Anfrage - 06/SVV/0505

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Laut MAZ vom 25.04.2006 drohen der Stadt und Pro Potsdam Einnahmeausfälle und Rückforderungen aus Immobilienverkäufen nach Investitionsvorranggesetz wegen der Vertragsklausel: „Der Käufer erstattet der WVP die nachweisbar aufgewendeten Kosten gemäß ... Vermögensgesetz ...“

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche finanziellen Belastungen können hieraus auf die Stadt zukommen?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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