/SVV/0484

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Carl-Friedrich-Benz-Oberschule (28) wird mit Beendigung des Schuljahres 2006/2007 geschlossen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt die Weiterbeschulung der Klassenstufe 10 zu regeln.
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Erläuterung

Begründung:

 

 

Gegenwärtig gibt es in Potsdam 19 städtische weiterführende Schulen, davon 5 Gymnasien, 5 Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe und 9 Oberschulen.

 

Die Zahl der 7. Klassen wird sich von 74 im Schuljahr 2002/2003 auf 36 – 39 in den Schuljahren 2005/2006 bis 2008/2009 verringern und ab 2012/2013 wieder auf über 50 ansteigen.

 

Die Schülerzahlen in der Sekundarstufe I werden sich von gegenwärtig 5532 auf ca. 3800 im Schuljahr 2008/2009 verringern und danach langsam wieder die jetzige Größenordnung erreichen. In der Primarstufe erhöhen sich hingegen die Schülerzahlen von 5088 im Schuljahr 2005/2006 kontinuierlich auf über 7000 ab Schuljahr 2009/2010. Insofern werden hierfür in wachsendem Umfang Kapazitäten für die Beschulung benötigt.

 

Im Hinblick auf die Entwicklung in der Sekundarstufe I wird davon ausgegangen, dass langfristig maximal 13 bis 14 weiterführende Schulen erforderlich sind. Dementsprechend ist über die Schließung des Espengrund-Gymnasiums und der Sekundarstufe I der Regenbogenschule hinaus die Schließung von weiteren 3 bis 4 Standorten notwendig.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden 3 Schließungen vorgeschlagen. In Auswertung der Anwahl im Ü 7-Verfahren 2007 muss voraussichtlich eine weitere Schließung vorgeschlagen werden.

 

Um trotz Schließung von Schulstandorten eine ausreichende Anzahl weiterführender Schulen für wieder steigende Klassenzahlen im Schulnetz zu halten, wurden im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Schulentwicklungsplan auch die Zügigkeiten an Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe abgesenkt (vgl. SEP S. 80), die perspektivisch schrittweise wieder erhöht werden können. Die räumlichen Voraussetzungen sind hierfür an folgenden Schulen vorhanden:

 

- Leibniz-Gymnasium (41)

- Einstein-Gymnasium (54)

- Voltaire-Gesamtschule (9)

- Goethe-Schule (21/31)

- Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule (46)

- Pierre de Coubertin-Oberschule (39)

- Oberschule Theodor Fontane (51).

 

Aufgrund der zu geringen Anwahl in den Ü 7-Verfahren 2005 (12 Erstwünsche) und 2006 (9 Erstwünsche) sowie einer nicht ausreichenden Anzahl von Zweitwünschen wurden bzw. werden auf Entscheidung des Staatlichen Schulamtes an der Carl-Friedrich-Benz-Oberschule (28) in den Schuljahren 2005/2006 und 2006/2007 keine siebenten Klassen gebildet. Trotz großem Engagement der Schule ist es nicht gelungen, die für eine Klassenbildung notwendige Anwahl zu erreichen. Es ist davon auszugehen, dass neben den zurückgehenden Schülerzahlen die Umwandlung der ehemaligen Realschule in eine Oberschule hierbei eine wesentliche Rolle spielte.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger ist verpflichtet, planerische Grundlagen für ein möglichst wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot zu schaffen (vgl. § 102 BbgSchulG).

 

Aufgrund sinkender Schülerzahlen kam es bereits im Ü 7-Verfahren zum Schuljahr 2005/2006 dazu, dass sowohl Erst- als auch Zweitwünsche von Eltern und betroffenen Schülern abgelehnt werden mussten, da an beiden Wunschschulen keine 7. Klassen gebildet werden konnten.

 

Als Schulträger steht die Landeshauptstadt Potsdam in der Verantwortung, in den künftigen Schuljahren Eltern und Schülern Sicherheit bei der Auswahl der weiterführenden Schulen in den kommenden Ü 7-Verfahren zu geben. Dies ist angesichts der demographischen Entwicklung unter Beachtung der Sicherung eines geordneten Schulbetriebes nur dann möglich, wenn die Anzahl der Schulen mit Sekundarstufe I reduziert wird.

 

Unabhängig von der Verpflichtung als Schulträger sollten hier auch die Belange der Lehrkräfte berücksichtigt werden, für die sich eine berufliche Perspektive in der Landeshauptstadt Potsdam nur dann bietet, wenn die vorhandenen Schulstandorte als gesichert gelten. Jährlich vorzunehmende zwingend notwendige Umsetzungen von Lehrkräften durch das Staatliche Schulamt wirken demotivierend und führen in Einzelfällen dazu, dass engagierte und hoch qualifizierte Pädagogen unsere Schulen verlassen.

 

Angesichts der haushaltärischen Situation können Entscheidungen zur Ausstattung der Schulen und zu baulichen Investitionen verantwortungsbewusst nur aufgrund einer soliden Schulentwicklungsplanung und eines gesicherten Schulbestandes getroffen werden.

 

Für das Objekt bestünde langfristig ein Investitionsbedarf in Höhe von 1,5 Mio EUR.

 

Im Zusammenhang mit dem im Rahmen der Arbeitsgruppe Schulentwicklung erarbeiteten Kriterienkatalog erfolgte die weitere Prüfung unter folgenden Gesichtspunkten:

 

- Anwahlverhalten

- Bedarf

- Situation im Sozialraum

- Erreichbarkeit für Schüler aus dem Stadtgebiet

- Besonderheiten

- Verlagerbarkeit von Projekten

- Kosten.

 

Auch im Ergebnis dieser Prüfung wird vorgeschlagen, die Carl-Friedrich-Benz-Oberschule zu schließen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Nach Schließung der Carl-Friedrich-Benz-Oberschule (28) ergeben sich auf der Grundlage des Haushaltsplanansatzes 2006 folgende voraussichtlichen Einsparungen im Verwaltungshaushalt:

 

- eine finanzielle Entlastung (ohne Mietkosten) in Höhe von 131.000 EUR ab 2008 (2007 anteilig rd. 54.000 EUR)

 

- eine Reduzierung der Miete (KIS) von rd. 70.500 EUR für das volle Jahr (2007 anteilig), wobei die derzeit beim KIS anfallenden nicht variablen Kosten (Personal, Kreditanteil, Gemeinkosten) sich erst mit zeitlicher Verzögerung reduzieren lassen.

 

Die Nachnutzung durch eine andere städtische Schule ist nicht vorgesehen. Somit steht die Liegenschaft für andere Nutzungen bzw. den Verkauf zur Verfügung.

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Anlagen

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