Antrag - 06/SVV/0473

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Stadtverordnetenversammlung am
30. August 2006 eine Übersicht über die auf städtischem Grund stehenden Garagenstandorte vorzulegen.

In der Synopse sollen Anzahl der Garagen, geplante Verwendung der Flächen und vorhandene baurechtliche Festsetzungen dargestellt werden.

 

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Die Zukunft der Garagenstandorte in Potsdam bestimmt nicht das Schuldrechtsanpassungsgesetz sondern das Baurecht.
Die Stadtverordneten müssen zu jedem Standort eine differenzierte Entscheidung treffen können.

 

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