Anfrage - 06/SVV/0493

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie öffentlich mitgeteilt, wurde in der Zeppelinstraße bereits am 6. Mai 2006 der gesetzliche Grenzwert für die Belastung mit Feinstaub zum 36. Mal überschritten. Damit ist die vom EU-Recht gesetzte Grenze von maximal 35 Tagen Überschreitung pro Jahr bereits nach etwa 4 Monaten überschritten worden. Konkrete Abhilfemaßnahmen sind daher zwingend geboten.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche konkreten Maßnahmen zur Minderung der Belastung in der Zeppelinstraße werden aktuell von der Verwaltung vorgeschlagen?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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